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preparatory:AB 86587

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-14

Wortprotokoll

Nach dem Ressourcenausgleichsbeitrag steht nun das nächste Element des NFA 3 zur Diskussion: der Lastenausgleich.

In Artikel 3 finden wir den geografisch-topografischen Lastenausgleich. Er enthält die folgenden vier Teilindikatoren mit Gewichtung: erstens Siedlungshöhe, ein Drittel; zweitens Steilheit des Geländes, ein Drittel; drittens Siedlungsstruktur, ein Sechstel; viertens inverse Bevölkerungsdichte, ein Sechstel. Mit diesem Lastenausgleich - das möchte ich hier festgehalten haben - wird insbesondere der heutige Berggebietsindex ersetzt.

In Artikel 4 geht es um den soziodemografischen Lastenausgleich mit folgenden Teilkriterien und folgender Gewichtung: erstens Bevölkerungsstruktur - dazu gehören Armut, Alter [PAGE 149] und Ausländerintegration -, zwei Drittel; zweitens Kernstadtproblematik, ein Drittel.

Dieses System und diese Teilelemente sind von den Kantonen erarbeitet worden. Selbstverständlich kann man das ganze System und jedes Teilelement samt Gewichtung in Zweifel ziehen. Dann muss man aber auch konkrete Kritik üben und nicht einfach das System als solches anzweifeln. Man muss sagen, was nicht zutreffend ist. Immerhin hat offenbar auch die Ecoplan-Studie, auf die ich sogleich noch zurückkommen werde, bestätigt, dass diese Indikatoren und diese Teilelemente repräsentativ sind.

Darf ich Sie noch auf folgenden wichtigen Umstand aufmerksam machen? In meinem Eintretensvotum habe ich darauf hingewiesen, dass wir uns noch darüber unterhalten werden, was übermässige Lasten seien. Die Artikel 3 und 4 nehmen nun darauf Bezug. Es geht nicht einfach darum, durch den Lastenausgleich - sowohl geografisch-topografisch als auch soziodemografisch - grosse Lasten auszugleichen. Es geht darum festzustellen, ob ein Kanton durch die entsprechenden Lasten übermässig belastet wird. Es kann durchaus sein, dass zum Beispiel Basel-Stadt durch die nämliche soziodemografische Last übermässig belastet wird, weil die Stadt praktisch den ganzen Kanton ausmacht, niemand anders also mitträgt, während dieselbe Last in der Stadt Zürich anders zu gewichten ist, weil ein grosses und starkes Umfeld im Kanton Zürich bei der Bewertung der Übermässigkeit mit einzubeziehen ist. Das verlangt der Lastenausgleich.

In der Kommission wurde diese Gewichtung von einem Fachmann so umschrieben - ich zitiere -: "Ziel des NFA ist der Finanz- und Lastenausgleich zwischen Bund und Kantonen. Ein regionaler Lastenausgleich wird nicht betrieben. Er soll innerhalb der einzelnen Kantone stattfinden. Erst wenn der Kanton als Ganzes eine übermässige Belastung erfährt, greift die Regelung des NFA. Grosse Kantone, die städtisches und ländliches Gebiet umfassen, können folglich Spitzenbelastungen eher selbst verkraften. Umgekehrt sind die Zentrumslasten für die Kantone Genf und Basel-Stadt ausgeprägt, weil ein mässigender Ausgleich fehlt."

Zur Verteilung des Bundesbeitrages auf die beiden Lastenausgleiche: Kommissionsmehrheit und Bundesrat beantragen, mit einer je hälftigen Zuteilung an die beiden Lastenausgleiche zu beginnen. Die Minderheit Saudan will diesen Bundesbeitrag so verschieben, dass 40 Prozent auf den geografisch-topografischen und 60 Prozent auf den soziodemografischen Lastenausgleich entfallen. Zur Begründung beruft sich die Minderheit namentlich auf die erwähnte Ecoplan-Studie. Diese gelangt zum Ergebnis, dass ein Verteilschlüssel von 73 Prozent für den soziodemografischen und von 27 Prozent für den geografisch-topografischen Lastenausgleich gerechtfertigt wäre. Die Kommission hat diese Ecoplan-Studie nicht näher untersucht.

Warum beantragt Ihnen Ihre Kommissionsmehrheit, in Abweichung von dieser Studie, der Fassung des Bundesrates zu folgen?

1. Ich habe es bereits erwähnt: Die Kantone selbst haben sich zu diesem Verteilschlüssel durchgerungen. 19 Kantone, darunter zwei ressourcenstarke, stützen diese Zuteilung. Es besteht kein Anlass, dieses klare Ergebnis umzustossen. Offenbar finden auch zwei ressourcenstarke Kantone, diese Aufteilung sei gerechtfertigt.

2. Das Verhältnis 50/50 entspricht den Annahmen, die bei der Abstimmungsvorlage vom 28. November 2004 getroffen wurden.

Der geografisch-topografische Lastenausgleich - ich habe es bereits gesagt - ersetzt den Berggebietsindex, der mit einem Anteil von 20 Prozent am Finanzkraftindex heute über ein relativ starkes Gewicht bei der Berechnung der Ausgleichszahlungen an die Kantone verfügt. Eine Dotierung des geografisch-topografischen Lastenausgleichs, die geringer ausfiele, als es Mehrheit und Bundesrat vorschlagen, würde deshalb Kantone wie Obwalden, Graubünden oder das Wallis sehr stark belasten; das müsste durch den Härteausgleich wiederum aufgefangen werden.

Der Minderheitsantrag erfordert 39 Millionen Franken mehr Mittel im Härteausgleich. Also verschieben Sie 60 Millionen Franken und müssen dann beim Härteausgleich 39 Millionen Franken mehr aufwenden. Diese 39 Millionen Franken verteilen sich natürlich anders als die 60 Millionen Franken beim Lastenausgleich, und auch die Finanzierung ist eine andere. Im übrigen bitte ich Sie, noch zu beachten, dass die Finanzflüsse des Bundes in diesem ganzen System in keinem Moment berücksichtigt werden - das ist auch eine Antwort auf den Einwand von Frau Heberlein in Bezug auf die Nichtberücksichtigung der Lebenshaltungskosten. Auch das bitte ich Sie zu beachten. Das ist ein weiteres Element, das dazu beiträgt, eben zu berücksichtigen, dass diese Finanzflüsse nicht beachtet werden, dass man also mit einer Aufteilung 50/50 beginnen sollte.

Das entscheidende Element aber ist, dass man den ressourcenschwachen Kantonen mit diesem Lastenausgleich eine Startmöglichkeit geben will, damit diese Gebiete eine Chance zur Entwicklung haben.

Es waren all diese Überlegungen und Abwägungen, welche die Kommission dazu gebracht haben, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen und nicht die Ausgangslage wenig begüterter Rand- und Berggebiete zu verschlechtern.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit und der Fassung des Bundesrates zu folgen und mit einer Verteilung von 50/50 zu beginnen.

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