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Maissen Theo · Ständerat · 2007-03-22

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-22

Wortprotokoll

Ich bin mir bewusst, dass eine Rückweisung an die Kommission ein relativ harter Verfahrensentscheid ist. Aber aufgrund der Ausgangslage, wie sie heute festzustellen ist, müssen wir uns gut überlegen, was wir machen, und müssen uns bewusst sein, was hier auf dem Spiel steht. Es geht nämlich darum, wie künftig die eidgenössischen Volkszählungen zu organisieren sind - oder mindestens die nächste Volkszählung.

Sie brauchen nicht zu befürchten, dass ich Ihnen vorschlage, zum System von Kaiser Augustus vor 2000 Jahren zurückzugehen. Damals mussten ja alle Einwohner des Römischen Reiches zur Zählung an ihren Geburtsort gehen.

Ich möchte Ihnen nach Artikel 75 des Parlamentsgesetzes die Rückweisung der Vorlage an die Kommission beantragen. Dort steht, dass man damit einen Auftrag verbinden muss. Ich möchte den Auftrag damit verbinden, dass die weitere Behandlung, die Überprüfung, die Änderung und allenfalls die Ergänzung der Vorlage durch die Kommission möglichst unter Berücksichtigung der Anliegen der Kantone vorgenommen werden.

Lassen Sie mich vorerst zwei grundsätzliche Vorbemerkungen machen. Zu meinem Rückweisungsantrag bewegt mich die Sorge bezüglich des Umgangs mit der Haltung der Kantone. Ich stelle fest, dass wir in letzter Zeit verschiedentlich recht achtlos mit den Anliegen der Kantone umgegangen sind. Ich denke, das war in dieser Session auch bei der Behandlung der "Agrarpolitik 2011", beim bäuerlichen Bodenrecht, der Fall. Dort haben wir Positionen, die von mindestens zwanzig Kantonen eingenommen wurden, völlig übersehen und nicht beachtet. Bei der vorliegenden Vorlage machen wir wieder genau das Gleiche. Wir als Ständerat sind doch eigentlich derjenige Rat, welcher Rücksicht auf die Interessen und Anliegen der Kantone nehmen sollte. Ich bin der Meinung, dass es auf Dauer der Kohäsion der Politik in der Schweiz abträglich ist, wenn wir die Haltungen der Kantone einfach unberücksichtigt lassen. Es werden Prinzipien des Föderalismus und auch die politischen Strukturen infrage gestellt. Man kann sich dann ja auch fragen, wofür wir das Zweikammersystem überhaupt haben.

Eine zweite Vorbemerkung: Ich stelle diesen Rückweisungsantrag bedingt durch meine über mehrere Jahre erworbenen [PAGE 289] beruflichen Erfahrungen. Ich habe über viele Jahre im Bereich Raumordnung, regionale Planung gearbeitet und dort sehr oft statistische Daten gebraucht. Da habe ich immer wieder festgestellt, wie wichtig es ist, dass wir gründliche Zeitreihen haben - und auch die Notwendigkeit des kleinräumlich ausgerichteten Datenmaterials. Das ist zum Teil nur möglich, wenn wir die Grundgesamtheit in der Statistik erfassen, also Vollerhebungen machen, wo eben andere Datenquellen nicht zur Verfügung stehen.

Nun zur Sache selbst: Der bisherige Erfolg der schweizerischen Statistik stützt sich auf ein langjähriges, bewährtes Verbundsystem von Bund, Kantonen und Gemeinden. Dieser partnerschaftliche Ansatz wird nun mit der vorliegenden Botschaft des Bundesrates zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die eidgenössische Volkszählung grundsätzlich infrage gestellt. Der Bundesrat schlägt einen grundlegenden Systemwechsel vor. Anstelle der Vollerhebung, des Fragebogens alle zehn Jahre bei der gesamten Bevölkerung, soll ab dem Jahr 2010 eine jährliche Registerzählung durchgeführt werden. Als Basis dazu sollen in erster Linie die Einwohner- sowie die Gebäude- und Wohnungsregister dienen. Zur Beschaffung derjenigen Informationen, die in den Registern fehlen, schlägt der Bundesrat ein Stichprobensystem vor. Auf Wunsch können die Kantone diese Stichprobenerhebungen auf eigene Kosten zu grösseren Stichproben oder Vollerhebungen aufstocken.

