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Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-03-15

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-03-15

Wortprotokoll

Ja gut, das ist halt auch wieder eine grundsätzliche Differenz, die wir haben: Gemäss dem heutigen Artikel 24b RPG können landwirtschaftliche Gewerbe im Sinne des BGBB einen betriebsnahen landwirtschaftlichen Nebenbetrieb einrichten. Würde im RPG der Verweis auf die neudefinierten landwirtschaftlichen Gewerbe beibehalten, hätte dies die unerwünschte Konsequenz, dass künftig nur noch eine bedeutend kleinere Zahl an Landwirtschaftsbetrieben von den durch Artikel 24b RPG eröffneten Möglichkeiten profitieren könnte. Um das zu verhindern, wollen wir jene landwirtschaftlichen Betriebe, die in den Anwendungsbereich dieses Artikels fallen, im Raumplanungsrecht selber umschreiben. Also ist dies im Prinzip eine Festlegung unserer Konzeption im Raumplanungsrecht.

Ihre Kommission wünscht das nicht. Es bleibt somit einfach bei der Konzeption gemäss BGBB, und im Raumplanungsrecht muss man sich dann halt einfach am BGBB orientieren, ohne dass es explizit im Gesetz selber verankert ist. Insofern bin ich hier sowieso chancenlos. Die Kommission hat entschieden. Dies war, vor allem zuhanden des Amtlichen Bulletins, unsere Meinung.