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Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-18

Wortprotokoll

Über den Schuldenberg der Invalidenversicherung haben wir in diesem Rat schon viele Debatten geführt. Nichtsdestotrotz seien hier die einschlägigen Zahlen nochmals auf den Tisch des Hauses gelegt - Zahlen, die uns das dramatische finanzielle Problem der Patientin IV vor Augen führen.

Per Ende 2006 hatte die IV einen Schuldenberg von etwa 9,3 Milliarden Franken; Ende letzten Jahres waren es rund 11 Milliarden. Es ist der AHV-Fonds, der diese Schuldenlöcher stopft und weiterhin nach altem Pfadfindermotto jeden Tag eine gute Tat vollbringt. "Gut" heisst hier: Täglich speist die AHV den IV-Topf mit rund 5 Millionen Franken; de facto sind das Beiträge à fonds perdu. Wenn wir an diesen Zuständen festhalten und nichts dagegen tun, rückt das AHV-Grounding in greifbare Nähe. Ein Bericht des BSV hat uns vor eineinhalb Jahren vorgerechnet, dass ab 2015 bzw. 2016 die ordentliche Auszahlung der AHV-Renten nicht mehr möglich sei; dies, weil die IV-Schulden der AHV die Mittel wegfressen. Zwischenzeitlich hat sich der AHV-Fonds etwas erholt, am grundsätzlichen Befund ändert sich jedoch nichts. Wir Heutigen konsumieren Sozialleistungen auf dem Buckel unserer Nachkommen.

Wer also die AHV erhalten will, muss nicht nur diese, sondern zwingend auch die IV sanieren. Deshalb ist es von grosser Bedeutung, der IV-Finanzierung hier und jetzt zum Durchbruch zu verhelfen. Das haben wir vor fast genau einem Jahr im Nationalrat schon einmal versucht. Die damalige Vorlage zur Finanzierung der IV entsprach in den Grundzügen der heute vorliegenden Variante.

Unser Rat lehnte die Vorlage am 20. März 2007 in der Gesamtabstimmung knapp ab. Hauptgrund dieses Scheiterns war, dass unser Rat in der Detailberatung einer unbefristeten Mehrwertsteuererhöhung zugestimmt hatte. Der Ständerat musste wieder bei null beginnen. Nach der 5. IV-Revision, die im Juni 2007 vom Volk angenommen worden war, machte sich der Ständerat an die Arbeit. Dessen Fassung wurde in der Wintersession 2007 einstimmig verabschiedet und liegt nun unweit dessen, was Ihnen vor einem Jahr schon einmal vorgelegt worden war.

Die Vorlage, an der wir heute arbeiten, beinhaltet folgende Schwerpunkte:

1. Eine positive Vorwirkung der 5. IV-Revision wird durch die substanziell gesunkene Zahl der jährlichen Neuberentungen belegt. Die Instrumente der 5. IV-Revision müssen nun aber sofort Fuss fassen und Resultate liefern. In dieser Zeitspanne, während der effektiven Einführung der neuen IV-Massnahmen, sollen sinnvollerweise keine neuen Schulden anwachsen. Das erwartete jährliche Defizit von etwa 1,5 Milliarden Franken wird deshalb während einer Übergangsphase in etwa gedeckt, indem die Mehrwertsteuersätze auf sieben Jahre befristet und proportional angehoben werden: beim Normalsatz um 0,5 Prozentpunkte, das heisst auf 8,1 Prozent, beim reduzierten Satz um 0,2 Prozentpunkte auf 2,6 Prozent und bei der Hotellerie um 0,2 Prozentpunkte auf 3,8 Prozent. Die Mehrwertsteuererhöhung wird im Bundesbeschluss über eine befristete Zusatzfinanzierung der IV durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze geregelt, hat eine Verfassungsänderung zur Folge und unterliegt somit dem obligatorischen Referendum.

