Heberlein Trix · Ständerat · 2007-03-13
Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-13
Wortprotokoll
Mit dieser Vorlage wird unbestrittenermassen ein grosses Werk umgesetzt, dessen Zielrichtung von niemandem bestritten wird; dies wurde auch vom Kommissionssprecher betont. Er hat es - wie auch Bundesrat Merz - mit einem Marathonlauf verglichen. Ich habe auch schon an Marathonläufen mitgemacht. Auch dort gibt es verschiedene Kategorien, nach Stärkeklassen, nach Schwächeklassen, die sich überholen und verbessern können. Man kann sich auch verschlechtern; auch dies ist beim NFA wirklich möglich. Aber fast alle Teilnehmer nehmen Rücksicht aufeinander und sind zuvorkommend. Sie schauen auf die Leistungen, geben alle ein Minimum oder ein Maximum und kommen mit der Kondition und der körperlichen Leistungsfähigkeit, die ihnen selber entspricht; sie haben ihre Vorarbeiten, ihre Trainings, gemacht.
Ein sinnvoller Lastenausgleich ist in unserem Land unerlässlich, das haben die Volksabstimmungen ja bestätigt, auch wenn die Stimmbeteiligung damals unter 40 Prozent lag. Dazu vielleicht ein kurzer Rückblick, denn die Zahlen sind vielerorts bereits vergessen gegangen: Nach heutigem System gibt es für das Jahr 2004 Transferzahlungen von 18,1 Milliarden Franken vom Bund an die Kantone; 11,4 Milliarden davon sind Finanzhilfen und Abgeltungen des Bundes an die Kantone, zweckgebunden und mit Eigenleistungen der Kantone verbunden; 4,2 Milliarden gehen an die Kantone in Form von Kantonsanteilen an Bundeseinnahmen, also beispielsweise 30 Prozent der direkten Bundessteuern und 10 Prozent der Verrechnungssteuer; und 2,5 Milliarden Franken zahlt der Bund für Sozialwerke. Zu diesen Transferzahlungen kommen noch 2,4 Milliarden Franken von AHV und IV an die Institutionen, die jetzt eben den Kantonen übergeben werden.
Neu erhalten die Kantone zusätzlich zwei Drittel der Nationalbankgewinne nach einem neuen Schlüssel; das haben wir bereits gehört. Trotzdem waren die Ausgleichswirkungen sehr gering. Es ist für alle selbstverständlich, dass das Ziel einer Korrektur dieser falschen Anreize erreicht werden muss. Nicht nur Bund, Verwaltung und Parlament arbeiten intensiv auf das gemeinsame Ziel einer Inkraftsetzung am 1. Januar 2008 hin, sondern auch die Kantone haben ihre Finanzplanungen und ihre Gesetzgebungen anzupassen.
Es ist daher wichtig, dass diese Vorlage rasch zu einem Abschluss gelangen kann. Es ist ausschlaggebend, dass wir Sicherheit über die Qualität der Ausgangszahlen haben. Wir haben uns in der Kommission nach einigen Nachfragen davon überzeugen lassen, dass diese Sicherheit einigermassen besteht. Die Ausgangslage musste ja aufgrund der Qualität der Zahlen mehrmals angepasst werden.
Entscheidend ist auch die Qualität des in Artikel 46 der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich umschriebenen Wirksamkeitsberichtes. Dieser soll neben der Auskunft über den Vollzug und die Erreichung der Zielsetzung des Finanz- und Lastenausgleichs auch alle möglichen Massnahmen zur Anpassung der Dotationen des Ressourcen- und Lastenausgleichs wie auch zur vollständigen oder teilweisen Aufhebung des Härteausgleichs enthalten, der damals ja auf 28 Jahre festgelegt wurde. Das ist eine fast unbeschränkte Zeit, wenn wir an die Zeitrechnung bei den Finanzen denken. Eine Aufhebung oder Anpassung muss gemäss Finanzausgleichsgesetz geprüft werden.
