Lexipedia

preparatory:AB 86595

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-14

Wortprotokoll

Wenn man eine "Hitliste" macht, auf der man die Kantone vom grössten Geberkanton bis zum grössten Nehmerkanton auflistet, liegt Graubünden genau in der Mitte - das eine Vorbemerkung.

Es gibt grundsätzlich wenig Spielraum für Änderungen gegenüber den Vorschlägen des Bundesrates. Zahlreiche Aussagen und Versprechen im Zusammenhang mit NFA 1 und NFA 2 sowie im Hinblick auf die Volksabstimmung haben die Entscheidungen weitgehend präjudiziert, zumindest wenn man sich an das hält, was man bisher gesagt hat. Zudem haben umfassende Diskussionen innerhalb der Kantone stattgefunden. Die Kantone tragen dabei den Vorschlag des Bundesrates mit. Das Steuerungsgremium hat die Vorlage ebenfalls zustimmend verabschiedet. Dabei waren die Städte und Gemeinden mitbeteiligt. Entscheidend ist sodann, dass alle vier Jahre Anpassungen erfolgen, sofern die angestrebten Ziele nicht erreicht werden. Mit einem Wirkungsbericht, der auf den ersten zwei Jahren beruht, soll die Situation jeweils umfassend analysiert und sollen dannzumal allfällige notwendige Anpassungen vorgenommen werden.

Man muss sich immer wieder vor Augen halten: Ziel des Gesamtprojektes ist ein Abbau von Disparitäten, nicht eine Beseitigung der Disparitäten, und man kann sich mit gutem Recht fragen, ob dieses Ziel mit dem heute vorliegenden Konzept erreicht werden kann. Ich zweifle eher daran, aber ich teile durchaus die Meinung, dass man, wenn man jetzt mit diesem Projekt startet, eher auf der vorsichtigen Seite bleiben soll. Das ist beim Antrag des Bundesrates durchaus der Fall: Beim Ressourcenausgleich besteht gemäss Verfassung die Möglichkeit, den Startsatz zwischen 66,66 und 80 Prozent festzusetzen. Hätte man den Mittelwert gewählt, wäre man bei 73,33 Prozent gelandet. Der Bundesrat ist sich also durchaus bewusst, dass man da etwas tiefer beginnen muss, weil es auch klar ist, dass Erhöhungen leichter zu realisieren sind als Reduktionen. Die Tatsache, dass heute nur Anträge vonseiten der finanzstarken Kantone vorliegen, kann den Eindruck erwecken, dass diese benachteiligt werden. Das ist meiner Meinung nach eindeutig nicht der Fall, dies nicht in erster Linie wegen der Ausgestaltung des NFA, sondern wegen der verschiedenen übrigen Investitionstätigkeiten des Bundes.

Ich erwähne die Bildung, den Verkehr und auch die Arbeitsvergaben des Bundes. Berücksichtigt man diese Finanzflüsse, so wird deutlich, dass der Trend eher in Richtung zusätzlicher Förderung und Stärkung der urbanen Räume geht. Die Rand- und Bergkantone werden in Zukunft noch mehr unter den Disparitäten leiden müssen und mit einer zunehmenden Abwanderung konfrontiert sein. Man wird mir sagen, dass der Ressourcenausgleich, diese Finanzflüsse, die damit verbundenen Disparitäten teilweise ausgleicht. Man muss nun aber wissen, dass der Ressourcenausgleich ja zum Ziel hat, den Kantonen frei verfügbare Mittel zukommen zu lassen. Es ist aber absehbar, dass dieses Ziel in verschiedenen ressourcenschwachen Kantonen nicht erreicht werden kann. Die Mittel, die bereitgestellt werden, müssen in den Zwangsbedarf investiert werden, beispielsweise in die Substanzerhaltung der Verkehrsanlagen. Aus dieser Sicht ist es wünschenswert, dass für die erste Wirkungsanalyse der Einfluss der gesamten Finanzflüsse aufgearbeitet und als Grundlage herangezogen wird, wenn es darum geht, über die Weiterentwicklung des Finanzausgleichs zu beschliessen.

Die Erhebung bezüglich der Finanzflüsse wurde in den letzten Jahrzehnten ungefähr alle fünf Jahre gemacht, sie wäre jetzt wieder fällig. Allerdings würde eine aktuelle Erhebung dieser Finanzflüsse wegen der Aufgabenentflechtung des NFA nur bedingt Sinn machen. Wie dargelegt, müssen aber diese Daten für die erste Wirkungsanalyse vorliegen. Ich danke dem Bundesrat, wenn er diese Analyse im Hinblick auf die Weiterführung durchführt oder in Auftrag gibt.

Ich bitte Sie, in diesem Sinne dem Bundesrat zu folgen und die Minderheitsanträge abzulehnen. Wir diskutieren ja jetzt über die Startphase. Ob eine Obergrenze festzulegen ist, kann ebenfalls im Rahmen der Auswertung der ersten Phase analysiert und entschieden werden. Heute hat sie also meiner Meinung nach für diese Startphase der ersten vier Jahre keine Aktualität. Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit der Kommission zu folgen und die Minderheitsanträge abzulehnen.