David Eugen · Ständerat · 2007-03-15
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-15
Wortprotokoll
Meiner Meinung nach hat Frau Bundesrätin Leuthard die richtigen Argumente vorgebracht, die begründen, warum uns der Bundesrat diese Vorlage unterbreitet hat: Das Wichtigste ist das Festhalten an der Selbstbewirtschaftereigenschaft. Das ist wichtig, und ich kann mir vorstellen, dass es dort noch Nachholbedarf gibt; man muss die Kriterien so ins Gesetz schreiben, dass wirklich nur die Selbstbewirtschafter auf diesen Markt kommen und keine anderen Leute. Ich möchte nicht, dass sich National- und Ständeräte, Notare, Bundesräte, Schlossbesitzer usw. auf diesem Markt tummeln. Dann ist aber das Problem nicht die Höchstpreisvorschrift, sondern dann ist die Abgrenzung des Begriffs des Selbstbewirtschafters zu verbessern. Dazu werde ich sofort Hand bieten, und ich bitte, auch im weiteren Fortgang dieser Gesetzgebung diesen Punkt nochmals ganz genau anzuschauen: Sind es wirklich nur die Selbstbewirtschafter, die auf diesen Markt können und nicht Dritte ausserhalb dieser Selbstbewirtschafter? Wenn das sichergestellt ist, gibt es eigentlich nicht viele gute Gründe, um zu sagen, dass unter den Selbstbewirtschaftern überhaupt kein Wettbewerb stattfinden dürfe. Frau Sommaruga hat argumentiert, dass die Bodenpreise steigen. Das ökonomische Gesetz, wie es überall, auch in der Landwirtschaft, spielt, würde etwas ganz anderes bedeuten: Die Ressource Boden wird optimal eingesetzt, es werden die Kosten gesenkt, der optimale Ressourceneinsatz, den man dann ermöglicht, wirkt kostensenkend, wie man aus allen Wirtschaftsbereichen weiss.
Was heute geschieht, ist eine Bodenhortung - jemand hat es gesagt -; es ist ein häufiger Vorgang, dass Erbengemeinschaften oder auch andere Gruppierungen, die eigentlich nichts mehr mit der landwirtschaftlichen Nutzung zu tun haben, Boden horten. Wir kommen damit in die Situation, dass sich die guten und wettbewerbsfähigen Betriebe nicht stärken und ihre Chancen nicht wahren können. Es ist in der Landwirtschaft genau gleich wie im Bereich des Gewerbes.
Was Ihnen die Mehrheit vorschlägt, ist eine zielgerichtete Verhinderung von spekulativen Bodenmärkten. Das entspricht dem Verhältnismässigkeitsprinzip. Man muss ja nicht das Kind mit dem Bade ausschütten und immer gleich alles verbieten. Man muss dort eingreifen, wo es notwendig ist.
Ich teile die Meinung von Kollege Schiesser; es ist ganz klar, da braucht es keine gesamtkantonale Festlegung solcher Höchstpreisvorschriften, sondern es braucht eine kantonale gesetzliche Grundlage. Dann kann der Regierungsrat eines Kantons anordnen, dass für die Regionen, wo spekulationsbedingte Entwicklungen eintreten, die man nicht wünscht, der Höchstpreismechanismus in Kraft tritt. Das kann der Regierungsrat für eine bestimmte Zeit oder auch für eine unbestimmte Zeit anordnen, solange eben diese Effekte vorhanden sind. Er kann das sehr zeitgerecht machen. Es ist nicht so, dass er zuwarten muss, bis die Entwicklung negativ, also spekulativ verläuft. Er kann dieses Instrument rechtzeitig einsetzen.
Ich denke, was die Mehrheit vorschlägt, ist ein sehr zielgerichtetes, angepasstes Instrumentarium, um die negativen Seiten, die man nicht bestreiten will, zu verhindern und um unter den Selbstbewirtschaftern einen optimalen Einsatz der Ressource Boden zu ermöglichen.
Eine Zustimmung zur Minderheit Wicki, das muss ich auch ehrlich sagen, bedeutet quasi die Beibehaltung des Status quo. Man ändert nichts. Ich bin überzeugt, es wird keinen einzigen Kanton geben, der von diesem Mittel Gebrauch macht. Es wird alles so bleiben, wie es ist. Das ist, wie es die Frau Bundesrätin mit Recht gesagt hat, mit Blick auf die Herausforderungen der Landwirtschaft, mit Blick auf das Erreichen von wettbewerbsfähigen Betrieben nicht positiv.
Ich bitte darum, der Mehrheit zu folgen. Aber man müsste der Sorge Rechnung tragen, dass der Selbstbewirtschafterbegriff nicht optimal eingegrenzt ist und dass es da Missstände gibt. Das habe ich auch aus meinem Kanton gehört; es gebe dann Leute, die trotzdem, obwohl sie nicht Selbstbewirtschafter seien, in diesen Markt gelangen könnten. Dem müsste man wirklich konsequent entgegentreten.