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Heberlein Trix · Ständerat · 2007-03-21

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-21

Wortprotokoll

Im weitesten Sinne geht es ja hier auch um das Thema Migration, das wir vorhin bereits andiskutiert haben. Die Ablehnung dieser Motion durch den Bundesrat ist für mich nun aber aufgrund der Vorgeschichte und aufgrund seiner früher gemachten Aussagen und Stellungnahmen unverständlich. Sie erinnern sich an die Behandlung des Ausländergesetzes in der Frühjahrssession 2005. Damals reichte Frau Forster einen Antrag ein zur Ergänzung des Strafgesetzbuches mit einem Artikel 120 Absatz 2 Ziffer 3bis. In dieser Bestimmung sollte ein Straftatbestand geschaffen werden für jemanden, der durch Gewalt oder [PAGE 284] Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkungen der Handlungsfreiheit eine Person nötigt, eine Ehe einzugehen. Alle Sprecher unterstützten damals den Antrag Forster - ich darf an Herrn Stähelin, Herrn Bürgi, Herrn Schiesser, Herrn Marty, Herrn Studer erinnern -, mit dem Vorbehalt, dass der Text im Zweifel noch genau überprüft werden müsse und dass geklärt werden müsse, ob die Bestimmung am richtigen Ort sei.

Zwangsheirat ist eine zu ächtende Verletzung von Menschenrechten. Die Freiheit der Eheschliessung ist in Artikel 14 der Bundesverfassung sowie in zahlreichen internationalen Konventionen und im Internationalen Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte gewährleistet. Mit einer Zwangsheirat wird den Opfern das Selbstbestimmungsrecht genommen, und sie werden ihrer Menschenwürde beraubt. Zwangsheiraten sind nicht Ausdruck eines Rechtes auf Differenz, und sie sind auch nicht mit dem Verweis auf Multikulturalität in unserer Gesellschaft zu rechtfertigen. Für Staat und Gesellschaft stellt sich nun die Aufgabe, Zwangsheiraten zu verhindern und konkrete Ausstiegsoptionen für die Betroffenen zu schaffen respektive zu verbessern.

Die Motion wurde nun explizit mit dem Hinweis auf die Untätigkeit in Bezug auf die Umsetzung des Postulates 05.3477 eingereicht, auf das der Bundesrat in seiner Stellungnahme verweist. Die Begründung, die Motion sei nicht anzunehmen, bevor der Bericht - voraussichtlich Ende 2007 - fertiggestellt sei, vermag daher nicht zu befriedigen und zeigt, dass dem Thema Gewalt gegen Frauen im Bundesrat keine hohe Priorität eingeräumt wird. Materiell spricht das EJPD im Übrigen im Zusammenhang mit dem Postulat nur noch von einem Prüfungsauftrag, der zeigen soll, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Im Rat hat Herr Bundesrat Blocher am 28. September 2005 dagegen Folgendes ausgeführt: "Wenn Sie dieses Postulat annehmen, wird er" - d. h. der Bundesrat - "es umsetzen, in dem Sinne, dass wir das Strafgesetzbuch ändern, dabei aber die strafrechtliche Umschreibung und das Strafmass besser fassen." (AB 2005 N 1255)

Die nicht ganz überraschende Stellungnahme des Bundesrates bzw. des EJPD kontrastiert mit den Erfahrungen aus der Praxis, wie sie etwa die Studie der Stiftung Surgir vom letzten Dezember aufgezeigt hat. Gemäss Auskunft des BJ waren im November 2006 die Arbeiten zum Bericht noch nicht aufgenommen worden; ich hoffe, dass das in der Zwischenzeit geschehen ist. Materiell erteilte das BJ die Auskunft, dass man wenig von einem Spezialtatbestand im Strafgesetzbuch halte, dem Problem sei mit dem Strafrecht nicht wirklich beizukommen. Zwischen den Aussagen des BJ und den Aussagen von Bundesrat Blocher im Rat gibt es also erhebliche Differenzen. Das Amt sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, Herr Bundesrat Blocher hat damals gesetzgeberische Änderungen versprochen, vor allem eine Überprüfung von Strafmass und Einordnung. Mit der genau gleichen - ich getraue mich zu sagen: mageren - Begründung lehnt der Bundesrat im Übrigen auch die Motion Wehrli 06.3657 vom 7. Dezember 2006 ab. Diese will in Anlehnung an die gesetzlichen Massnahmen zur Verhinderung von Scheinehen Möglichkeiten schaffen, um gegen Zwangsehen vorzugehen.

Nochmals zur Erinnerung aus dem Amtlichen Bulletin des Nationalrates vom 28. September 2005; bei der Annahme des obenerwähnten Postulates hat Herr Bundesrat Blocher gesagt: "Wenn Sie dieses Postulat annehmen, wird er" - der Bundesrat - "es umsetzen, in dem Sinne, dass wir das Strafgesetzbuch ändern." (AB 2005 N 1255) Aufgrund dieser Aussage zog dann Herr Nationalrat Banga seinen Antrag zurück, mit der Bemerkung, dass er erwarte, dass diese Arbeiten innerhalb eines Jahres gemacht seien.

Dass das Problem dringend angepackt werden muss, zeigt die Studie, die ich erwähnt habe. Den von ihnen befragten Institutionen wurden zwischen Januar 2005 und Mai 2006 140 neue Fälle bekannt - neue Fälle! -, in denen Frauen vor einer Zwangsheirat geflohen waren oder nachher den Ehepartner verliessen. Dieser Organisation waren vorher schon über vierhundert Fälle bekannt, wobei ja gerade bei diesem Thema von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden muss. Dies haben auch die Stichproben in den Kantonen Waadt, Genf, Freiburg, Bern, Zürich und Basel-Stadt ganz klar gezeigt. Die Verantwortlichen in den Kantonen rechnen damit, dass es in der Schweiz jährlich mehrere Tausend Fälle von Zwangsehen gibt.

Bereits im Oktober 2005 verabschiedete die Parlamentarische Versammlung des Europarates eine Resolution gegen Zwangsheiraten. Darin wurden die Staaten aufgefordert, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen. Zur Präzisierung noch eine Bemerkung: Im Text der Motion wird auch unterschieden zwischen Zwangsehe und arrangierter Ehe, bei der zwar die Familien der Betroffenen die Ehe arrangieren, die Partner aber meistens auch nicht selber entscheiden können.

Meines Wissens hat der Bundesrat bis heute noch keine Arbeitsgruppe eingesetzt, um diese Arbeiten voranzutreiben. Auch die Verhinderung von Zwangsehen und die Bestrafung der Schuldigen gehören meiner Meinung nach zum Thema der Integration, die wir im Rahmen der Behandlung des Ausländergesetzes und jetzt bei der Motion Schiesser noch verstärkt diskutiert haben.

Ich ersuche Sie daher, meine Motion anzunehmen, damit wir diesen Missstand wirklich angehen können. Ich bin einverstanden, dass mit der Bestrafung nicht alle Probleme gelöst sind, aber man hat mindestens eine Sanktion gegen Verstösse, gegen dieses Verhalten.

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