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Maissen Theo · Ständerat · 2007-03-13

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-13

Wortprotokoll

Soweit ich mich erinnere, habe ich mich bis anhin bei den Debatten über die NFA-Vorlagen hier im Rat nicht geäussert, dies deshalb, weil ich immer wieder Gelegenheit hatte, im Rahmen von Vernehmlassungen Einfluss auf diese Geschäfte zu nehmen, und weil ich stets überzeugt war, dass hier der richtige Weg eingeschlagen werde. Es geht einerseits um die Erneuerung der Finanzausgleichsregelungen und anderseits - das ist für mich ein wichtiger Punkt - um die Stärkung des Föderalismus.

Was ich nun in den Diskussionen bis anhin etwas vermisst habe, ist der Aspekt des immateriellen Nutzens des NFA. Wenn ich jetzt als einen Punkt die Stärkung des Föderalismus genannt habe, dann frage ich mich, wo der Vorteil davon liegt. Was diese Stärkung und Erhaltung des Föderalismus angeht, denke ich, dass es sowohl zum Nutzen der sogenannten Geberkantone wie auch zum Nutzen der sogenannten Nehmerkantone ist. Es gibt aber noch andere immaterielle Nutzen, die nach meinem Dafürhalten eine Rolle spielen. Es geht darum, dass wir lebenswerte Landschaften haben, und die sind nun einmal zum grossen Teil in den sogenannten Nehmerkantonen zu finden. Diese lebenswerten Landschaften mit der Offenhaltung der Verkehrs- und der Erholungsinfrastruktur sind eine Attraktivität der Schweiz, welche neben der Sicherheit ganz entscheidend ist in der internationalen Konkurrenz. Wenn es immer wieder Firmen gibt, die ihre Sitze in die Schweiz verlegen, dann sind die landschaftliche Attraktivität dieses Landes, der Staatsaufbau dieses Landes und seine Sicherheit Elemente, die dabei eine wesentliche Rolle spielen. Davon profitieren die sogenannten Geberkantone mindestens so viel wie die Nehmerkantone. Für mich sind in der bisherigen Diskussion diese ganzen Belange des immateriellen Nutzens zu kurz gekommen. Wir haben hier im Wesentlichen immer nur über Franken und Rappen gesprochen.

Das bisherige System war von verschiedenen Mängeln geprägt: Es war eine unübersichtliche Aufgabenteilung, wir hatten Doppelspurigkeiten, lange Entscheidungswege und einen Wirrwarr von Finanzströmen. Der NFA will nun dieses ganze System völlig verändern mit einer klaren Aufgabenteilung, und - was eben in vielen Kantonen wehtut - sämtliche Finanzkraftzuschläge auf die Subventionen fallen weg. Das soll nun alles kompensiert werden durch das System mit dem Lastenausgleich und dem Ressourcenausgleich. Das sind zwei neue, transparente Ausgleichsmechanismen. Der Härteausgleich ist für mich als Abfederung des Übergangs vom bisherigen Ausgleichssystem zum neuen Ausgleichssystem in Kauf zu nehmen. Bei all diesen Regelungen war von Anfang an klar, dass dieses ganze System nur integral [PAGE 133] umsetzbar ist. Es ist politisch nur durchführbar, wenn die Rahmenbedingungen von Anfang an klar sind.

So waren denn die beiden Lastenausgleichsgefässe - der geografisch-topografische und der soziodemografische Lastenausgleich - für viele, die dem Vorgehen zugestimmt haben, wesentliche Punkte. Es wurde immer gesagt, dass diese beiden Gefässe gleich dotiert würden; ich bin überzeugt, dass die erste Etappe dieser Reform, nämlich die Verfassungsänderung vom 28. November 2004 mit einem Jastimmenanteil von 64 Prozent, ganz entscheidend deshalb realisiert werden konnte, weil man zugesichert hat, dass die Dotierung dieser beiden Lastenausgleichsgefässe gleich sein werde.

Gerade die Berggebiete haben im Rahmen dieser Reform Änderungen zugestimmt, die wehtun, mit denen wir uns schwergetan haben. Wir haben auf einiges verzichtet, ich denke z. B. an die Kürzung der Beiträge an die Hauptstrassen um 30 Millionen Franken, der Beiträge an die allgemeinen Strassen um insgesamt 126 Millionen Franken und der Beiträge an internationale Strassen im Alpenraum um 20 Millionen Franken. Das hat man alles in Kauf genommen, in der Erwartung, dass das Ganze nun über den Ressourcen- und den Lastenausgleich kompensiert werde. Nach den Diskussionen, die man bei den ersten zwei Etappen geführt hat, war ich schon sehr überrascht, als ich die vorliegende Fahne mit den Anträgen der Minderheiten gesehen habe.

Neu ist ja der Lastenausgleich bezüglich der soziodemografischen Verhältnisse; ich habe sehr grosses Verständnis dafür, dass in Bezug auf die Zentrumslasten der Agglomerationen und der Städte etwas getan werden muss. Das gleiche Verständnis erwarten wir aber in Bezug auf den geografisch-topografischen Ausgleich, und da möchte ich bei dem anschliessen, was Kollege Lauri gesagt hat: Ich habe aufgrund der heute geführten Diskussionen schon etwas den Eindruck, dass man zu wenig Verständnis hat für die Probleme, welche die grossflächigen, die gebirgigen Kantone in diesem Land haben, um ihre Infrastruktur aufrechtzuerhalten, um die ganzen Probleme der räumlichen Weite zu bewältigen. Dieses Verständnis habe ich in diesen Ausführungen etwas vermisst.

Ein letzter Punkt, der für mich auch mit Treu und Glauben zusammenhängt: Kollege Schwaller hat zu Beginn gesagt, es gelte auch hier: "Pacta sunt servanda." Das ist eine Frage, die im ganzen Reformprojekt eine Rolle gespielt hat. Man hat gegenseitig Vertrauen gehabt, dass die Zusagen, die gemacht worden sind, bis zum Schluss gelten würden. Und da muss ich einfach aus meiner Sicht feststellen: Ich habe den Eindruck, dass die Anträge der Minderheit dem nicht Genüge tun und das ganze System infrage stellen. Wenn Frau Fetz vorhin gesagt hat, eine ihrer Begründungen für die Anträge der Minderheit sei, dass die Datenlage nicht klar sei, dann muss ich sagen: Die Datenlage ist für die Anträge des Bundesrates und der Mehrheit wie auch für diejenigen der Minderheit genauso klar oder unklar. Die Minderheit bringt mit ihren Anträgen keine Verbesserung der Datenlage, sondern das ist etwas, was im Laufe der Zeit aufgearbeitet werden muss. Die Beschlüsse werden alle vier Jahre entsprechend den neuen Erkenntnissen angepasst. Für mich kann es nicht sein, dass nun nach jahrelanger Arbeit der Koordination, der gegenseitigen Abstimmung, der gegenseitigen Vertrauensbildung zwischen Bund und Kantonen und unter den Kantonen das ganze System gefährdet wird und auch der Zeitpunkt der Einführung des Systems auf den 1. Januar 2008 gefährdet wird.

Ich bitte Sie also, einzutreten und in der Folge den Anträgen der Kommissionsmehrheit bzw. des Bundesrates in jedem Punkt zu folgen.

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