Huber Annemarie · Bern · 2000-12-11
Wortprotokoll
Das Bundesgesetz über die politischen Rechte sieht in Artikel 11 vor, dass einer Abstimmungsvorlage eine kurze, sachliche Erläuterung des Bundesrates beigegeben wird, die auch den Auffassungen wesentlicher Minderheiten Rechnung trägt. Beim Bundesbüchlein handelt es sich somit, wie es der Titel besagt, um Erläuterungen des Bundesrates. Initiativ- und Referendumskomitees haben jeweils eine Seite zur Verfügung, um ihre Sicht der Dinge darzulegen. Ein wesentlicher Teil des erläuternden Textes dient der sachlichen Information, insbesondere bei Abstimmungsvorlagen zu Volksinitiativen. Dabei handelt es sich vor allem um den Text der Initianten.
Die materielle Stellungnahme des Bundesrates steht demnach in einem angemessenen Verhältnis zu derjenigen der Initianten. Die heutige Praxis entspricht vollauf den gesetzlichen Anforderungen.