Hess Hans · Ständerat · 2007-03-15
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-15
Wortprotokoll
Ich habe im Jahre 2001 eine Motion eingereicht (01.3713), in welcher ich verschiedene Änderungen im bäuerlichen Bodenrecht angeregt habe. Der Bundesrat beantragte am 27. Februar 2002, die Motion in ein Postulat umzuwandeln, um bei der nächsten Revision des bäuerlichen Bodenrechts die Anliegen der Motion näher zu prüfen. Unser Rat und der Nationalrat haben der Umwandlung zugestimmt. Als Nichtkommissionsmitglied habe ich erst beim Vorliegen der Fahne festgestellt, dass meine Anliegen komplett vergessen gegangen sind.
Jetzt habe ich nichts anderes gemacht, als Einzelanträge zu meinen damaligen Anliegen einzureichen. Ich bin mir an sich bewusst, dass es heute nicht darum gehen kann, eine weitere Kommissionssitzung durchzuführen, bin aber Frau Bundesrätin Leuthard dankbar, wenn sie meine Anliegen - zumindest für den Zweitrat - aufnimmt. Ich nenne Ihnen nur ein Beispiel: den allgemeinen Geltungsbereich in Artikel 2. Laut Absatz 1 dieser Bestimmung gilt dieses Gesetz "für einzelne oder zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe gehörende landwirtschaftliche Grundstücke, die" - gemäss Litera a - "ausserhalb einer Bauzone nach Artikel 15 des [PAGE 182] Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 liegen". Bei dieser Definition ist es unklar, ob das bäuerliche Bodenrecht auch auf Golfplätze, Freizeitzonen, Kiesabbruchzonen, Reitplätze und dergleichen anzuwenden ist, da sich auch diese meistens ausserhalb der Bauzone befinden. Ich wäre dankbar, wenn der Gesetzgeber in diesem Umgang Klarheit schaffen würde.
In diesem Sinne bin ich für Eintreten. Ich bin Frau Bundesrätin Leuthard dankbar, wenn sie diesen Fragen nachgeht. Ich komme dann bei den einzelnen Artikeln noch auf meine Anliegen zurück.