Heute geht es auch um die Dotierung der einzelnen Gefässe des Grundbeitrages und um die Festsetzung des [PAGE 127] Härteausgleichs. Bei der Festlegung dieser Beträge, bei denen es um das Geld geht, scheiden sich die Geister der finanzstarken und der finanzschwachen Kantone; der Kommissionspräsident hat es auch so formuliert. Die Festlegung dieser Beträge hat doch erhebliche Auswirkungen, wie auch in der Stellungnahme der KdK und anlässlich des Hearings, zu dem auch die Vertreter der finanzstarken Kantone eingeladen waren, zum Ausdruck kam. In den Diskussionen im Vorfeld der Verabschiedung des NFA und der Volksabstimmung wurde immer wieder betont, dass über die definitive Festlegung dieser Beträge und die Dotierung der einzelnen Gefässe im Detail diskutiert werde.
Dass im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen und trotz der grundsätzlichen Zustimmung zum NFA zwischen den acht finanzstarken Kantonen und den Empfängerkantonen unterschiedliche Meinungen bestehen, kommt auf der Fahne zum Ausdruck. Bundesrat Merz gab uns aber von Anfang an zu verstehen, dass kein Spielraum für Änderungen an der Vorlage des Bundesrates bestehe, auch wenn alle Zahlen laufend aktualisiert werden mussten und sich erhebliche Verschiebungen gegenüber den ersten Berechnungen ergaben. Dies war beispielsweise bei den Zahlen für die Westschweiz der Fall, aber auch bei den Zahlen für den Kanton Aargau, wo die ursprünglichen Berechnungen einen Beitrag von 5 Millionen Franken ergeben hatten; im Juni 2005 waren es 70 Millionen, und jetzt sind es bereits 80 Millionen Franken. Insbesondere musste der auf der Basis der ursprünglichen Annahmen errechnete Betrag für die Dotierung des Härteausgleichs korrigiert werden; wir werden das in der Diskussion sicher noch hören.
Neben den acht Kantonen kritisieren insbesondere der Städteverband und der Gemeindeverband einhellig die je hälftige Dotierung von geografisch-topografischem und soziodemografischem Ausgleich, der zur Abgeltung der Zentrumslasten gedacht ist. Dass sich der Bund nicht an den effektiv anfallenden Lasten orientiert, ist schwer verständlich. Er hat nämlich ein Gutachten beim Büro Ecoplan in Auftrag gegeben, und dort hat sich dann klar ergeben, dass in urbanen Kantonen künftig 503 Millionen statt 341 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung stehen müssten. Ich denke, die Nichtberücksichtigung dieser klaren Zahlen und Angaben ist einer der Punkte, der die finanzstarken Kantone und die Städte sehr stark gestört hat.
Die Vertreter der finanzstarken Kantone sind bereit, Herr Bundesrat, ihrer Verantwortung nachzukommen und die Lasten solidarisch mitzutragen. Sie möchten jedoch ernst genommen werden, und sie werden genau verfolgen, ob die angestrebten Ziele durch den NFA erreicht werden, ob die qualitativen Grundlagen der Ausgangsdaten stimmen und welche Ergebnisse die Wirksamkeitsprüfung zeigt. Es geht um Geld; es geht aber um Steuergelder der entsprechenden Steuerzahler der Kantone. Sie legen Wert auf einen massvollen Start dieser NFA-Vorlage. Sollten die jeweiligen Wirksamkeitsberichte zeigen, dass die angestrebte Ausgleichswirkung für die ressourcenschwachen Kantone unterschritten wird, müsste die Dotierung neu beurteilt werden. Der Finanzausgleich kann nur Bestand haben, wenn unter den Kantonen ein partnerschaftliches Verhältnis besteht und die Bedingungen nicht ausschliesslich durch die Empfängerkantone diktiert werden, wie Sie aus den Abstimmungsprotokollen der KdK ersehen konnten. Es zeigte sich, dass verschiedene Geberkantone annahmen, dass sie nicht ganz ernst genommen worden seien. Ich denke, dies wäre verheerend für die Weiterführung eines solidarischen Gemeinschaftswerkes, das für unser Land unerlässlich ist.
Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten, und ich werde bei den Minderheitsanträgen nochmals auf die einzelnen Punkte zu sprechen kommen.