Nun, wie sind die Ergebnisse der Vernehmlassung zu diesem Vorschlag des Bundesrates? In der Vernehmlassung haben die Kantone diesen Vorschlag abgelehnt. Auf massiven Widerstand sind die Volkszählungspläne aber auch bei den Städten und Gemeinden gestossen, bei den politischen Parteien, bei Teilen der Wirtschaft wie z. B. dem Bauernverband, der Hotelleriesuisse, dem Schweizer Tourismus-Verband, aber auch in der Wissenschaft, zum Beispiel bei der Schweizerischen Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften, beim Schweizerischen Nationalfonds - für den wir dann jeweils wieder Geld für die Forschung sprechen, und dann hat der Nationalfonds unter Umständen nicht die entsprechenden Daten -, aber auch bei BAK Basel Economics und anderen Kreisen; ich denke da an den Mieterverband, den Verkehrs-Club, den Touring-Club oder den Verband öffentlicher Verkehr.

Sie sehen also: Massgebliche Kreise, welche sich mit Statistiken befassen respektive Statistiken brauchen, sind gegen diesen Vorschlag des Bundesrates.

Was wird nun mit den vorgesehenen Änderungen verlorengehen, wie befürchtet wird? Der eingeschlagene Weg einer registergestützten Volkszählung wird zwar mehrheitlich unterstützt. Die in den Registern enthaltenen Informationen sind für eine Vielzahl von Fragestellungen jedoch nur lückenhaft. Deshalb führt der Systemwechsel zu einem enormen Verlust von Daten über Sprachen, Religionen, Erwerbs-, Bildungs- und Berufsstruktur, über Pendlerverhalten und Eigentumsverhältnisse. Damit werden in Zukunft wesentliche Entscheidungsgrundlagen für die Politikgestaltung fehlen. Zahlreiche Schlüsselinformationen müssen nicht nur auf gesamtschweizerischer Ebene, sondern weiterhin auf allen institutionell und räumlich relevanten Ebenen vorhanden sein. Diese Feingliederung ist gerade in einem föderalistischen Staat für die politische Planung und Steuerung von staatlichen Aufgaben unabdingbar. Wenn ich an die Feingliederung unseres Raumes denke, sehe ich die vielen kleinen und mittleren Gemeinden vor mir, die mit den vorliegenden Vorschlägen des Bundesrates statistisch ungenügend erfasst werden. Das Konzept gleicht eher einer Finanzübung, als dass es gründliche Überlegungen zur Volkszählung aufweist, und die Kostenschätzungen sind nicht seriös. Hinter dem Systemwechsel liegt eine Strategie zur Umschichtung von Mitteln zum Nachteil der internen Information im Bundesstaat, damit die Finanzierung der in den bilateralen Abkommen verlangten Statistiken gesichert werden kann.

Mit der vorgeschlagenen Lösung wird die wichtigste Quelle für die Qualitätskontrolle der registernutzbaren Informationen verschwinden.

Bemängelt wird auch die Art und Weise, wie der Bundesrat und das zuständige Bundesamt für Statistik die Volkszählung 2010 bisher vorbereitet haben, wird doch aus Sicht der Kantone das ganze Vorgehen als sehr irritierend beurteilt. Der Bundesrat hat wichtige Entscheide ohne vorgängige Konsultation der Kantone getroffen - eine klare Missachtung von verfassungsrechtlich und gesetzlich verankerten Mitwirkungsrechten. Die massive Kritik aus der Vernehmlassung findet in der Botschaft praktisch keine Berücksichtigung. Man muss sich die Zeit nehmen, den Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zu lesen und nicht nur die Zusammenfassung. Wenn man das Ganze sieht, begreift man, dass die Kantone die Vernehmlassung als eine Alibiübung bezeichnen. Die Art und Weise, wie das Bundesamt für Statistik die Zusammenarbeit mit den Kantonen auf Fachebene gestaltete, wird aus Sicht der Kantone den Artikeln 44 und 45 der Bundesverfassung in keiner Weise gerecht.

Welches sind nun die Hauptprobleme aus Sicht der Kantone? Auch die Kantone streben die Modernisierung des Statistiksystems in der Schweiz an. Volkszählungen als Vollerhebungen im Zehnjahresrhythmus entsprechen nicht mehr der heutigen Zeit. Deshalb unterstützen die Kantone grundsätzlich das Konzept einer Volkszählung, die sich auf Registerdaten abstützt. Langfristiges Ziel muss es sein, dass die Volkszählung und das Statistiksystem möglichst vollständig auf Registern basieren. Für die Harmonisierung und die Erschliessung weiterer Register besteht ein grosses Potenzial. Dazu braucht es jedoch eine realistische Agenda, die von Bund, Kantonen und Gemeinden gemeinsam und vor allem partnerschaftlich festgelegt wird.

