Maissen Theo · Ständerat · 2007-03-20
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-20
Wortprotokoll
Wir haben es gehört: In Bezug auf die Finanzierung der Kohäsionszahlung von einer Milliarde Franken im Zuge der Osterweiterung der EU haben wir eine Differenz zwischen den Auffassungen des Bundesrates und des Parlamentes, begründet in der Motion Leuthard. Es sieht nun natürlich so aus: Wir haben mit der Annahme von Artikel 1 Absatz 2 des vorliegenden Bundesbeschlusses diesen Konflikt nicht gelöst. Ich habe mich eigentlich etwas gewundert, dass die Frau Bundespräsidentin zu Artikel 1 Absatz 2 nichts gesagt hat. Nun ist es ja so, dass wir Erstrat sind, dass wir uns also über das weitere Vorgehen noch Gedanken zu machen haben.
Wir haben verschiedentlich gehört, dass in den Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 26. November 2006 über das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas das Konzept des Bundesrates bezüglich der Finanzierung dargelegt worden ist: mit diesen 60 Prozent, finanziert über die beiden Departemente, und den 40 Prozent, finanziert über die allgemeine Bundeskasse. Nun kann man natürlich darüber diskutieren, Frau Sommaruga, wie das im Bundesbüchlein zu lesen ist. Ich habe das Bundesbüchlein hier und habe es konsultiert. Hier heisst es: "Die Finanzierung dieses Betrags erfolgt budgetneutral: 60 Millionen Franken pro Jahr werden durch Einsparungen bei der traditionellen Osthilfe kompensiert." Und die traditionelle Osthilfe besteht aus einem Teil öffentliche [PAGE 250] Entwicklungshilfe und einem Teil an die sogenannten Nicht-APD-Länder. Dann werden Länder aufgeführt, aber nur beispielhaft. Ich würde sagen, darüber kann man noch diskutieren.
Nun ist vorgesehen, diese eine Milliarde über zehn Jahre einzusetzen; die Kompensation soll zum Teil über Deza und Seco erfolgen. Vorgesehen ist, dass diese Mittel nicht jedes Jahr im gleichen Masse fliessen. Man rechnet damit, dass es nicht eine jährliche Kompensation der Osthilfe von 60 Millionen Franken braucht, sondern eine von 50 bis 65 Millionen Franken. Das heisst, von den heute 200 Millionen Franken, die in die Osthilfe gehen, werden jährlich 25 bis 32 Prozent weggenommen bzw. für diese Kohäsionszahlungen kompensiert.
Wenn man diese Zahlen anschaut, dann sieht man, dass es nicht möglich ist, gemäss den OECD-Kriterien die 600 Millionen Franken über diese zehn Jahre allein von den Leistungen an die sogenannten Nicht-APD-Länder zu nehmen. Es braucht vielmehr auch Mittel aus der öffentlichen Entwicklungshilfe, der Osthilfe, bei den sogenannten APD-Ländern, nämlich etwa 250 Millionen Franken. Das heisst also: Wenn man die Motion Leuthard eins zu eins umsetzen möchte, muss man 250 Millionen Franken von der Kompensation wegnehmen und sie anderweitig finanzieren.
Nun haben wir in der Aussenpolitischen Kommission ein Schreiben erhalten, das von den beiden Departementen EDA und EVD am 30. Januar dieses Jahres an die Mitglieder des Bundesrates gegangen ist. Darin halten diese beiden Departemente als Schlussfolgerung Folgendes fest - vom EDA und vom EVD unterzeichnet, von Bundespräsidentin Calmy-Rey und Bundesrätin Leuthard: "EDA und EVD werden weiterhin die Auffassung vertreten, dass die Motion Leuthard nicht vollständig umgesetzt werden kann. Eine zusätzliche Belastung des Bundeshaushaltes wird abgelehnt. Es ist unrealistisch, die notwendigen Kompensationen allein im EDA und im EVD vorzunehmen." Das steht natürlich in völligem Widerspruch zu dem, was von Herrn Bundesrat Merz während der Budgetberatung in der Wintersession 2006 gesagt worden ist.
Es liegt auch ein Schreiben der Finanzkommission vom 15. Februar dieses Jahres vor; es wurde auch schon von Herrn Leuenberger und Herrn Briner erwähnt. Darin wird letztlich festgestellt, dass die Position des Bundesrates und die Aussagen in der Motion Leuthard nicht übereinstimmend seien, dass sie gegensätzlich seien. Dann hält die Finanzkommission fest: "Sollte tatsächlich aufgezeigt werden können, dass eine vollständige Umsetzung der Motion Leuthard nicht möglich ist, ist es gemäss Auffassung der Kommission unerlässlich, diesen Umstand politisch beraten zu können." Das ist unter anderem der Anlass dafür, dass ich hier das Thema "Abschreibung der Motion Leuthard" einbringe.
