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Hutter Markus · Nationalrat · 2008-03-10

Hutter Markus · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-10

Wortprotokoll

Ich spreche hier lediglich zur Änderung von Artikel 16 des Strassenverkehrsgesetzes, das heisst nicht zu den noch heute eingereichten Anträgen.

Die Kommissionssprecherin und der Kommissionssprecher haben es bereits erwähnt: Diese Gesetzesanpassung wird nötig, weil das Bundesgericht die Praxis geändert hat. Das Bundesgericht hat aber lediglich festgestellt, dass hier die gesetzliche Grundlage fehlt, und hat damit eine Änderung der Praxis eingeläutet. Das Bundesgericht hat aber auch klar gesagt, dass nicht die Praxis falsch oder mangelhaft ist. Es geht klar nicht um eine Verschärfung, sondern es geht um die Weiterführung einer jahrzehntelang bewährten Praxis. Wir von der freisinnig-liberalen Fraktion wollen diese Praxis weiterführen, aber natürlich mit einer gesetzlichen Grundlage.

Nun, für einen Führerausweisentzug nach Widerhandlungen im Ausland braucht es verschiedene Voraussetzungen. Es braucht eine Strafe im Ausland; es braucht ein Fahrverbot im Ausland; es braucht die Widerhandlung nach schweizerischer Gesetzgebung, die mittelschwer oder schwer sein muss; und zusätzlich müssen auch die Auswirkungen eines Führerausweisentzuges - und das ist wichtig in diesem Artikel 16 - angemessen berücksichtigt werden. Wir von der freisinnig-liberalen Fraktion sind der Meinung, dass die Verkehrssicherheit in der Schweiz durchaus auch durch das Verhalten im Ausland beeinträchtigt wird. Unser Rechtsempfinden beinhaltet, dass Widerhandlungen auch international geahndet werden sollen. Alles andere würde auf eine Verniedlichung der Straftäter, ob In- oder Ausländer, auf eine Verniedlichung der Raser, auf eine Verniedlichung der Trunkenheitsfahrerinnen und -fahrer hinauslaufen. Dieser Artikel 16cbis, wie er uns hier vorliegt, ist verhältnismässig und nimmt Rücksicht. Er nimmt angemessen Rücksicht auf die Person, welche betroffen ist. Und er nimmt auch insofern klar Rücksicht, als die Mindestentzugsdauer unterschritten werden darf. Auch das ist eine ganz wichtige Relativierung.

Wir haben, und das ist hier zugegeben, das Problem der Rechtssicherheit. Wir haben natürlich im internationalen Rahmen unterschiedliche Meldepraktiken. Und es ist auch mit diesem Artikel vorerst noch nicht sichergestellt, dass eine konsequente und einheitliche Regelung und Meldung passiert. Nur: Wenn wir diese Änderung zurückweisen, dann werden wir genau das bewirken, was wir nicht wollen, dann wird nämlich das Ausland ganz bestimmt nicht auf diese Reziprozität eingehen. Wir brauchen hier in der Schweiz diese gültige Regelung als Voraussetzung, um im Ausland darauf dringen zu können, dass reziprok gehandelt wird. Wir können also nicht die Reziprozität hier anprangern und gleichzeitig unseren Beitrag nicht leisten. Dieser Beitrag muss der erste Schritt sein. Wir haben auch die Zusicherung von Herrn Bundesrat Leuenberger, dass er international aktiv werden wird, um eben diese Reziprozität mit dem Ausland sicherzustellen.

Die FDP setzt sich für die überwiegende Mehrheit der korrekt fahrenden Autofahrer ein, und ich möchte Sie auffordern, das mit der Genehmigung dieser Änderung ebenfalls zu tun. Wir sind aber - und das kann ich hier auch festhalten - klar gegen neue, unsinnige Gesetze, auch gegen neue Erschwerungen und Belastungen, gegen neue Regulierungen zum Beispiel gegen Raser. Wir sind aber dafür, dass man die bestehenden Normen durchsetzt. Dazu gehört ganz klar auch die Möglichkeit, dass bei schweren und mittelschweren Vergehen im Ausland eben auch im Inland Führerausweise entzogen werden können.

Ich komme nochmals kurz auf den Antrag auf Nichteintreten der Minderheit Rime zurück: Wir sind der Meinung, es wäre ein falsches Zeichen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Es würde all denen Auftrieb verleihen, die sich nicht an Gesetze halten wollen, zumindest im Ausland nicht. Dieser Minderheitsantrag auf Nichteintreten würde auch die Verkehrssicherheit in der Schweiz betreffen. Wir brauchen, um sichere Strassen zu haben, Automobilistinnen und Automobilisten, die dies- und jenseits der Grenzen bereit sind, sich an die Regeln zu halten. Wir können im Ausland begangene Vergehen nicht besser machen, indem wir im Inland davor die Augen verschliessen.

Ich bitte Sie deshalb: Stimmen Sie dieser Gesetzesänderung zu, lehnen Sie den Nichteintretensantrag der Minderheit Rime ab! Es macht Sinn, und vor allem ist es eine konsequente Durchsetzung auch unserer bestehenden Sicherheitsvorschriften im Strassenverkehr.