Leuenberger Ernst · Ständerat · 2007-03-15
Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-15
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir einige Worte zum Eintreten auf das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht. Ich tue das vor dem Hintergrund einer alten Erfahrung. Ich habe im Nationalrat seinerzeit die eindrücklichen Voten des Solothurners Urs Nussbaumer, CVP notabene, noch im Ohr, der als Kommissionssprecher das heute geltende Bodenrecht durch die Wogen der damaligen Beratungen geführt hat.
Generell politisch erlauben Sie mir zunächst mein Erstaunen auszudrücken. Als es darum ging, die landwirtschaftlichen Struktur-, Wirtschafts- und auch Finanzprobleme zu diskutieren, neigte die eine Ratshälfte dazu - wenn ich im Halbieren grosszügig sein darf -, die bäuerlichen Aufstockungsforderungen, um das Tempo zu bremsen, wie damals ausgeführt worden ist, zu ihren eigenen Forderungen zu machen. Die andere Seite - ich gehörte dazu - hat gesagt: Wenn wir die Mittel, die der Bundesrat vorsieht, dann ohne weitere bundesrätliche Kürzungen in die Budgettranchen umsetzen können, dann ist den Bauern gedient. Wir haben deshalb für die tieferen Beträge gestimmt und also die bäuerlichen Forderungen nicht erfüllt.
Bei diesem ganzen Paket und insbesondere beim bäuerlichen Bodenrecht scheint es mir, dass sich die Verhältnisse etwas umkehren, dass jene, die so begeistert auf die Forderungen aus den landwirtschaftlichen Kreisen eingingen, jetzt eigentlich darüber hinweggehen und voll das bundesrätliche Tempo durchziehen wollen.
Ich muss Ihnen gestehen, ich stehe auch unter diesem Eindruck. Ich habe mit meinen solothurnischen Kolleginnen und Kollegen aus dem eidgenössischen Parlament an einer Delegiertenversammlung des Solothurnischen Bauernverbandes teilnehmen dürfen. Ich war beeindruckt von der Seriosität, der Klarheit und auch den selbstzweifelnden Voten, die dort abgegeben wurden. Aber mehr noch als die ganze Geldfrage, also die ganze Subventionsfrage, haben dort jene Fragen interessiert, die wir jetzt behandeln. Es wurden Beispiele genannt, die ihren Eindruck auf mich nicht verfehlt haben: Es wurden Beispiele genannt, wie es sich auswirken kann, wenn man die Preisobergrenzen beim Land einfach eliminiert, und dies in einer Gegend, die dem Siedlungsdruck aus den Zentren ausgesetzt ist. Da bin ich mit der Aussage konfrontiert worden: "Auf nach dem bundesrätlichen Vorschlag erworbenem Grund und Boden kannst du nie mehr eine Kartoffel produzieren, die du irgendjemandem verkaufen kannst, selbst wenn du sie mit Bio, Bio und noch einmal Bio anschreibst, da hilft alles nichts mehr." Das hat mich beeindruckt.
Natürlich kann man mir sagen, ich sei ein hartgesottener Etatist. Aber ich bin überzeugt, dass es einige Regelungen, die seinerzeit ins bäuerliche Bodenrecht eingeführt worden sind, durchaus verdienen, beibehalten zu werden. Daher werde ich mir erlauben, mit den Minderheiten zu stimmen. Ich neige mich insbesondere auch liebevoll über die Einzelanträge Maissen. Ich habe eine gewisse Neigung, ihnen zuzustimmen. Man möge mir nicht sagen, das würde den Strukturwandlungsprozess, der ja unausweichlich ist, über die Massen behindern. Man müsste mir dann bloss erklären - da schliesse ich mich gerne einigen Ausführungen von Herrn Kollege Bürgi an -, ob denn wirklich alle möglichen Auswirkungen dieser Grenzaufhebungen auch reflektiert worden sind, und zwar bis ins letzte Detail. Denn da muss ich Ihnen offen gestehen: Ich bin zwar ein Arbeitersohn, aber meine Grossväter, Urgrossväter und weiter zurück waren Bauern, und ich wünsche mir nicht, dass nur noch Ärzte, Zahnärzte und Industrielle landwirtschaftlichen Boden besitzen können; das soll Sache der Bauern sein.
Insofern empfehle ich Eintreten; ich empfehle Ihnen auch, sowohl die Minderheitsanträge als auch die Einzelanträge Maissen liebevoll zu studieren.