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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-03-12

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen eingangs für die wohlwollende Aufnahme danken, die dieser Bericht quer durch alle Fraktionen hindurch gefunden hat. Ich glaube, das ist ein wichtiges Zeichen an uns, die wir den Bericht umsetzen müssen, und das verleiht diesem Projekt den entsprechenden Schub - und ein solches Projekt braucht Schub; ich werde noch darauf zurückkommen.

Manchmal ist die Zeit reif für ein gewisses Projekt, und so war es auch hier. Es war Zeit, dass wir uns dieser Fragen annahmen. Es gab Entwicklungen, die in diese Richtung wiesen; dies einmal von der privaten Wirtschaft her. Dort hat man in den Neunzigerjahren im Obligationenrecht das Aktienrecht angepasst und vertieft, und dann sind in der Folge die verschiedenen Corporate-Governance-Strategien und an die private Wirtschaft gerichteten Anforderungen gekommen; das war eine Linie. Die zweite Linie findet sich beim Bund selber: die Entwicklung der Flag-Ämter, die Flag-Philosophie der Ämter mit Leistungsauftrag und Globalbudget. Dort haben wir die Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt, und wir haben auch die Produktegruppen als neues Element in das Verwaltungsdenken eingebracht, und dann in einer weiteren Stufe das neue Rechnungsmodell, das es ermöglicht, die Kosten für Verwaltungstätigkeit zu erheben; das ist die zweite Linie. Die dritte Linie ist die Gesetzesevaluation; dort haben Sie als Parlament in verschiedenen Bereichen den Service public definiert, haben Vorgaben gemacht über die Art und Weise, wie Aufgaben zu verwirklichen sind. Dort haben Sie auch den Takt für die Verselbstständigung von Bundesanstalten und Bundesunternehmen angegeben.

Diese drei Linien, die privatwirtschaftliche, die betriebswirtschaftliche beim Bund und Ihre gesetzgeberische Linie, fliessen jetzt in diesem Projekt "Corporate Governance des Bundes" zusammen.

Die Zeit war reif dazu. Deshalb, glaube ich, ist der Moment auch da, hier tätig zu werden, und zwar innerbetrieblich tätig zu werden, in Bezug auf Fragen, die mit dem Profil von Verwaltungsräten zusammenhängen, aber auch auf Fragen von Checks und Balances zwischen den verschiedenen Organen, die innerbetrieblich unterschiedliche Aufgaben zu erfüllen haben.

Es geht auch um die ausserbetrieblichen Fragen. Hier geht es vor allem darum, die Sonderstellung von Bundesunternehmen zu unterbinden. Diese Sonderstellung hatte in der Vergangenheit manchmal schwierige Konstellationen zur Folge. Die Grauzonen von spezialgesetzlichen Aktiengesellschaften haben mir zum Beispiel nie gepasst. Ich war immer der Meinung, hier gebe es Kompetenzfragen zu regeln. Dann geht es auch um die Frage der Steuerpflicht von Bundesunternehmen, die jetzt neu geregelt werden muss.

Die ganzen eignerpolitischen Fragen müssen angegangen werden, also die Frage, wo und wie der Bund strategische Ziele setzen soll, betriebliche und aufgabenspezifische, und wie er sie mit dem Parlament zusammen kontrollieren soll. All das ist jetzt in diesen Leitsätzen einmal in einer Auslegeordnung ausgebreitet. Demgegenüber haben wir die verschiedenen Tätigkeiten des Bundes in vier Typen unterteilt: in die ministerialen Aufgaben, in die Dienstleistungen mit Monopolcharakter, in die Dienstleistungen am Markt und schliesslich in die Wirtschafts- und Sicherheitsaufsicht. Das ist die Übungsanlage.

Nun ist es klar, und mehrere Votanten und Votantinnen haben das zu Recht gefordert, dass man das jetzt umsetzen muss. Wir sind uns bewusst, dass hier sehr viel Arbeit geleistet wurde. Aber noch mehr Knochenarbeit braucht es jetzt, um diese Corporate Governance auf die zahlreichen, rechtlich selbstständigen Unternehmungen des Bundes zu übertragen. Da machen wir uns nichts vor. Da stehen wir vor einer Mammutaufgabe, aber auch vor einer faszinierenden Aufgabe. Jetzt komme ich wieder zum Anfang zurück: Wenn nicht alle Fraktionen hier Zustimmung signalisiert und dem Projekt entsprechend Schub gegeben hätten, dann wäre es für uns viel schwieriger, ein solches Projekt heute umzusetzen.

