Stähelin Philipp · Ständerat · 2007-03-13
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-13
Wortprotokoll
Herr Kollege Escher hat in der Diskussion des vorherigen Geschäftes zum Ausdruck gebracht, er fühle sich manchmal im falschen Film. Mir geht es bei dieser Frage hier genau gleich. Da höre ich jetzt seit Wochen, in den letzten Tagen sehr ausgeprägt, die Energiepolitik müsse jetzt Fortschritte in Richtung erneuerbarer Energien machen; wir haben Vorstösse, wir haben Volksinitiativen, alles spricht davon. Und dann kommt ein Instrument in diese Richtung, und ich sehe, dass im Plenum des Nationalrates die Frage einer Mindestbeimischung nicht einmal diskutiert worden ist!
Wir alle sind uns ja bewusst, dass schlussendlich nicht die elektrische Energie den Hauptanteil des Energieverbrauchs [PAGE 121] in der Schweiz ausmacht, in der Welt schon gar nicht. Es geht vielmehr exakt um den Verkehrsbereich, und deshalb brachte der Bundesrat ja diese Vorlage, wobei er noch schrieb, dass bei den umweltschonenden Treibstoffen der CO2-Ausstoss im Verkehrsbereich substanziell reduziert werden könne, was ein wichtiger Beitrag zur Schliessung der Ziellücke gemäss CO2-Gesetz sei.
Wir sind umgeben von Ländern, welche heute praktisch alle eine Vorschrift zur Mindestbeimischung von Biotreibstoffen zum üblichen Benzin und Diesel fossilen Ursprungs kennen. Diese Massnahme der uns umgebenden EU-Länder hatte auch Erfolg. Heute, ab 2007, muss in Deutschland Diesel mindestens 4,4 Prozent und Benzin mindestens 2 Prozent Kraftstoff aus nachwachsenden Ressourcen enthalten. Bis 2010 soll die Gesamtquote auf mindestens 6 Prozent ansteigen. Eine EU-Richtlinie verlangt von ihren Mitgliedern eine Quote von 5,75 Prozent, und all das entwickelt sich noch weiter in diese Richtung. Die Schweiz hat kein entsprechendes Instrument. Wir stellen aber fest, dass gerade dieses Instrument in der EU Erfolg hat, dass aufgrund dieser Vorschrift in unseren Nachbarländern zurzeit Produktionsanlagen im grossen Stil entstehen und dass wir hier zunehmend ins Hintertreffen geraten. Wir werden dabei selbstverständlich auch unsere technologischen Fähigkeiten und unser Know-how in der Umsetzung und Vermarktung verlieren; das kann sehr rasch gehen. Es wird nicht mehr möglich sein, bei uns im Nachhinein eine entsprechende Branche aufzubauen, wenn wir hier nicht rasch nachziehen können. Der Schlüssel dazu - das habe ich mir in Nachbarländern immer wieder bestätigen lassen - liegt bei der Mindestbeimischungspflicht, weil jene Unternehmen, welche jetzt in Frankreich, in Deutschland, in Österreich tätig geworden sind, ihre Investitionen eben nur aufgrund der Sicherheit getätigt haben, welche ihnen diese Vorschrift gibt.
Zwar wird hier der gute Wille bekundet und gesagt, dass man dann Transparenz über die Beimischungsquote möchte; doch das wird für Investitionsentscheide nicht genügen. Offenbar geht der Bundesrat davon aus, dass 5 Prozent erreicht werden; das ist zwar schön von ihm, gibt aber keine Grundlage für Investitionsentscheide in unserem Land. Das bedeutet aber auch, dass ein Beimischungsquotient von 5 Prozent schlussendlich lediglich auf Importen beruht - Punkt, Schluss. Wir alle haben jetzt immer wieder Post erhalten, welcher zu entnehmen war, was das für die Umwelt bedeuten wird - insbesondere in den grössten Produktionsländern Südamerikas, in Brasilien beispielsweise. Ich bin davon nicht so begeistert. Wir könnten bei uns wahrscheinlich eine bessere Technologie entwickeln und umweltfreundlicher produzieren, wenn wir uns nun daranmachen und tatsächlich die Voraussetzungen dafür schaffen würden.
Es kommt ein Zweites dazu: Machen wir den diskutierten Schritt in Richtung Agrarfreihandel mit der EU, werden wir in diesem Bereich arg handicapiert sein, wenn wir nicht gleich lange Spiesse wie die EU erhalten; darum geht es ja vor allem. Dass wir hier in der Exploration mit der EU offenbar schon weit sind, haben wir gestern bei der Behandlung des Aussenwirtschaftsberichtes von unserer Volkswirtschaftsministerin gehört. Das geht rasch. Auch hier werden wir keinen Anschluss mehr haben, wenn wir uns nicht jetzt das notwendige Instrumentarium verschaffen. Dazu gehört eben auch eine Mindestbeimischung, die die EU nun überall eingeführt hat.
Es kommt dazu - das betone ich auch noch einmal; ich habe es bereits bei der Begründung meines Antrages in der ersten Runde gesagt -, dass wir damit ja lediglich dem Bundesrat die Möglichkeit geben, rasch zu agieren. Es ist eine Kann-Vorschrift. Offenbar will der Bundesrat nicht einmal können. Mich nimmt nur wunder, wie er dann, falls es in diesen Bereichen zum Freihandel mit der EU kommt, dafür sorgen will, dass unser Land nicht absolut ins Hintertreffen gerät. Das geht nicht, wenn er kein Instrumentarium hat. Nur Transparenz schaffen genügt hier nicht.
Ich bitte Sie, dieser Kann-Vorschrift noch einmal zuzustimmen.