Leuthard Doris · Bundesrat · 2008-03-10
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2008-03-10
Wortprotokoll
Nachdem wir im Ständerat eine grosse Debatte über das Cervelatproblem hatten, hat Herr Fehr auch für den Nationalrat noch eine Frage deponiert. Er fragt den Bundesrat, ob er noch ein Problem sehe, nachdem wir die Cervelats ja selber essen würden.
Zuerst, Herr Fehr: Der Handel mit tierischen Erzeugnissen ist im Anhang zu veterinärhygienischen und tierzüchterischen Massnahmen des bilateralen Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und der EU geregelt. Gestützt darauf wurde gegenseitig die Äquivalenz der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der tierischen Lebensmittel anerkannt. Das ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass schweizerische Lebensmittel tierischer Herkunft erleichtert in die EU exportiert werden können. Auf Anfang 2007 konnten die Exportbetriebe dank dieser Äquivalenz administrativ entlastet und die Exportkontrollen vereinfacht werden.
Importe von Rinderdärmen aus Ländern, die keinen Status mit vernachlässigbarem BSE-Risiko ausweisen können, sind in der Schweiz und in der EU verboten. Hier ist der Gesundheitsschutz stärker zu gewichten. Eine Ausnahme für den Import von brasilianischen Rinderdärmen, die eben kein vernachlässigbares BSE-Risiko ausweisen, in die Schweiz dürfte die Äquivalenz mit der EU gefährden, da das EU-Recht keinen Spielraum für entsprechende Ausnahmeregelungen vorsieht. Das wäre wirtschaftlich nicht wünschbar.
Die schweizerische Fleischbranche und das Bundesamt für Veterinärwesen sind aber daran, kurzfristige und längerfristige Lösungen für das Cervelatproblem zu suchen. Auf jeden Fall werden wir für die Euro 2008 mit Sicherheit genügend Rinderdärme und damit auch genügend Cervelats zur Verfügung haben, und die dürfen Sie nach wie vor ohne Gesundheitsrisiko konsumieren.