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Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-03-15

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-03-15

Wortprotokoll

Für mich gibt es den Bauernstand; man betreibt ja auch entsprechende Standespolitik, die wir zu spüren bekommen. Im Prinzip ist unsere Landwirtschaftspolitik vor allem auf den bäuerlichen Familienbetrieb ausgerichtet. Der Betrieb ist das, was für die Politik zählt. Wir möchten produzierende Betriebe erhalten können. Das sind nach wie vor wettbewerbsfähige Familienbetriebe. Dass sie sich wie andere Branchen gut organisieren und insoweit einen Stand darstellen, ist richtig, ist auch legal und legitim. Wir werden weiterhin auch bei unserer Politik vor allem jene Betriebe unterstützen, die mit ihrer Tätigkeit ein Haupterwerbseinkommen erzielen können. Wenn das Familienbetriebe sind, umso besser. Insofern ist das für mich der Ansatzpunkt der jetzigen wie auch der künftigen Agrarpolitik. Wenn Sie weitere Studien möchten, würden wir zuerst einmal einen Kaffee trinken, um das philosophisch zu erörtern. (Heiterkeit)

Zu Absatz 1 Litera c: Wie der Kommissionssprecher gesagt hat, werden wir die Hauptdiskussion bei der generellen Diskussion über die Preisgrenze führen. Ich möchte bereits einen Ansatz beim Zweckartikel erwähnen, der noch auf das Eintretensvotum von Herrn Bürgi zurückgeht. Er hat zitiert, was der Verfassungsauftrag ist. In Artikel 104 Absatz 3 Litera f der Verfassung wird nichts von Preisgrenzen gesagt, die wir festsetzen müssen, sondern es steht hier: "Er" - der [PAGE 184] Bund - "kann Vorschriften zur Festigung des bäuerlichen Grundbesitzes erlassen." Was geht jetzt vor: die Festigung des Besitzes oder die Preisproblematik? Nach unserer Auslegung dieser Verfassungsvorschrift ist es Aufgabe des Bundes, vor allem dafür zu sorgen, dass genügend Grundbesitz vorhanden und dass dieser geschützt ist, indem wir mit dem Selbstbewirtschafterprinzip und dem Ertragswert arbeiten. Diese wollen wir festigen, daraus kann auch abgeleitet werden, dass es ein gewisses Angebot braucht. Denn sonst haben wir keine Eigentums-, sondern Pachtverhältnisse. Das ist sachenrechtlich und auch vom Auftrag der Verfassung her nicht dasselbe.

Deshalb glauben wir, dass die Aufhebung von Absatz 1 Litera c absolut mit dem Verfassungsartikel übereinstimmt, zumal wir die Hauptelemente der Politik zur Förderung des bäuerlichen Grundbesitzes - die Selbstbewirtschaftung und den Ertragswert - beibehalten. Sie müssen den Entscheid über diese Preisgrenze nachher fällen. Aber für uns ist es logisch und stimmt mit dem Auftrag des Bundes gemäss Artikel 104 der Verfassung überein. Wie ich Ihnen gesagt habe, geht es für uns effektiv darum, diese Preisinstrumente beizubehalten, nicht aber um zusätzliche, die sich unseres Erachtens heute nicht mehr aufrechterhalten lassen. Die Preisgrenze kann ja sowieso höchstens ein Richtpreis sein und kann unter Umständen noch tiefere Preise verhindern; sie fängt die Preise dann auch auf. Man kann davon ausgehen, dass alle an die Preisgrenze gehen oder dass sich diese Grenze einfach als Preis einspielt, weil sich das so auch in den Kantonen eingebürgert hat.

Die Verkaufspreise sind in den letzten Jahren erstens deshalb massiv gesunken, weil unseres Erachtens mit dem Strukturwandel die Erträge aus den bäuerlichen Betrieben gesunken sind. Dann ist logischerweise auch die Attraktivität weniger vorhanden, und weil wenig Land auf dem Markt angeboten wird, sinkt auch der Preis. Das ist eine marktwirtschaftliche Entwicklung, die nicht erstaunt. Insofern hat sicher die Preisgrenze am Anfang der Entwicklung eine Rolle gespielt. Dort hatte man eine andere Sensibilität. Aber seitdem dieses Selbstbewirtschafterprinzip installiert ist und sich in allen Köpfen der Bäuerinnen und Bauern auch festgesetzt hat, ist das der Hebel. Ich glaube, das wird auch inskünftig so sein.

Es ist so, dass es ohne Preisgrenze attraktiver wird, Grundstücke zu verkaufen. Es ist für uns deshalb eine Chance. Denjenigen Betrieben, die wachsen möchten, sollten wir diese Chance geben. Sonst können Sie diese Betriebe nur auf das Pachten verweisen, weil der Markt nicht spielt. Ich bin überzeugt, ein Unternehmer - und das sind die Bauern - kennt die Erlöse und die Kosten, und dasselbe gilt auch für die Käuferinnen und Käufer. Das sind nicht Ärzte oder Anwälte, sondern das sind Bauern, die kennen den Markt extrem gut. Deshalb ist auch das ein Schutz, weil ein Know-how vorhanden ist, nämlich jenes der potenziellen Käuferinnen und Käufer. Mit den Kenntnissen der Betriebe und den Kenntnissen der Erträge, die erwirtschaftet werden können, hat sich dieser Markt automatisch eingependelt und wird sich weiter einpendeln. Aber der Vorteil ohne Preisgrenze ist, dass Sie mehr Kaufangebote haben. Wir stellen heute fest, dass es extrem viele Erbengemeinschaften gibt, die das Land horten und verpachten. Insofern ist es wahrscheinlich eher eine Ermutigung, sich davon zu trennen und denjenigen, die mit einem Haupterwerbsbetrieb produzieren wollen, das auch zu ermöglichen.