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Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-13

Wortprotokoll

Ich habe nur drei ganz kurze Bemerkungen:

1. Herr Bundesrat Leuenberger hat darauf hingewiesen, dass die Praxis des Bundesgerichtes "unbestritten und unbeanstandet" Gültigkeit gehabt habe. Ich weise, auch aufgrund meiner Erfahrungen als Anwalt, einfach auf Folgendes hin: Wir haben regelmässig solche Fälle ans Bundesgericht weitergezogen und sind jedes Mal unterlegen - bis zum Urteil vom 14. Juni 2007. Die Praxis des Bundesgerichtes war zumindest bei den Anwälten durchaus nicht unbestritten.

2. Es wird hier das Feindbild des Rasers zelebriert. Es gibt auch noch ganz andere Gründe für einen Führerausweisentzug. Ich weise darauf hin, dass ich in einer Randregion wohne und vor Jahren in Österreich eine Geschwindigkeitsbusse bezahlt habe, ohne mit Radar erfasst worden zu sein, mit der Begründung: "Die österreichische Gendarmerie hat ein Auge dafür." Solche Verfahren dürfen doch in der Schweiz nicht zu einem Führerausweisentzug führen!

3. Es wird hier behauptet, es bestehe eine Ungerechtigkeit: Was sagen Sie zu Staaten wie Belgien und Holland, die nach Verkehrsregelverletzungen und Fahrverboten im Ausland zu Hause überhaupt keinen Führerausweisentzug aussprechen?