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Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-13

Wortprotokoll

Das Jahr 2007 war kein gutes Jahr für die GPK. Die Oberaufsicht eines Parlamentes lebt von der seriösen, unvoreingenommenen Arbeit. Eine Oberaufsicht muss durch ihre fundierte Schaffensweise breite Akzeptanz erlangen; eine Oberaufsicht darf sich niemals für politische Zwecke instrumentalisieren lassen; und eine Oberaufsicht prüft und untersucht, und sie informiert erst nach getaner Arbeit, aufgrund von Fakten und nicht aufgrund von Vermutungen. Diese grundlegenden Punkte wurden im letzten Jahr nicht beherzigt und haben das Vertrauen in die GPK-NR nachhaltig erschüttert - so sehr, dass sich die Schwesterkommission des Ständerates besorgt über die Oberaufsicht des Nationalrates äusserte, so sehr, dass die GPK in der Öffentlichkeit Akzeptanz und Vertrauen verspielt hat. Ich würde von einem irreparablen Schaden für das oberste Aufsichtsorgan des Parlamentes sprechen. Wir wurden um Jahre zurückgeworfen. Und das Schlimmste: Die GPK und einige ihrer Mitglieder haben sich die Sache selber eingebrockt.

Konkret geht es um die Untersuchung zur Überprüfung der Funktion der Strafverfolgungsbehörden des Bundes. Was als klarer Auftrag definiert war, nämlich die vier Untersuchungsberichte betreffend die Probleme mit der Bundesanwaltschaft zu prüfen, zum Beispiel die geringe Anzahl der Klageerhebungen am Bundesstrafgericht in Bellinzona, falsche Versprechungen, die im Zusammenhang damit gemacht wurden, oder auch fragwürdige Ermittlungsmethoden - Stichwort Ramos -, erhielt plötzlich eine Eigendynamik, die aus dem Ruder lief. Der Spiess wurde in der zuständigen Subkommission, der ich selber angehörte - leider zu oft in der Minderheit -, von der damaligen Präsidentin dieser Subkommission und von der Mehrheit schlicht umgedreht. Plötzlich stand nicht mehr die Bundesanwaltschaft, sondern standen der Justizminister und die Umstände des Rücktritts des Bundesanwaltes im Zentrum der Untersuchung. Jetzt passierte genau das, was nicht hätte passieren dürfen. Die Untersuchungen fokussierten sich einseitig auf den Justizminister, wohl in der irrigen Vorstellung und mit dem Ziel, ihm daraus einen Strick drehen zu können. Im Gegenzug wurde die Bundesanwaltschaft reingewaschen.

Ein einseitiger, parteiischer, überhaupt nicht ausgewogener, ja letztlich ein politischer Bericht, der verabschiedet wurde, war das eine; das ist inakzeptabel für eine Oberaufsicht. Aber was dann folgte, das ist das andere, und das ist durch nichts zu rechtfertigen. Ohne Not, aufgrund von Aussagen der Bundesanwaltschaft und trotz gegenteiliger Anträge in der entsprechenden Subkommission informierte die GPK die Öffentlichkeit über neu aufgetauchte Dokumente, die sogenannten Flipcharts, angereichert mit wilden Spekulationen und Vermutungen, dargestellt als Fakten und als Jahrhundertskandal. Ein Regierungsmitglied, nämlich der Justizminister, wurde so von der obersten Aufsicht des Parlamentes, der GPK, ohne jegliche Abklärung zum Abschuss freigegeben. Dieser Skandal hat das Vertrauen in die GPK nachhaltig erschüttert. Der Justizminister wäre unter den Verdächtigungen und Anschuldigungen zum Rücktritt gezwungen worden, er hätte sich in einer solchen Situation gar nicht im Amt halten können, wären nicht innert kürzester Zeit von einem Parlamentsmitglied anhand der besagten Dokumente Fakten präsentiert worden, die die unhaltbaren Aussagen der GPK widerlegten.

Die Lehre, die daraus zu ziehen ist: Was du in kurzer Zeit zerstört hast, wirst du, wenn überhaupt, nur in mühseliger Arbeit wiederaufbauen können. Hier hat die GPK eine Herkulesaufgabe vor sich.