Lexipedia

Abate Fabio · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-12

Wortprotokoll

Wie von Kollege Markus Hutter ausführlich dargestellt worden ist, hat die Finanzkommission zuhanden der Geschäftsprüfungskommission einen Mitbericht zur Auslagerung und Steuerung von Bundesaufgaben verfasst. Warum sprechen wir heute von Corporate Governance? Wir tun dies, weil die sogenannte Auslagerungspolitik der letzten fünfzehn Jahre etwas zufällig geschah und entsprechende Mängel bei der Steuerung und der Kontrolle der ausgelagerten Einheiten erkannt worden sind.

Ihre Finanzkommission hat den Bericht des Bundesrates geprüft und besprochen. Heute behandle ich nur ein paar ausgewählte Elemente. Die Frage der Rolle des Bundesrates ist zentral. Der Bund spielt eine Eignerrolle, und daher stehen seine finanziellen Interessen als Kapitalgeber im Vordergrund. Aber diese Funktion muss neben die Rolle des Bundes als Gewährleister öffentlicher Aufgaben gestellt werden. Die Kommission betont hier den Begriff "Verantwortung für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben" als entscheidend. Die Eignerrolle kann an den Bundesrat delegiert werden, aber die Gewährleisterrolle muss zwischen der Bundesversammlung und dem Bundesrat aufgeteilt werden. Heute können wir feststellen, dass sich privatwirtschaftliche und öffentliche Grundsätze der Aufgabenerfüllung der verselbstständigten Einheiten oft mischen. Die Aufgabenerfüllung ist somit eng mit dem Begriff der Autonomie verbunden. Trotzdem müssen die Behörden gewährleisten, dass die Aufgabe im Sinne des öffentlichen Interesses wahrgenommen wird. Deswegen ruft dieses Spannungsverhältnis nach einer ausgewogenen Gestaltung von Freiraum und Kontrolle.

Die verselbstständigte Einheit muss intern ein Controlling über ihre Zielerreichung aufbauen, das in der Lage ist, über die Erfüllung des öffentlichen Auftrags Auskunft zu geben. Dieses innere Controlling muss von einem äusseren Controlling des Bundesrates überlagert werden, welches den Freiraum der verselbstständigten Einheiten respektiert, es aber im Sinne eines Management by exception ermöglicht, Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und wenn nötig zu korrigieren. Dieses äussere Controlling bezieht sich auf die strategischen Ziele des Bundesrates und deren Verwirklichung. Die konkrete Umsetzung der Zielvorgaben bleibt in der Kompetenz der verselbstständigten Einheit.

Leider müssen wir feststellen, dass die Controllingkompetenz des Bundesrates nicht immer angewendet worden ist. Die aktuelle Situation erlaubt uns festzustellen, dass zum Beispiel bei SBB Cargo das Controlling des Bundesrates über die strategischen Ziele sowie die Steuerung lückenhaft waren. Ich erinnere daran, dass Ihre Kommission postuliert hat, dass der Bundesrat bei Fehlentwicklungen zum Beispiel folgende Massnahmen treffen kann: Ergänzung oder Änderung der Zielvorgaben, Verweigerung der Genehmigung des Geschäftsberichtes oder Verweigerung der Entlastung, Abberufung oder Ersatz von Personen und Verantwortlichkeitsansprüche.

Abate Fabio · Nationalrat · 2008-03-12 | Lexipedia | Lexipedia