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Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2007-03-21

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-21

Wortprotokoll

In einer Welt, die zunehmend vernetzt und globalisiert ist, in einer Welt aber auch, wo als Folge von Faktoren wie Bevölkerungsexplosion und Klimaänderung der Migrationsdruck stetig zunehmen wird, in einer Zeit schliesslich, da die Geburtenraten in den Staaten der westlichen Hemisphäre sich stetig reduzieren und andererseits die Bevölkerungszahl vor allem in Asien und Afrika substanziell ansteigt, kommt der Frage, wie der Staat mit den Ausländerinnen und Ausländern umgeht, in der Tat grosse Bedeutung zu. Ja, ich meine, dass dieser Politikbereich wohl zu einer der mehreren grossen Herausforderungen wird, mit denen sich unser Land, wie andere Länder auch, konfrontiert sieht.

Vorerst, so glaube ich, sind wir uns in einem Punkt einig: Jeder Staat, jede staatliche Gemeinschaft, erträgt nur eine beschränkte Zahl an Zuwanderung. Das gilt auch für die Schweiz, die ohnehin schon sehr dicht bevölkert ist und bereits jetzt einen sehr hohen Ausländerbestand aufweist. Die Schweiz ist zwar kein Einwanderungsland, aber durchaus eine Einwanderungsgesellschaft. Wie für andere Staaten, zumal europäische, stellen sich auch hier Fragen: Welche Zuwanderer sollen es denn hinsichtlich Nationalität, Sprache, Religion usw. sein? Wie kann eine unerwünschte Abwanderung abgewehrt werden? Innerhalb des Rahmens, der sich daraus ergibt, geht es dann um die zentrale Herausforderung, dass wir nämlich diese Ausländerinnen und Ausländer dann auch integrieren. Dabei genügt es nicht, dass wir den Ausländerinnen und Ausländern nur und insbesondere auch verfassungsrechtlich garantierte Rechte geben - diese sind auch notwendig, etwa die Rechtsgleichheit oder der Schutz vor Diskriminierung -, nein, es braucht auch ausserrechtliche Instrumentarien.

Dabei ist meines Erachtens dreierlei zu bedenken: Wo liegen erstens die Probleme? Wie lösen wir zweitens die Probleme von der Sache her? Und drittens: Wer ist zuständig? Ist es die Gesellschaft; sind es die Gesellschaft und der Staat; ist es innerhalb des Staates allein Sache des Bundes oder des Bundes zusammen mit Kantonen und Gemeinden?

1. Dass wir ein Problem haben, darüber sind wir uns wahrscheinlich alle einig; wir werden tagtäglich damit konfrontiert. Die Probleme liegen meines Erachtens vor allem bei den Ausländerinnen und Ausländern, die aus einem ganz anderen Kulturkreis stammen, Mühe mit der Sprache bekunden und über eine schlechte Bildung verfügen. Etwas konkreter: Die Eltern sind kaum mit unserer Sprache vertraut, sie sind abgekoppelt von ihrer Heimat und ihrem dortigen Beziehungsgeflecht und verfügen andererseits in unserem Land kaum über gesellschaftliche, geschweige denn staatliche Beziehungen. Die Kinder - da bin ich mit dem Motionär [PAGE 276] absolut einverstanden - sind das Hauptproblem. Sie beherrschen zwar die gesprochene Sprache, kaum aber die Schriftsprache, wobei allerdings beizufügen ist, dass auch bei den Schweizerinnen und Schweizern der vierte Fall zunehmend zum Zufall wird. Vor allem aber haben die Kinder grösste Mühe, eine Lehrstelle zu finden oder eine höhere Ausbildung zu geniessen, obwohl sie hierzu fähig wären; dies ganz schlicht und einfach deshalb, weil sie meines Erachtens entweder gar nicht oder zu wenig gefördert werden, schon gar nicht von ihren Eltern.

2. Wie lösen wir nun das Problem von der Sache her? Für mich wie auch für den Motionär ist klar: Da genügen Massnahmen allein seitens der Gesellschaft nicht, da braucht es zusätzlich Massnahmen des Staates. Diese staatlichen Massnahmen haben logischerweise dort anzusetzen, wo die Ursachen liegen. Es geht also anders ausgedrückt vor allem um die Förderung der Sprachenkenntnisse, und hierbei insbesondere um die Kenntnis der Schriftsprache, und um die Förderung der Ausbildung. Dann haben diese Jugendlichen auch eine Chance, eine Arbeit zu finden.

3. Wer ist zuständig? Zuständig ist zunächst selbstverständlich die Gesellschaft, aber wie erwähnt genügen Massnahmen allein seitens der Gesellschaft nicht. Darum braucht es zusätzlich staatliche Massnahmen. Da stellt sich dann auch die Frage, welche staatliche Ebene zuständig ist. Gemäss Artikel 121 Absatz 1 der Bundesverfassung hat der Bund bezüglich Ein- und Ausreise, Aufenthalt und Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern eine umfassende Kompetenz. Dazu gehören auch Massnahmen der Integration. Aus dieser grundsätzlich umfassenden Kompetenz folgt aber nicht, dass der Bund die Integration der Ausländerinnen und Ausländer ohne Zusammenarbeit mit den Kantonen regeln kann bzw. soll, denn zu den staatlichen Integrationsmassnahmen gehören ja auch solche schulischer, kultureller, gesundheitlicher und fürsorgerischer Art, und diese Bereiche fallen bekanntlich in die Kompetenz der Kantone.

Nun stellt sich konkret die Frage, ob wir, wie der Motionär dies verlangt, ein neues Bundesgesetz in Form eines Rahmengesetzes brauchen. Der Bundesrat verweist meines Erachtens zu Recht auf die Integrationsbestimmungen des neuen Ausländergesetzes. Und diese Bestimmungen wurden ja aus dem Verordnungsrecht auf Gesetzesstufe angehoben und zusätzlich angereichert. Zentral ist aus meiner Sicht Artikel 53 Absatz 3 des Ausländergesetzes, wonach Bund, Kantone und Gemeinden insbesondere den Spracherwerb, das berufliche Fortkommen, die Gesundheitsvorsorge sowie Bestrebungen fördern, welche das gegenseitige Verständnis zwischen der schweizerischen und der ausländischen Bevölkerung und das Zusammenleben erleichtern. Ich meine, dass diese Bestimmungen genau diese Bereiche berühren, Herr Schiesser, die Sie zu Recht mit Ihrer Motion aufgezeigt haben. Ich glaube aber sagen zu dürfen - und der Bundesrat wird es sicher bestätigen -, dass aufgrund dieser Gesetzesbestimmung der Bundesrat eine Verordnung erlassen wird. Ich unterscheide mich in dieser Sache von Ihnen, Herr Schiesser, nur dadurch, dass ich der Meinung bin, wir verfügen bereits über diese rechtlichen, über diese gesetzlichen Grundlagen. Wir brauchen nicht zusätzlich noch ein Rahmengesetz, sondern entscheidend ist, dass und wie diese bereits bestehenden und die noch zu erlassende Verordnung dann umgesetzt werden.

Aus diesem Grund bin ich der Auffassung, dass wir diese Motion nicht brauchen. Das bedeutet aber nicht, dass das Problem nicht besteht. Ich glaube, ich habe das zur Genüge dargelegt.

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