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Kunz Josef · Nationalrat · 2008-03-10

Kunz Josef · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-10

Wortprotokoll

Mit meinem Antrag will ich, verlange ich, dass sich Fussgänger ausserorts nachts zu markieren haben. Gemeint sind natürlich von Autos befahrene Strassen, nicht Autobahnen. Es ist ganz klar, dass von Autos befahrene Strassen gemeint sind, auf denen sich Fussgänger nachts zu markieren haben.

Wieso stelle ich diesen Antrag? Die Statistik spricht für sich: Wir haben ausserhalb der Fussgängerstreifen 1020 Leichtverletzte, 450 Schwerverletzte und 54 Verkehrstote - also ausserhalb der Fussgängerstreifen, namentlich ausserorts. Betroffen sind vor allem Jugendliche und ältere Personen über 65 Jahre. Ihr Anteil an diesen verletzten und getöteten Verkehrsteilnehmern beträgt 65 Prozent - also Jugendliche und Ältere.

Im Strassenverkehrsgesetz kennen wir keine Vorschrift, dass sich der Fussgänger zu markieren hat. Geregelt ist lediglich, in Absatz 49, wie sich der Fussgänger beim Überqueren der Strasse zu verhalten hat. Jeder andere Verkehrsteilnehmer muss markiert sein, sei es auf dem Velo, im Auto usw. Jeder Autofahrer muss zugeben, dass er schon einmal Glück hatte, bei Nacht oder Regen nicht einen Fussgänger angefahren zu haben. Warum soll sich der Fussgänger nicht mit einer einfachen Armbinde - Sie sehen sie hier - markieren? Diese kostet vielleicht zwei Franken. Das ist doch zumutbar. Es geht nicht um Schikanen, sondern um die Verkehrssicherheit - mit einem minimalen Aufwand.

Ich bin überzeugt, dass der Bundesrat Übergangsfristen einführen könnte. Es geht nicht um das Einführen von Bussen von heute auf morgen, sondern effektiv um die Verkehrssicherheit. Meines Erachtens gehört eine solche Bandage in die Tasche oder in den Hosensack wie das Nastuch. Es wäre nur eine Frage der Zeit, bis es eingeführt oder vorgeschrieben wäre. Ich bin überzeugt, dass mit dieser minimalen Vorschrift, sich nachts ausserorts zu markieren, viel Leid, aber vor allem viele Kosten gespart werden könnten. Denken Sie an die über 400 Schwerverletzten, die über 1000 Leichtverletzten und vor allem an die 54 Verkehrstoten, die im Jahr 2006 abseits von Fussgängerstreifen Opfer von Unfällen wurden. Ich beantrage in diesem Sinne, diese minimale Vorschrift ins Strassenverkehrsgesetz aufzunehmen, denn auch die Fussgänger sind gleichwertige Teilnehmer im Verkehr, nur sind sie das schwächste Glied im Verkehr. Betroffen sind aber immer auch die Verursacher, in diesem Sinn also die Autofahrer.

Ich beantrage Ihnen deshalb, meinem Antrag zuzustimmen.