Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-13
Wortprotokoll
Die vorliegende parlamentarische Initiative verlangt insofern eine Ergänzung des KVG, als den Versicherern inskünftig verboten sein soll, politische Kampagnen mit Prämien aus der sozialen Krankenversicherung zu finanzieren, und zwar sowohl direkt als auch indirekt über einen Branchenverband.
Wir erinnern uns an die Abstimmung über eine soziale Einheitskrankenkasse. Dort hat Santésuisse eine politische Kampagne geführt, offensichtlich - um den Wortlaut der Initianten zu übernehmen - mit einer veritablen "Kriegskasse". Der Bundesrat hatte dann verschiedene Fragen im [PAGE 299] Parlament zu beantworten, und er hat sich dahingehend geäussert, dass es keine genügende gesetzliche Grundlage gebe, die eine institutionelle Aufsicht über den Branchenverband der Krankenkassen, das heisst über Santésuisse, erlaube. Die Initianten wollen nun diese gesetzliche Grundlage schaffen, damit derartige "Entgleitungen" - um ihren Wortlaut zu übernehmen - in Zukunft verhindert werden könnten.
Unserer Kommission haben zwei Gutachten vorgelegen: Eines wurde von Frau Professorin Kägi-Diener und von Herrn Professor Rhinow zuhanden des Vereins für eine faire und soziale Medizin in der Schweiz (Consano) erstellt. Das andere Gutachten stammt vom Bundesamt für Justiz. Beide Gutachten kommen ganz klar zum Schluss, dass die Verwendung von Prämiengeldern aus der sozialen Krankenversicherung für die Führung von Abstimmungskampagnen nicht zulässig ist. Wir wurden weiter dahingehend orientiert, dass das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Versicherer mit einem Kreisschreiben über die Ergebnisse dieser Gutachten und auch über die daraus zu ziehenden Konsequenzen orientiert hat. Im Übrigen hat das BAG eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die prüft, wie die direkte Aufsicht über die Krankenversicherer generell und punktuell über Santésuisse in diesem Bereich inskünftig wahrgenommen werden soll. Diese Arbeitsgruppe will bis Ende 2008 einen entsprechenden Bericht vorlegen.
Wir haben die Situation, dass sich sowohl die Initianten als auch die Kommission und der Bundesrat inhaltlich einig sind. Es geht nicht an, dass Abstimmungskämpfe mit diesen Prämiengeldern finanziert werden. Es geht um den Weg, wie man das verhindern will. Die Mehrheit der Kommission findet, unter diesen Umständen - aufgrund der Rechtslage, der Gutachten und des Kreisschreibens des BAG - bestehe kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Die Versicherer und insbesondere auch Santésuisse müssen inzwischen zur Kenntnis genommen haben, dass es nicht angeht, Abstimmungskampagnen auf diese Weise zu finanzieren. Die Mehrheit möchte deshalb auch den Bericht der Arbeitsgruppe des BAG abwarten, in dem aufgezeigt wird, wie die generelle Aufsicht und die punktuelle Aufsicht inskünftig wahrgenommen werden sollen.
Eine starke Kommissionsminderheit möchte die rechtlichen Rahmenbedingungen dennoch ganz klar und explizit im KVG verankern bzw. festlegen - mittels der zitierten Ergänzung. Sie ist der Ansicht, dass in diesem sensiblen Bereich insbesondere im Hinblick auf kommende Volksabstimmungen gesetzgeberisch erstens eine klare Formulierung fixiert und zweitens ein Zeichen gesetzt werden soll.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 11 zu 10 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die Minderheit möchte aber eine gesetzliche Formulierung und beantragt, der Initiative Folge zu geben.