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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2007-03-13

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-13

Wortprotokoll

Minderheitenschutz und Aufgabenreform - mir scheint es, diese beiden Gesichtspunkte seien in der Debatte noch zu ergänzen, vor allem, wenn man das Ganze im Auge hat, wie es zu Recht jetzt wieder Herr Maissen gefordert hat.

Zum ersten Anliegen, dem Schutz der Minderheiten: Wie schon beim Lesen der Fahne gewinnt man bei dieser Debatte erneut den Eindruck, dass die sogenannten Geberkantone befürchten, überfahren zu werden. Sie haben natürlich Recht, dass die NFA-Vorlage ein [PAGE 134] Minderheitenproblem schafft, und zwar nicht nur bei der Geldverteilung, sondern auch in anderen Bereichen. Ich denke an die Lastenverteilung und die Pflicht zur Zusammenarbeit. Wir werden es mehrfach erleben, dass Mehrheiten von Kantonen einen eigenen kollektiven Willen bilden und einer Minderheit gegenüberstehen. Es ist im Bundesstaat selbstverständlich, dass es dann die noble Aufgabe des Bundes ist, jedem einzelnen Kanton zu einem fairen und sinnvollen Anteil am Ganzen zu verhelfen. Aber diese Grundhaltung hat schon die ganzen Arbeiten zum NFA-Paket begleitet, und die Geberkantone sind insofern berücksichtigt worden. Ich darf Sie nur daran erinnern, dass die Bandbreite ursprünglich zwei Drittel bis 100 Prozent betragen hat, dass das Parlament die Bandbreite auf zwei Drittel bis 80 Prozent reduziert, dass das Parlament die Bandbreite in der Bundesverfassung verankert hat und dass diese berühmten 70 Prozent doch wohl näher am unteren Rand als am oberen Rand der Bandbreite sind. Das ist das erste Anliegen, der Minderheitenschutz; man ist darauf eingegangen.

Das zweite Anliegen ist, dass es bei diesem Paket primär um die Aufgabenreform geht und gar nicht in erster Linie ums Geld. Ich will nicht polemisieren, aber im Grunde geht es nur um eine Differenz von rund 1 Milliarde Franken, also nicht einmal einem Fünfzigstel des Bundesbudgets. Dieser Betrag muss alle vier Jahre überprüft werden und wird von Jahr zu Jahr feinjustiert. Das Hauptthema ist nicht das Geld und darf und kann auch sinnvollerweise nicht das Geld sein, sondern es ist die Aufgabenreform. Es geht nicht darum, dass nun die Kantone die Sonderschulen oder die Heime zu finanzieren haben und einfach einspringen müssen, wo bisher der Bund bezahlt hat. Die Kantone müssen nicht die Heime finanzieren, sondern sie müssen die Aufgabe der Betreuung von Behinderten neu und besser und hoffentlich auch günstiger ausgestalten. Sie müssen die Aufgabe anders lösen, als das bisher der Bund gemacht hat. Das ist das Hauptthema, die Aufgabenreform. Dafür bekommen die Kantone mehr freie finanzielle Mittel. Dafür bekommen die Kantone mehr Handlungsspielraum - für diese Aufgabenreform. Diese Chance zur Aufgabenreform erhalten mit dem NFA-Paket alle Kantone, die reichen und die armen, die Geber und die Nehmer, alle ganz gleich. Was man aus dem NFA macht, ist Aufgabe und Chance der Kantone.

Darum sollten wir uns jetzt zusammenraufen und die Vorlage auf der Linie der Mehrheit der Kommission und des Bundesrates durchziehen. Ich sage das auch als Aargauer, im Wissen darum, dass möglicherweise bei der nächsten Runde der Aargau auf der anderen Seite sein wird.

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