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Germann Hannes · Ständerat · 2007-03-14

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-14

Wortprotokoll

Nach den Ausführungen des Kommissionspräsidenten muss ich hier nicht mehr viel anfügen. Es sei einfach darauf verwiesen, dass das Opferhilfegesetz seit 1993 in Kraft ist. Die Institution der Opferhilfe als solche dürfte nach nunmehr bald vierzehn Jahren allgemein bekannt sein, dies umso mehr, als das Opferhilfegesetz auf einer Volksabstimmung basiert. In den Kantonen bestehen bewährte Modelle der Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Institutionen wie Beratungsstellen, Rechtsmedizin oder auch Gerichten.

Ich beantrage Ihnen Streichung von Artikel 8 Absatz 1 respektive Zustimmung zum deutlichen Beschluss des Nationalrates. Auf Seite 5 der Fahne wird ersichtlich, dass alles im Detail geregelt ist. Da heisst es unter Absatz 2: "Die Polizei informiert das Opfer bei der ersten Einvernahme über: a. die Adressen und die Aufgaben der Beratungsstellen; b. die Möglichkeit, verschiedene Opferhilfeleistungen zu beanspruchen; c. die Frist für die Einreichung von Gesuchen um Entschädigung und Genugtuung." Die Opfer werden also ganz gezielt über alles informiert. Das macht auch Sinn. Schliesslich meldet man - wenn das Opfer damit einverstanden ist - einer Beratungsstelle auch Name und Adresse, damit das Opfer professionell weiterbegleitet werden kann.

In Anbetracht dieser eingespielten Mechanismen in den Kantonen müssen wir hier keine PR-Maschinerie ins Leben rufen, weil ja die Betroffenen sehr direkt angesprochen werden; alle anderen, die glücklicherweise nicht Opfer sind, braucht das auch nicht zu interessieren. Sonst müsste ein Kanton über jede einzelne Verwaltungsstelle gezielt und immer wieder informieren. Hier aber, meine ich, ist es sogar der bessere Weg, wenn von Anfang an die Direktbetroffenen entsprechend informiert werden. So können sie ihren Anspruch auf eine Entschädigung geltend machen. Ich finde, das ist eine klare Sache.

Wir sollten auf die generelle Regelung verzichten und uns hier dem Nationalrat anschliessen.