Stähelin Philipp · Ständerat · 2007-03-20
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-20
Wortprotokoll
Die Standesinitiative Schwyz mit dem Inhalt, das sogenannte Beitrittsgesuch des Bundesrates vom 20. Mai 1992 - es ist also [PAGE 240] 15-jährig -, das Gesuch auf Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der EU, zurückzuziehen, greift ein Anliegen auf, das im Bundesparlament immer wieder zu sprechen gegeben hat und weiterhin zu sprechen gibt. Dafür sorgt nur schon der Umstand, dass im Nationalrat zurzeit auch drei Motionen mit gleicher Stossrichtung hängig sind.
Wir haben uns in der Kommission im Übrigen auch überlegt, die Behandlung der Standesinitiative auszusetzen bzw. zu sistieren, bis die Motionen behandelt worden sind, haben aber davon abgesehen. Wenn der Nationalrat nämlich nicht innert nötiger Frist tätig wird, haben wir trotzdem an den Rat zu gelangen, und über ein Jahr hinaus können wir das Geschäft nicht sistieren. Sie sehen, dass bereits bei diesem Entscheid über das Vorgehen formelle Aspekte bei der Behandlung dieser Standesinitiative eine Rolle spielen. Wir befinden uns dabei in der Phase der Vorprüfung und haben zu prüfen, ob erstens im Grundsatz ein Regelungsbedarf gegeben sei - es stellt sich mit anderen Worten die Frage der aussenpolitischen Opportunität der verlangten Massnahmen im Rahmen der Politik der Schweiz in ihrer Beziehung zur EU - und ob zweitens die Ausarbeitung eines Erlassentwurfes durch das Parlament zweckmässig sei.
Bei dieser zweiten Frage - ich behandle sie vorweg - ist festzustellen, dass die Standesinitiative keinen Erlass fordert, sondern klarerweise einen Verwaltungsakt der Regierung. Das sogenannte Beitrittsgesuch ist kein Erlass und dessen Rückzug ebenso wenig. Artikel 115 des Parlamentsgesetzes geht indessen dahin, dass jeder Kanton den Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung einreichen oder die Ausarbeitung eines Entwurfs zu einem Erlass vorschlagen kann. Dies führt wohl noch nicht dazu, dass der Standesinitiative geradewegs keine Folge gegeben würde. Wir könnten schliesslich die geltende Kompetenzordnung ändern und die Zuständigkeit des Bundesrates zurückbinden, oder wir könnten einen Bundesbeschluss erlassen, der einen Grundsatz- und Planungsbeschluss nach Artikel 28 des Parlamentsgesetzes beinhaltet.
Ich habe hierzu nach unserer Kommissionssitzung noch weitere Abklärungen treffen lassen. Solche Wege wären wohl zulässig, wie es auch möglich wäre, den Weg einer Motion zu beschreiten, welche dann vom Rat anzunehmen wäre. Aber all das sind doch auch so etwas wie Umwege und Umgehungen der Formvorschriften.
Es kommt dazu, dass bereits der Regierungsrat des Standes Schwyz - der in seiner Stellungnahme auf die Motion dem Kantonsrat beantragt hat, diese nicht für erheblich zu erklären, wie Sie unserem schriftlichen Bericht zur Standesinitiative entnehmen können - darauf hingewiesen hat, dass die Standesinitiative keinen Bezug zum Kanton Schwyz habe. Tatsächlich ist Schwyz vom EU-Beitrittsgesuch nicht mehr betroffen als andere Kantone. Andererseits trifft allerdings auch zu, dass die neue Bundesverfassung den Kantonen Gestaltungsmöglichkeiten in der Aussenpolitik einräumt und weder ein Gesetz noch eine gefestigte Praxis unseres Rates bisher den spezifischen Bezug zum einreichenden Kanton verlangen. Wiederum verbleiben aber staatsrechtlich betrachtet einigermassen gemischte Gefühle.
