Stähelin Philipp · Ständerat · 2007-03-14
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-14
Wortprotokoll
Als Thurgauer könnte ich mich tatsächlich zurücklehnen, Frau Fetz; mein Kanton wird von den Lastenausgleichen kaum bis gar nicht berührt, anders ausgedrückt: auch nicht beglückt. Ich äussere mich trotzdem und an sich nicht einmal, weil wir tatsächlich ein paar Kleinstädte hätten. Wir haben mit Kreuzlingen-Konstanz sogar eine Agglomeration mit über 100 000 Einwohnern, deren grösserer Teil aber in Deutschland liegt und deshalb hier offenbar auch keine Rolle spielt. Ich will diese Problematik, von der wir in der Kommission gesprochen haben, hier im Rat nicht noch einmal zur Sprache bringen. Es könnte mir also eigentlich egal sein; trotzdem äussere ich mich.
Schon beim Eintreten haben viele von uns zum Ausdruck gebracht, dass das, was wir hier gesamthaft vor uns haben, eben auch gesamthaft ausgehandelt und von den Kantonen untereinander und dann auch von den Kantonen zusammen mit dem Finanzdepartement des Bundes bis in die Details austariert worden ist. Wenn wir hier nun hin und her zerren - es wurde von Verzerrungen gesprochen -, wird diese Geschichte nicht besser, dann wird das, befürchte ich, auch für weitere Teile des Gesamtprojektes Folgen haben. Deshalb sollten wir hier nichts ändern und bei der Fassung der Mehrheit bleiben.
Es kommt ein zweiter Punkt dazu: Von Anfang an, seit dieser Gedanke des Ausgleichs der soziodemografischen Lasten aufgekommen ist, hatte ich Vorbehalte gegen diesen Aspekt, der neu hineingekommen ist. Er steht im Gegensatz zum geografisch-topografischen Lastenausgleich, welcher - es [PAGE 153] wurde gesagt; ich kann es wiederholen, weil mein Kanton auch hier nicht profitiert - eigentlich den Ausgleich zum bisherigen Einbezug des Berganteils darstellt. Weshalb hatte ich diese grundsätzlichen Zweifel? In der Kommission haben wir auch den Entwurf der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich behandelt. Unter dem Titel "3. Kapitel: Soziodemografischer Lastenausgleich, 1. Abschnitt: Massgebende Sonderlasten der Bevölkerungsstruktur" werden in Artikel 39 Absatz 1 die Teilindikatoren aufgezählt. Es sind Armut, Altersstruktur, Ausländerintegration.
Beim Teilindikator Ausländerintegration heisst es: "Anteil der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner". Je nach politischen Bedürfnissen wird das jeweils als Vorteil oder, wie jetzt hier wieder, als Nachteil hingestellt. Ein Vorteil ist es - das haben wir in den letzten Wochen mitbekommen, auch von unserer "Gassenpresse" her -, weil offenbar in den Führungsetagen unserer Betriebe und Unternehmungen heute viele Ausländer sitzen. Das sind ja wahrscheinlich nicht gerade Sozialfälle, sondern die lassen auch erheblich Steuern dort liegen, wo sie eben ihren Arbeitsplatz haben. Also kann man das durchaus von zwei Seiten ansehen.
Ich komme zum nächsten Punkt: Altersstruktur. Selbstverständlich verursachen wahrscheinlich Einwohnerinnen und Einwohner höheren Alters auch mehr Lasten. Auf der anderen Seite, muss ich Ihnen sagen, habe ich mich als kantonaler Finanzdirektor jeweils überhaupt nicht gefreut, wenn betuchte ältere Leute beispielsweise wegen der fehlenden Erbschaftssteuer nach Schwyz gezogen sind. Es hat auch das seine beiden Seiten.
Ich komme zum dritten Punkt: Armut. Das ist eigentlich der heikle Punkt. Es geht um die Armut und den Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe im weiteren Sinne an der ständigen Wohnbevölkerung. Hier wird in Absatz 2 dann als erstes die wirtschaftliche Sozialhilfe gemäss den kantonalen Sozialhilfegesetzen aufgezählt, und das geht bis hin zum Buchstaben g, "Kantonale personen- oder haushaltsbezogene Wohngelder bzw. Wohnkostenzuschüsse". Die gibt es am einen Ort, am anderen Ort gibt es sie nicht. Da habe ich jetzt meine grossen Zweifel. Diese Faktoren sind im Gegensatz zu den rein geografisch-topografischen natürlich beeinflussbar - ich sage ganz ausdrücklich nicht manipulierbar. Ich will insbesondere nicht auch noch in diese Polemik bezüglich der Sozialhilfe der Stadt Zürich einstimmen, das habe ich überhaupt nicht im Sinn. Aber sehen Sie, wenn Sie die wirtschaftliche Sozialhilfe gemäss kantonalen Sozialhilfegesetzen anschauen, stellen Sie fest, dass eben diese Sozialhilfegesetze der einzelnen Kantone sehr unterschiedlich ausgestaltet sind. Ich sage noch einmal: Es geht nicht um Manipulation, das will ich niemandem unterstellen, aber Sie können hier schlussendlich die Gesamtzahl der Bezügerinnen und Bezüger mit Ihrem Sozialhilfegesetz ganz massgeblich steuern, und das behagt mir nicht, das will ich eigentlich nicht.
Wir sollten Faktoren haben, die nicht beeinflussbar sind. Deshalb meine ich, wir sollten hier den Faktor des soziodemografischen Ausgleichs, der jetzt eben einmal so festgelegt ist - ich wende mich nicht grundsätzlich dagegen, ganz klar nicht -, aus diesen Gründen nicht auch noch verstärken.
Ich bitte Sie deshalb, bei der Mehrheit zu bleiben.