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Haering Barbara · Nationalrat · 2000-12-07

Haering Barbara · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-12-07

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, sich bei Artikel 119 Ziffer 2 dem Ständerat anzuschliessen. Ich beantrage dies nicht, weil mich der Antrag der nationalrätlichen Kommission und die Ausführungen von Frau Gonseth inhaltlich nicht überzeugt hätten. Die Lösung, die unsere Kommission beantragt, wäre mit Garantie die juristisch stringentere und präzisere Formulierung.

Wenn ich Sie heute dennoch bitte, sich dem Ständerat anzuschliessen, dann tue ich dies im Gesamtinteresse des Geschäftes. Seit bald acht Jahren ringen wir gemeinsam um dieses Projekt. Viele Politikerinnen und Politiker haben in diesen Jahren bemerkenswerte Schritte getan, um die Notlage einer Frau, die unerwünscht schwanger wird, besser zu verstehen und ihr zunehmend gerecht zu werden. Keine Frau entscheidet sich ohne Not zu einem Schwangerschaftsabbruch. Dies wurde im Laufe der acht Jahre auch in diesem Ratssaal anerkannt.

Die Notlage der Frau wird unzweifelhaft aus dem Gespräch mit ihrem Arzt erkennbar und kann dort auch festgehalten werden. Aus der Erwähnung der Notlage im Gesetzestext ergibt sich somit im praktischen Alltag für die Frau keine weitere Auflage. Gleichzeitig ermöglicht jedoch diese Absicherung einigen Kolleginnen und Kollegen im Ständerat, der Fristenregelung zuzustimmen. Sie sehen darin ihr und unser Anliegen des möglichst weit gehenden Schutzes des Lebens konkretisiert. Wir sollten ihnen diese Möglichkeit nicht verbauen. Bei diesem Geschäft müssen einige Kolleginnen und Kollegen über ihren eigenen Schatten sowie über den Schatten ihrer Tradition springen. Diese Schatten sind lang. Wir sollten unsere Kolleginnen und Kollegen nicht ohne Not zwingen, mehrmals zu springen, denn beim Springen kann man stolpern. Im Interesse eines Konsenses bei diesem Geschäft möchten wir das nicht riskieren.

Ich beantrage Ihnen somit, dass wir uns hier dem Ständerat anschliessen. Dies umso mehr, als mir einige Mitglieder unserer Kommission für Rechtsfragen versichern, dass sie dies bei einer allfälligen zweiten Differenzrunde sowieso tun würden. Deshalb können wir dem Ständerat im Interesse der Schlussabstimmung dieses Geschäftes auch heute schon ein Signal geben.

Ein Letztes: In der französischen Übersetzung wurde für das Wort "Notlage" noch keine tragbare Lösung gefunden. Es ist Aufgabe der Redaktionskommission und auch der zweisprachigen Mitglieder unseres Rates, hier die korrekte Übersetzung zu finden.