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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-03-17

Wortprotokoll

Zur ersten Frage: Im Bereich der internationalen Amtshilfe besteht aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung kein dringender Handlungsbedarf. Das Bundesgericht hat den Bundesbeschluss über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen des Bundes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als eine genügende Rechtsgrundlage für die in den Verordnungen zu den einzelnen Doppelbesteuerungsabkommen geregelte Amtshilfe qualifiziert. Es besteht daher aus Sicht des Bundesrates keine Notwendigkeit zur Legiferierung.

Zur zweiten Frage: Am 20. Dezember 2006 haben die eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über Änderungen des Nachsteuerverfahrens und des Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der direkten Steuern verabschiedet. Dank den beschlossenen Bestimmungen wird das Recht auf ein faires Steuerhinterziehungsverfahren in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und in Übereinstimmung mit Artikel 6 der EMRK gewährleistet. Dieses Bundesgesetz ist am 1. Januar 2008 bereits in Kraft getreten. Damit ist das Hauptproblem, das zur Einsetzung der Expertenkommission Marty (ESA) führte, im Sinne der ESA-Vorschläge und damit auch im Sinne dieser Expertenkommission gelöst worden.

Weiter gehende Aktivitäten im Bereiche des schweizerischen Steuerstrafrechtes drängen sich derzeit keine auf.

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