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Marti Werner · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-11

Wortprotokoll

In Artikel 3 Absatz 2 werden eigentlich zwei Fragen beantwortet. Die erste Frage ist diejenige, ob die Sicherheitsorgane in schweizerischer Kontrolle bleiben sollen und müssen. Das hat die Kommission eindeutig und ohne Minderheiten bejaht. Diese müssen ihren Sitz in der Schweiz haben und auch mehrheitlich in schweizerischem Besitz sein.

Die zweite Frage, die sich uns gestellt hat, ist diejenige, ob Transportunternehmen Aufgaben von Sicherheitsorganen an private Firmen auslagern können oder nicht. Die Kommission hat sich mit dieser Frage sehr intensiv und eingehend auseinandergesetzt. Wir haben in diesem Zusammenhang auch Hearings durchgeführt. Neben dem Vertreter des Bundesamtes für Justiz haben wir auch Professor Kälin angehört, der sehr profunde Ausführungen zu diesem Thema gemacht hat. Es stellt sich hier nämlich die rechtsstaatliche Frage: Inwieweit können Polizeiaufgaben ausgelagert werden? D. h. vereinfacht gesagt: Inwieweit kann die Polizei im Rahmen der Transportunternehmungen privatisiert werden? [PAGE 189] Hier gibt es auf der einen Seite eine Antwort mit dem Antrag der Minderheit II (Teuscher), die sagt, das gehe nicht, das sei rechtsstaatlich nicht zulässig. In der Mitte gibt es die Minderheit I (Allemann), die sagt, das sei bei der Transportpolizei nicht, beim Sicherheitsdienst hingegen doch zulässig. Zum Schluss haben wir noch die Kommissionsmehrheit, die der Auffassung ist, dass das für beide Bereiche zulässig sei.

Wir müssen hier die rechtsstaatlichen Überlegungen abwägen - gegenüber der bestehenden Praxis, gegenüber der bestehenden Ordnung. Wenn ich diese gegeneinander abwäge, kann ich sagen, dass der Minderheitsantrag II rechtsstaatlich einwandfrei ist, dass das aber dazu führt, dass die ganze Organisation der bisherigen Securitrans umgestellt werden müsste. Auch der Minderheitsantrag I genügt rechtsstaatlich diesen Kriterien, aber auch da bestehen Vollzugsprobleme. Die Mehrheit sagt schliesslich, dass die Lösung Securitrans, wie wir sie heute haben, vertretbar ist und dies auch unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten noch ist, da wir ja mit den SBB einen Mehrheitsaktionär haben, der auch dem Bund gehört.

Die Kommission beantragt Ihnen deshalb in der Mehrheit, dieser Variante zuzustimmen. Bezüglich der Systematik der Minderheitsanträge mache ich noch den Hinweis, dass der Antrag der Minderheit I (Allemann) ein Eventualantrag zum Antrag der Minderheit II (Teuscher) ist; somit ist im Rahmen des Abstimmungsverfahrens zuerst die Mehrheit gegen die Minderheit II abzuwägen und dann der obsiegende Antrag gegen die Minderheit I.