Ein weiterer formeller Aspekt weist in dieselbe Richtung: Das neue Parlamentsgesetz hat eine gewisse Parallelität der Behandlung von Standesinitiativen und parlamentarischen Initiativen gebracht. Parlamentarische Initiativen sind aber nicht zulässig, wenn in gleicher Sache bereits ein Vorstoss vorliegt. Diese Regelung haben wir bei den Standesinitiativen zwar nicht; diesen soll aber nur dann Folge gegeben werden, wenn die von angenommenen Motionen verlangte Ausarbeitung eines Erlassentwurfes nicht rechtzeitig erfolgt ist oder die Ausarbeitung eines Erlassentwurfes auf diesem Wege voraussichtlich zeitgerechter erreicht werden kann als auf dem Weg über die Motion. So steht es in Artikel 110 Absatz 2 Buchstaben b und c des Parlamentsgesetzes über den Gegenstand der Vorprüfung. Das zweckmässigere Instrument ist im vorliegenden Fall wohl die Motion. Entsprechende Motionen sind wie erwähnt im Nationalrat eingereicht worden, und der Zeitfaktor ist wohl zumindest offen.
Aus all diesen Gründen hat die Mehrheit der Kommission formelle Bedenken, der Standesinitiative Schwyz Folge zu geben, auch wenn sie nicht von formeller Ungültigkeit ausgeht.
In der Beurteilung der aussenpolitischen Opportunität eines Rückzugs steht heute für die Mehrheit der APK die Konsolidierung des bilateralen Weges in unserem Verhältnis zur EU im Vordergrund. Dabei ist mit zu berücksichtigen, dass der Ratifikationsprozess zu den Bilateralen II in der EU noch nicht vollends abgeschlossen ist. Ein Rückzug des sogenannten Beitrittsgesuches könnte in Brüssel gerade in dieser Situation nur unnötige Irritationen auslösen. In der Tiefkühltruhe, wo das Gesuch heute ja ruht, schadet es uns in keiner Weise, und mögliche Fragen rund um das Beitrittsgesuch werden weder in Bern noch in Brüssel aufgeworfen oder gestellt.
Auch wenn die Mehrheit der Kommission ein Unbehagen der Bevölkerung, möglicherweise gerade im Kanton Schwyz, über das jahrzehntelange Verbleiben des Gesuches in Brüssel teilweise versteht, ja verschiedene Mitglieder der Kommission dieses Unbehagen teilen - ich persönlich gehöre zu diesen -, möchte sie von ihrer bisherigen Linie, letztmals ausgedrückt letztes Jahr bei der Behandlung des Europaberichtes, nicht abweichen. Die Rahmenbedingungen haben sich inzwischen ja nicht wesentlich geändert.
Die Kommissionsminderheit mag demgegenüber nicht länger zuwarten und meint, dass ein Rückzug des Gesuches einer offen dargelegten Aussenpolitik besser entspreche. Nachdem der Bundesrat mit dem Europabericht den EU-Beitritt der Schweiz als strategisches Ziel aufgegeben habe und nur mehr als strategische Option aufführe, sei ein Rückzug kohärenter.
Die Kommission beantragt Ihnen also mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Standesinitiative Schwyz keine Folge zu geben. Entsprechen Sie diesem Antrag, so beantragt Ihnen die Kommission mit knappem Mehr - nämlich mit Stichentscheid des Präsidenten -, ein Postulat anzunehmen, welches den Bundesrat einlädt, den Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte bis Ende 2008 über die möglichen Auswirkungen eines Rückzuges des EU-Beitrittsgesuches der Schweiz Bericht zu erstatten.
Eine Minderheit zu diesem Antrag besteht nicht. Hingegen beantragt der Bundesrat die Ablehnung des Postulates: er habe schon wiederholt zur Rückzugsfrage Stellung genommen, und die permanente Überprüfung der Instrumente der schweizerischen Europapolitik stelle ohnehin eine zentrale Herausforderung dar.
Die Kommission will demgegenüber vermeiden, dass durch den Entscheid, der Standesinitiative Schwyz keine Folge zu geben, das falsche Signal ausgesandt werden könnte, wir würden uns nicht, ja geradezu nie mehr mit dem Beitrittsgesuch beschäftigen. Wir meinen, dass es richtig sei aufzuzeigen, dass der Gesuchsrückzug ein Thema bleibt. Für einen Rückzug braucht es allerdings wohl einen geeigneten äusseren Anlass. Einen solchen könnte beispielsweise die Erteilung eines Verhandlungsmandates über einen Rahmenvertrag mit der EU abgeben - wir haben soeben davon gesprochen -, wie er auch im letzten Europabericht angesprochen wird. Eine solche Gelegenheit dürfte dann aber nicht verpasst werden. Das Postulat kann hiezu das Erinnerungsvermögen auch des Bundesrates etwas schärfen.
Ich bitte Sie namens der APK um Annahme des Postulates, sofern der Standesinitiative keine Folge gegeben wird.