Für das Jahr 2010 besteht das Hauptproblem nun aber darin, dass die Informationen, die in den harmonisierten Registern enthalten sind, für sehr viele Fragestellungen sehr lückenhaft sind. Konkret geht es um die traditionellen Themen der Volkszählung wie Sprache, Religion, Familie, Gesundheit, Wohnen, Bildung, Arbeit oder Verkehr. Hier schlägt nun der Bundesrat, wie erwähnt, ein Stichprobensystem vor, und zwar soll das Stichprobensystem wie folgt aussehen: einerseits eine jährliche Strukturerhebung bei 200 000 Personen, das heisst bei weniger als 3 Prozent der Bevölkerung; anderseits dann verschiedene thematische Stichprobenerhebungen im Fünfjahresrhythmus bei 10 000 bis 40 000 Personen, im besten Fall also bei 0,6 Prozent der Bevölkerung. Man muss kein Statistikprofi sein, um die gravierenden Konsequenzen dieses Vorschlages zu erkennen. Im Wissen, dass mehr als zwei Drittel der schweizerischen Gemeinden weniger als 2000 Einwohner haben, stellen wir uns nun eine Gemeinde von 2000 Einwohnern vor. Die jährliche Strukturerhebung würde gerade mal bei 54 Personen durchgeführt, die thematischen Stichprobenerhebungen bei dieser Gemeinde nur gerade bei 3 bis 11 Personen. Stellen Sie sich auch die Gemeinden mit 500 Einwohnern vor, auch solche haben wir einige: Da ist die Anzahl Personen, die erfasst würden, noch geringer. Dass auf dieser Basis für die kleinräumige Ebene in wichtigen Fragenbereichen keine Aussagen mehr gemacht werden können, ist offensichtlich.

Es ist sofort klar, dass dieser Vorschlag für die meisten Gemeinden, aber auch für die weniger bevölkerungsstarken Kantone zu unpräzisen und in vielen Fällen zu unbrauchbaren statistischen Ergebnissen führen würde. Hier wäre in den erwähnten Politikbereichen ein enormer Verlust von Daten in Kauf zu nehmen. Mit dieser Einschätzung stehe ich nicht alleine da. So rechnet zum Beispiel BAK Basel Economics bei einem Verzicht auf die Vollerhebung 2010 mit schwerwiegenden Konsequenzen für die Wirtschaftsanalysen und -prognosen. Aus Sicht der Schweizerischen Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften würde der Verzicht auf eine Vollerhebung zu einem Verlust wichtiger Daten führen, insbesondere für die sozialwissenschaftliche Forschung. Der Schweizerische Nationalfonds erachtet eine Vollerhebung 2010 als notwendig, um den Inhalt der Register kontrollieren zu können.

Mit dem Vorschlag des Bundesrates würden also wesentliche Grundlagen für die Politikgestaltung fehlen. Diese Grundlagen brauchen wir aber weiterhin in Bezug auf alle [PAGE 290] institutionell und räumlich relevanten Ebenen. So sind die Kantone zum Beispiel für innerkantonale und interkantonale Lastenausgleiche in Bereichen wie Bildung, Gesundheit oder Verkehr auf präzise Daten je Gemeinde angewiesen. Eine Preisgabe dieser Feingliederung wäre letztlich eine Absage an unseren föderalistischen Staat.

Nun, wie soll es weitergehen? Die schweizerische Statistik ist ein Verbundsystem von Bund, Kantonen und Gemeinden. Die föderale Staatsstruktur verlangt nach sicheren statistischen Informationen in Bezug auf alle Staatsebenen. Deshalb bin ich der Meinung, dass wir die Anliegen der Kantone im Interesse der Genauigkeit und der Zuverlässigkeit insofern berücksichtigen sollten, als wir neben der Registerzählung eine Vollerhebung machen, die ergänzend die fehlenden Daten beschaffen soll. Nur eine solche Volkszählung wird den Kantonen, den Gemeinden und dem Bund die erforderlichen und notwendigen Grundlagen liefern.

Ich bitte Sie also, der Rückweisung zuzustimmen, im Interesse einer konstruktiven Lösung - einer konstruktiven Lösung in Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden - und im Interesse der Sicherstellung einer guten Datenlage für die künftigen politischen Planungsprozesse. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie dieser Rückweisung im Interesse der Kantone und der Gemeinden zustimmen.