Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-12-11
Wortprotokoll
Eine Kürzung eines Verpflichtungskredites ist nicht direkt budgetwirksam, ist also für sich noch keine Sparmassnahme. Wichtig ist, dass die Zahlungskredite und die Verpflichtungskredite in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen; nämlich so, dass man nicht mit übergrossen Verpflichtungskrediten sozusagen die Zahlungskredite präjudiziert, so dass man später sagen kann: Ihr dürft diesen Zahlungskredit nicht kürzen, weil das alles schon verpflichtet und vertraglich abgemacht ist.
Die Finanzverwaltung hat die Verpflichtungskredite des VBS im Lichte der Zahlungskredite überprüft. Wir sind zum Schluss gekommen, dass man durchaus der Mehrheit der Kommission zustimmen kann.
Was Sie wollten, war, dem VBS ein kleines Zeichen zu geben, dass man jetzt nicht im Hinblick auf "Armee XXI" ohne Rücksicht auf Kosten und Verluste planen kann. Aber ich kann Ihnen sagen, dass das auch aus der Sicht des Bundesrates nicht der Fall sein wird, auch nicht aus der Sicht des VBS. Zudem ist der Betrag, der hier gekürzt werden sollte, im Verhältnis zu den gesamten Verpflichtungskrediten des VBS ja nicht besonders gross, sodass seine Konsequenz ohnehin nicht von grosser Tragweite gewesen wäre.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, dem Ständerat zuzustimmen. Die Demonstration, die Sie vor der Differenzbereinigung mit dieser Kürzung haben geben wollen, ist beim Bundesrat angekommen!