Der Bundesrat ist ausdrücklich bereit, alle Vorstösse, die hier eingebracht werden, entgegenzunehmen. Ich möchte darauf verzichten, auf einzelne Vorstösse einzugehen. Ich möchte abschliessend lediglich noch auf einige wenige Voten antworten, in denen mir konkrete Fragen gestellt worden sind:

Ich beginne mit Herrn Fasel. Ich kann Ihnen zwei Dinge sagen; zum Ersten: Zuerst sagten Sie, Sie würden bedauern, dass Sie mit dem Bundesrat oder mit mir nicht darüber hätten sprechen können. Ich möchte Sie aber immerhin daran erinnern, dass die beiden GPK in Interlaken einmal eine Seminar-Tagung durchgeführt haben, bei der Sie auch dabei waren; ich war dort - also das war ich und kein Double oder Klon, sagen wir es so.

Zum Zweiten: Sie haben als erster sehr deutlich gefordert, dass man das jetzt umsetzen müsse. Ich muss Ihnen sagen, dass Sie da Recht haben. Wir sind in der Tat mit einem Programm konfrontiert, das sich über alle Departemente erstrecken und jede einzelne Bundesunternehmung erfassen muss, die an den Corporate-Governance-Bericht anzupassen ist. Das wird in unterschiedlichem Masse geschehen. Ich mache mir auch aus der Erfahrung mit der Verwaltungsreform nichts vor: Es werden uns auf der einen Seite nicht alle Verwaltungseinheiten mit offenen Armen empfangen. Wir werden da und dort noch gewisse Widerstände zu überwinden haben. Das sehe ich ein. Auf der anderen Seite, Herr Fasel, haben wir auch bereits angefangen, diese Leitsätze in [PAGE 246] laufenden Gesetzgebungsprojekten umzusetzen. Wir sind insofern im Sinne von Sofortmassnahmen also daran; aber wir müssen jetzt rückblickend auch noch alle bisherigen Unternehmungen anschauen.

Zur Frage von Herrn Hoffmann in Bezug auf den Verwaltungsrat der Finanzmarktaufsicht: Ich glaube, dass wir dort richtig vorgegangen sind. Wir haben, wie es das Finanzmarktaufsichtsgesetz vorschreibt, ein Profil definiert. Wir hatten dann über dreissig Kandidaturen; wir haben diese Kandidaturen beurteilt und am Ende dem Bundesrat die Mitglieder für den Verwaltungsrat vorgeschlagen.

Herr Daguet und Frau Goll haben sich auf die Sozialpartnerschaft bezogen. Der Bundesrat will eine aktive, eine intakte Sozialpartnerschaft. Er will die entsprechenden Instrumente installieren, aber wir müssen auch aufpassen, dass wir jetzt nicht über den Weg Corporate Governance hier gewissermassen einen Ersatz für ein Bundespersonalgesetz machen. Das sind zwei Dinge: Die Sozialpartnerschaft ist ein Thema, und die Anstellungsbedingungen des Personals, die im Bundespersonalgesetz geregelt sind, sind ein anderes Thema.

Ich möchte Frau Eichenberger ermuntern, die Steuerfragen, die sie aufgeworfen hat, nicht aus den Augen zu verlieren. Es ist uns in der Tat auch ein Anliegen, dass wir hier Fortschritte machen. Auch hier wird es nicht sehr einfach sein, wenn wir einzelne dieser ausgelagerten Unternehmen als Steuerzahler zur Kasse bitten werden. Aber das gehört einfach auch zur Corporate Governance. Die Frage der Swisscom wird im laufenden Jahr separat durch den Bundesrat zu beantworten sein.

Abschliessend möchte ich mich bei Ihnen noch einmal für die gute Aufnahme und bei den Kommissionssprechern für die Präsentation des Berichtes bedanken - und Ihnen versichern, dass wir jetzt mit einem grossen Umsetzungsprojekt konfrontiert sind und deshalb in dieser Frage mit den Geschäftsprüfungskommissionen und gegebenenfalls auch mit dem Parlament in Kontakt bleiben werden.

Ich empfehle Ihnen, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und die Postulate, die eingereicht worden sind, anzunehmen.