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Lauri Hans · Ständerat · 2007-03-13

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-13

Wortprotokoll

Wie mehrfach gesagt wurde, befinden wir uns in der letzten Phase eines sachlich und politisch höchst komplexen und anspruchsvollen Projektes mit Start im Jahr 1992, in der Schlussphase einer tiefgreifenden und umfassenden Föderalismusreform, deren Bedeutung das profane Kürzel NFA nur sehr unvollkommen wiederzugeben vermag.

Eigentlich grenzt es an ein Wunder, dass ein derart lange dauerndes Projekt sich immer noch auf der Erfolgsspur befindet. Ich komme mir heute ähnlich vor wie der Baumeister eines kunstvollen Gewölbebogens. Die beiden Bögen links und rechts - Sinnbild für die Verfassungsbestimmung von 2004 und unsere Beschlüsse auf der Gesetzesstufe aus dem Jahr 2006 - sind gebaut; es fehlt noch der Schlussstein. Erst wenn er eingesetzt ist, wird die Konstruktion selbsttragend. Obwohl für das Werk von grösster Bedeutung, besteht für den Baumeister beim Einsetzen praktisch keine Handlungsfreiheit. Ist der Stein zu gross, kann er nicht eingefügt werden, das Werk bleibt unvollendet; ist er zu klein, so stürzt es zusammen. Die bereits bestehenden Bögen links und rechts definieren die Grösse des Schlusssteins.

In den letzten fünfzehn Jahren wurden dermassen viele offizielle und inoffizielle Rahmenbedingungen gesetzt, dass wir heute meines Erachtens kaum eine andere Wahl haben, als der Vorlage des Bundesrates und damit der Mehrheit der Kommission zu folgen. Sie ist das ausgereifte Resultat zahlreicher Gespräche mit den Kantonen, dem Städteverband, zahlreichen verschiedenen Anspruchsgruppen und auch der Wissenschaft. Sie ist aber auch die Resultierende aus Vorgaben wie der Haushaltneutralität, dem Verhältnis zwischen Bund und ressourcenstarken Kantonen, der längstens kommunizierten Zielgrösse für den Ressourcenausgleich zugunsten der ressourcenschwachen Kantone, einer befriedigenden Lösung von namhaften Übergangsproblemen mit dem Härteausgleich, den Versprechungen im Bundesbüchlein von 2004 usw. Die Vorlage stellt innerhalb der übergeordneten Zielsetzung, die meines Erachtens nicht verletzt wurde, den kunstvoll geschliffenen Kompromiss dar, quasi den Kompromiss der Kompromisse, zu dem es keinen weiteren Kompromiss geben kann, ohne dass das Ganze Schaden erleidet.

Wer heute etwas Neues einbauen will, um eine empfundene Lücke zu schliessen, reisst quasi mit Sicherheit an einem anderen Ort ein neues Problem auf. Ich weiss: Für das Parlament ist das eine wenig beglückende Ausgangslage. Ich möchte Ihnen aber nichts vormachen und bin deshalb klar der Meinung, dass wir dieses Projekt in der vorliegenden Form gemäss dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission verabschieden sollten. Anpassungen müssen, können und sollen nach Abschluss der ersten Vierjahresperiode vorgenommen werden, so, wie dies gesetzlich vorgesehen ist. Im Rahmen der vorliegenden dritten Botschaft legiferieren wir also nicht für alle Zeit, sondern in den Einzelheiten nur für die nächsten paar Jahre.

Ein weiterer Gedanke: Die Kommission hat sich gründlich und mit beachtlichem Zeitaufwand mit den Problemen der ressourcenstarken Kantone auseinandergesetzt. Ihre vom Bundesrat beantragte Mehrbelastung erachte ich mit der Mehrheit der Kommission als verkraftbar. Diese Schlussfolgerung ist eine Folge davon, dass sich die Projektleitung auf der Sach- und Politebene in zahlreichen Umgängen immer wieder mit der zumutbaren Belastung der ressourcenstarken Kantone als Folge des vertikalen Finanzausgleichs auseinandergesetzt hat. Wenn heute allenfalls dazu ausgeführt wird, die starken Kantone seien im Laufe der langen Projektdauer etwa auch majorisiert worden, so muss ich dem entgegensetzen, dass nach unseren Informationen ihre Bedürfnisse in fast unzählbaren Feinabstimmungen immer wieder in das Projekt eingeflossen sind.

Die Austarierung der finanziellen Belastung des Bundes und der ressourcenstarken Kantone einerseits sowie der Entlastung der ressourcenschwachen Kantone andererseits stellt eines der politischen Herzstücke der Vorlage dar. Hier erweist sich, ob wir in unserem Land im Interesse der nationalen Kohäsion zu einem politisch klugen Ausgleich zwischen unterschiedlich starken Kantonen bereit sind oder nicht. Sollte dieser zentrale Gedanke Schiffbruch erleiden, so wären die politischen Konsequenzen gravierend.

Ich stehe unter dem Eindruck, dass die ressourcenstarken Kantone die Schwierigkeiten deutlich unterschätzen, denen sich die ressourcenschwachen Kantone gegenübersehen. Die Wirtschaft zu stärken, die Infrastruktur auf einen hohen Stand zu bringen, gleichzeitig im Steuerwettbewerb bestehen zu können, für ein grosses Kantonsgebiet, allenfalls noch in gebirgiger Gegend, zu sorgen und es aus meist nur wenigen kompetitiven Wirtschaftszentren heraus zu alimentieren: Das sind gewaltige kantonale Herausforderungen, die nur im Rahmen einer nationalen Solidarität gemeistert werden können. Dies gilt für mich umso mehr, als nach meiner Auffassung die ressourcenstarken Kantone ihre Leistungen ohne wesentliche Abstriche an ihrer wirtschaftspolitischen Potenz erbringen können. [PAGE 130]

Das nun erstmals komplett vorliegende Grossprojekt NFA macht dann und nur dann Sinn, wenn der Bund - also Bundesrat, Verwaltung und Parlament - die hier entwickelten Grundsätze auch in der Zukunft konsequent handhabt und damit dort ein Zeichen gegen eine Zentralisierung setzt, wo diese unangebracht ist. Die Kantone möchte ich auffordern, die Chancen, die ihnen der NFA neu eröffnet, selbstbewusst und zielorientiert zu nutzen und auf ihrer Stufe all das zu lösen, was einer kantonalen Lösung, inklusive der interkantonalen Zusammenarbeit, zugänglich ist. Ich bitte die Kantone, diesen Aspekt sehr ernst zu nehmen. Kollege Leuenberger hat meines Erachtens zu Recht darauf hingewiesen: Sollte sich der Erfolg nicht einstellen, so stünde uns wohl unvermeidlich eine neue, sehr grundsätzliche föderale Auseinandersetzung bevor.

Ich stimme für Eintreten und werde anschliessend auch konsequent für die Mehrheit stimmen.