Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-13
Wortprotokoll
Damit nicht ein falscher Eindruck entsteht: Die GPK ist nicht nur für das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement zuständig. Wie Sie wissen, ist die GPK für alle sieben Departemente und die Bundeskanzlei zuständig. Sie hat ihre Arbeit auch auf die sieben Departemente und die Bundeskanzlei verteilt. Ich möchte deshalb in meinen Ausführungen auf die Tätigkeit im Eidgenössischen Departement des Innern eingehen.
Komplementärmedizin - wie weiter? Die beiden GPK beauftragten im Januar 2007 die Parlamentarische Verwaltungskontrolle mit der Durchführung einer Untersuchung zur Leistungsbestimmung und Leistungsüberprüfung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Zudem lag der GPK-NR ein Antrag vor, verschiedene Aspekte des Programms Evaluation Komplementärmedizin (PEK) zu überprüfen. Die für die Untersuchung und den Antrag zuständige Subkommission der GPK-NR beschloss, diesbezüglich die Angemessenheit der Strukturen und Prozesse der Leistungsbestimmung unter Berücksichtigung der Komplementärmedizin durch die Parlamentarische Verwaltungskontrolle abklären zu lassen.
Probleme bei der Leistungsbestimmung und der Leistungsüberprüfung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, die nicht erst im Fall des PEK evident geworden sind, waren der Hintergrund der Untersuchung. Sie betreffen einerseits die ärztlichen Leistungen des Leistungskatalogs, also Diagnosen und Behandlungsverfahren im Krankheitsfall, und andererseits die nichtärztlichen Leistungen wie Arzneimittel oder in Laboratorien durchgeführte Analysen. Nebst dem Umfang des Leistungskatalogs für ärztliche Leistungen oder der Spezialitätenliste für Arzneimittel sind in der Vergangenheit immer wieder die mangelnde Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidverfahren kritisiert worden. Vermutet wird zudem, dass im Leistungskatalog und in den übrigen Listen - Arzneimittel, Mittel und Gegenstände usw. - Methoden bzw. Mittel enthalten sind, welche die gesetzlich verankerten Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit nicht erfüllen. Hinterfragt werden weiter das System der beratenden Kommissionen und die Aufteilung der Mit- und Einspracherechte der involvierten Akteure. Mit Interesse erwarte ich deshalb den Schlussbericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle, welcher für Sommer 2008 angekündigt ist.
Gestatten Sie mir noch zwei, drei Worte zum Thema berufliche Vorsorge, auch das ein wichtiges Tätigkeitsgebiet der GPK. Transparenz in der beruflichen Vorsorge ist ein zentrales Thema. Deshalb hat die GPK in einem Schreiben an den Bundesrat begrüsst, dass in Bezug auf die Transparenz bei der Überschussverteilung in der beruflichen Vorsorge massgebliche Fortschritte erzielt worden sind. Die Kommission stellt aber gleichzeitig fest, dass die Aufgaben, welche die Kantone sowohl in der Umsetzung der Transparenzvorschriften wie auch in der Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen wahrnehmen, bisher nicht klar dargelegt wurden. Deshalb verabschiedete sie eine Kommissionsmotion an den Bundesrat, um die Transparenz bis auf Stufe der Versicherten durchzusetzen, indem die Vorsorgeeinrichtungen jeder versicherten Person jährlich die allfällig erhaltenen Überschüsse auf dem persönlichen Versicherungsausweis ausweisen. Die in der beruflichen Vorsorge nötige Transparenz kann nach Ansicht der GPK nur auf Basis von verständlichen Entscheidungsgrundlagen für die Arbeitgeber entstehen. Eine wichtige Voraussetzung für mehr Transparenz und Vergleichsmöglichkeiten ist auch die Lesbarkeit und Verständlichkeit der Publikationen des Bundesamtes für Privatversicherungen. Da sieht die GPK noch Verbesserungspotenzial.