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Fetz Anita · Ständerat · 2007-03-22

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-22

Wortprotokoll

Was ist Nanotechnologie überhaupt? Wir haben uns in der Kommission über diese Technologie informieren lassen, von der man heute überall liest, aber die man vermutlich noch nicht im Detail kennt. Der Begriff Nanotechnologie umfasst die technischen Verfahren zur Herstellung von Materialstrukturen mit einer Ausdehnung von unter hundert Nanometer. Das sind, ich habe das auch erst kürzlich gelernt, hundert Millionstel Millimeter. Das kann man sich fast nicht vorstellen. Ich habe einen Vergleich, ein Bild gesucht, habe aber keines gefunden. Mit Nanotechnologie meint man aber auch alle Anwendungen und Produkte, bei denen solche Materialstrukturen eingesetzt werden, um ihre speziellen physikalischen und chemischen Eigenschaften zu nutzen.

Die Nanotechnologie ermöglicht unter anderem verbesserte und effiziente Verfahren bei bestehenden Anwendungen, z. B. wenn es darum geht, im Textilbereich Oberflächen zu verbessern oder zu veredeln. Auch in der Bauwirtschaft und im industriellen Bereich wird die Nanotechnologie angewandt. Es sind aber auch neue Anwendungen und Produkte in unterschiedlichsten anderen technologischen Bereichen denkbar. Man weiss von entsprechenden Anstrengungen in der Energietechnologie, in der Elektronik, in der Medizin, in der Landwirtschaft, in der Kosmetik und in vielen Bereichen mehr. Allerdings, und das scheint der Kommission wichtig, weiss man heute noch sehr wenig über die Wirkungsweise von Nanopartikeln. Die internationale Organisation für Normung bemüht sich um eine einheitliche Definition von Begriffen rund um die Nanotechnologie. So viel zur Frage, worum es bei dieser Motion überhaupt geht.

Ihre Kommission hält fest, dass die Nanotechnologie ganz offensichtlich ein komplexes Gebiet darstellt und dass heute viele Fragen noch nicht beantwortet werden können. Die gesellschaftliche Relevanz des Themas und die Notwendigkeit der Regulierung von Risiken anerkennen wir ausdrücklich. Da es sich um eine neue Technologie handelt - oder relativ neu; das ist ja in der heutigen Zeit der rasanten Entwicklung immer ein relativer Begriff - und noch zahlreiche Wissenslücken bezüglich der Verwendung von Nanopartikeln bestehen, sind zusätzliche wissenschaftliche Erkenntnisse notwendig. Das hat uns auch die Verwaltung aufgezeigt.

Bisherige Forschungsergebnisse zeigen, dass Nanopartikel offenbar in den menschlichen Körper eindringen können; die Auswirkungen sind jedoch unklar. Eine zuverlässige Risikobeurteilung ist also auf die Ergebnisse von Forschungsarbeiten angewiesen, und die laufen zurzeit sowohl in der Schweiz als auch in der EU und weltweit.

Die WBK hat mit Genugtuung vom "Aktionsplan Risikobeurteilung und Risikomanagement synthetischer Nanopartikel in der Schweiz" des Bundesrates Kenntnis genommen. Das ist ein Aktionsprogramm, das seit dem letzten Jahr läuft und bis ins Jahr 2009 dauern soll. Man erhofft sich davon eine vorläufige Beurteilung und auch die Erarbeitung von allenfalls erforderlichen Massnahmen zum Schutz von Arbeitnehmenden, Konsumentinnen und Konsumenten oder auch der Umwelt. Ein Bericht der Begleitgruppe dieses Projektes und Massnahmen für einen nationalen Handlungsplan sind uns bis Juni dieses Jahres versprochen worden. Vielleicht kann Herr Bundesrat Couchepin dies nochmals bestätigen, falls der Zeitplan immer noch eingehalten werden kann.

Das ist die Ausgangslage, das sind die Massnahmen, die Arbeiten, die im Moment laufen, und deshalb beantragen wir Ihnen, Ziffer 1 der Motion anzunehmen. Dort werden Massnahmen zum Schutz von Gesundheit und Umwelt bezüglich künstlich erzeugter Nanopartikel verlangt. Wir beantragen Ihnen, auch Ziffer 3 anzunehmen. Dort wird verlangt, dass der Bundesrat bei den wissenschaftlichen Abklärungen den spezifischen Anwendungsbereichen Landwirtschaft, Lebensmittel, Textilien, Haushalt, Kosmetik und Medizin besondere Aufmerksamkeit schenkt. Und wir beantragen Ihnen, auch Ziffer 4 anzunehmen. Dort wird der Bundesrat aufgefordert, die Bevölkerung in die Diskussion über die Nanotechnologie mit einzubeziehen. Meines Wissens sind entsprechende Veranstaltungen schon geplant. [PAGE 299]

Ihre Kommission beantragt Ihnen, Ziffer 2 der Motion abzulehnen. Ziffer 2 verlangt, dass gesetzliche Regelungen ausgearbeitet werden, und zwar in ganz verschiedenen Bereichen: für die Anwendungsbereiche der Nanotechnologie, aber auch für die Bewilligungsverfahren, für die Toxizitätswerte, die Messverfahren, Deklarationsvorschriften sowie für die Haftung. Wir lehnen diesen Punkt nicht ab, weil wir nicht der Meinung wären, dass dereinst eventuell gesetzliche Regelungen nötig sein werden, sondern weil wir meinen, es müssten die wissenschaftlichen Auswertungen abgewartet werden, bevor überhaupt wirkungsvolle gesetzliche Massnahmen ausgearbeitet werden können.