Nun ist es so, dass gemäss dem Schreiben der beiden Departemente EDA und EVD vom 30. Januar für die Jahre 2007 bis 2010 im Gesamtvergleich über alle zehn Jahre überdurchschnittlich viele Mittel beansprucht werden. Das heisst, dass gemäss den Vorschlägen dieser beiden Departemente von den APD-Ländern bei der Osthilfe nicht die mittlere Zahl von viermal 25 Millionen Franken für diese Jahre genommen würde, sondern 118,5 Millionen Franken. Selbst wenn Sie beim nächsten Beschluss dem Antrag der Minderheit zustimmten, wonach der Rahmenkredit für vier Jahre um 80 Millionen Franken aufgestockt würde, reichten diese 730 Millionen Franken folglich nicht.
Wir werden es deshalb - wenn wir ehrlich sind und auch an die zukünftigen Budgetberatungen denken - offenlassen, ob die Kohäsionszahlungen letztlich nicht trotzdem teilweise bei der APD-Osthilfe zu kompensieren sind. Ansonsten müssten nämlich Alternativen gefunden werden. Hierbei gilt es zu bedenken - ich möchte es hier noch einmal erwähnen -, dass erstens die Abstimmungserläuterungen des Bundesrates klar waren und dass wir dazu in einem Widerspruch stehen würden, wenn wir uns vom Modell der 60-zu-40-Prozent-Finanzierung entfernten. Zweitens ist eine Kompensation innerhalb der Budgets von Deza und Seco darum nicht möglich, weil praktisch alle Aufgaben der beiden Ämter unter die öffentliche Entwicklungshilfe fallen. Drittens ist eine Finanzierung zulasten des Kredites "Friedensförderung" im EDA darum nicht möglich, weil auch diese Ausgaben fast vollständig öffentliche Entwicklungshilfe darstellen. Viertens würde eine Finanzierung im Bereich der sogenannten aussenpolitischen Beziehungen des EDA, das heisst beim Vertretungsnetz, zu einer einschneidenden Ausdünnung des Netzes führen, welche politisch in keiner Weise abgesichert ist. Fünftens steht eine Kompensation im Bereich Bildung und Wissenschaft des EVD ebenfalls nicht zur Diskussion, nachdem wir im Parlament diese Ausgaben gegenüber den Vorstellungen des Bundesrates erheblich erhöhen werden. Sechstens ist im Bereich der Landwirtschaft eine Kompensation nicht konsensfähig, nachdem das Parlament daran ist, im Rahmen der "Agrarpolitik 2011" den Zahlungsrahmen im Vergleich zu den Vorschlägen des Bundesrates noch um 150 Millionen Franken aufzustocken.
Meine Schlussfolgerungen dazu: Eine Kompensation müsste - wie auch von Vorrednern gesagt wurde - in anderen Aufgabenbereichen gefunden werden. Nun versucht der Bundesrat im Rahmen der sogenannten Aufgabenüberprüfung zwar aus einer gesamtheitlichen Sicht heraus zu bestimmen, auf welche Staatsaufgaben allenfalls verzichtet werden kann und welche Aufgaben reduziert werden können. Vor dem Entscheid darüber macht es aber keinen Sinn - es ist politisch nicht machbar -, eine Kompensation zulasten der APD-Länder bei der Osthilfe völlig auszuschliessen. Denn wenn die Kompensation anderswo vorgeschlagen würde, würde dem sofort erheblicher Widerstand erwachsen.
Noch ein letzter Gedanke dazu: Es ist generell schwierig, über diese Fragen zu diskutieren, weil es immer so ist: Man weiss nicht, in welchem Ausmass die Schweiz in der Zukunft öffentliche Entwicklungshilfe leistet. Das kann nicht absolut präzise vorausgesagt werden. So hängt das Ausmass der APD-Hilfe unter anderem davon ab, welche Entschuldungsaktionen zugunsten von Entwicklungsländern die Schweiz in Zukunft unterstützen wird, aber auch von der Zahl der Flüchtlinge, welche in unserem Land Aufnahme finden, und auch von künftigen friedenserhaltenden militärischen Operationen, an denen unser Land teilnimmt.
Gemäss Artikel 122 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes kann sowohl eine Kommission wie auch der Bundesrat die Abschreibung einer Motion beantragen, wenn sie erfüllt ist oder - in begründeten Fällen - nicht aufrechterhalten werden soll. Ich bin mit den Mitunterzeichnern der Minderheit zum Schluss gekommen, dass es in dieser Situation Sinn macht, den Konflikt zu eliminieren, um hier weiterzukommen.
Wir beantragen Ihnen deshalb, diese Motion abzuschreiben.