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Büttiker Rolf · Ständerat · 2007-03-15

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-15

Wortprotokoll

Ich danke dafür, dass wir bei Absatz 2 diese Lösung gefunden haben. Das entschärft das Problem wesentlich. Nun komme ich zu Buchstabe abis betreffend die Kontrolle von Schlachtanlagen und [PAGE 207] Zerlegebetrieben. Ich meine, dass die Betriebe nicht über das EU-Mass hinaus belastet werden sollen. Nur dort, wo das EU-Recht eine Gebührenpflicht vorschreibt, soll sie auch in der Schweiz verankert werden, um die Anerkennung der sogenannten Äquivalenz sicherzustellen. Die Verordnung, die für die Gebührenpflichten massgebend ist, ist ganz klar und eindeutig. Das Bundesamt für Veterinärwesen hat mir auch bestätigt, dass dieser und nur dieser EU-Rechtstext massgebend ist. Dieser schreibt Gebühren für die Kontrolle von Zerlegebetrieben, nicht aber der Schlachtbetriebe vor. Deshalb muss bei Buchstabe abis in diesem Sinne eine Präzisierung vorgenommen werden, indem die Schlachtbetriebe aus dem Passus zu streichen sind. Das ist auch die Logik der Vorschriften der EU.

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