2. Mit der Vorlage 2, dem Bundesgesetz zur Sanierung der Invalidenversicherung, wird neu und vernünftigerweise ein eigenständiger Fonds für die IV errichtet. Damit dieser Fonds überhaupt funktionstüchtig ist - Stichwort Liquidität -, wird ihm ein Darlehen von 5 Milliarden Franken aus dem AHV-Fonds überwiesen. In der Entgeltlichkeit bzw. Verzinslichkeit besteht der Unterschied zwischen ständerätlichem Beschluss und Vorlage der nationalrätlichen Kommission. Wir werden in der Detailberatung näher darauf eingehen.

3. Schliesslich verlangt der Ständerat vom Bundesrat, bis Ende 2012 sei die Botschaft für eine 6. IV-Revision vorzulegen. Die Mehrheit der SGK will dieses Datum auf den 31. Dezember 2010 vorverlegen. Damit soll die Synchronisation der Finanzierungslösung, welche auf 2016 befristet ist, mit der 6. IV-Revision erreicht werden. Neu soll diese Botschaft neben anderen Vorschlägen auch eine ausgabenseitige Sanierung der IV beinhalten.

Die Vorlage zur IV-Zusatzfinanzierung hat in der Gesamtabstimmung der SGK mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen obsiegt.

Eine Minderheit legt Ihnen den Antrag auf Nichteintreten vor. Damit und mit dem Rückweisungsantrag der Minderheit Parmelin wäre die Vertagung der Probleme auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verbunden. Darüber hinaus widerspräche dieses "Nichtvorgehen" auch dem, was am Anfang der 5. IV-Revision stand. Über längere Zeit hinweg und bei mehreren Gelegenheiten sicherten die Bundesratsparteien zu, die materielle IV-Revision in einem ersten Schritt zu verabschieden, um alsdann in einem zweiten die Finanzierung zu regeln. Diesem Einvernehmen schlossen sich lange Zeit auch jene an, die heute nun Nichteintreten bzw. Rückweisung beantragen. In der Annahme, es werde eine Finanzierungsvorlage kommen, hat zudem die 5. IV-Revision am 5. Juni 2007 an der Urne gesiegt. Viele der unterlegenen Neinstimmen zur 5. IV-Revision erklären sich notabene durch die vertagte Behandlung der Zusatzfinanzierung. Es sprechen also sachliche Gründe und auch Gründe der politischen Fairness für die Mehrheitslösung.

Was die Mehrheit vorschlägt, ist konsequent. Mit der 4. und der 5. IV-Revision konnten viele materielle Altlasten der IV entsorgt werden. Die aktuellen Zahlen über die Neurenten-Entwicklung zeigen, dass die neuen Instrumente greifen. Ausstehend ist die finanzielle Vergangenheitsbewältigung, das heisst die Bewältigung jener Renten, die während der letzten Jahrzehnte gesprochen worden sind. Deren Revision, deren möglicherweise forcierte Revision ist das eine. Vorab müssen wir die AHV aber aus der Geiselhaft der IV befreien. Mit einer Zusatzfinanzierung können wir in eine bessere Zukunft für unsere IV, aber auch für unsere AHV blicken.

Apropos AHV: Die AHV darf dieses Jahr ihren 60. Geburtstag feiern. Zur Sicherung unseres wichtigsten Sozialversicherungswerks und aus Respekt gegenüber kommenden Rentnergenerationen müssen wir die "Alimentenzahlung" der AHV an die IV jetzt stoppen. Das heutige System entspricht par excellence einer Politik der täglichen Verschuldung, einer unsichtbaren Verschuldung zulasten kommender Generationen. Die Kommissionsmehrheit hat zusammen mit dem Bundesrat den festen Willen, dem nun ein Ende zu setzen.

Deshalb bitte ich Sie namens der Kommissionsmehrheit noch einmal, auf die Vorlage einzutreten.

Betreffend den Eventualantrag der Minderheit Parmelin können wir auf das bereits zum Eintreten Gesagte verweisen. Vielleicht zur Verdeutlichung des Hintergrundes: Die ursprüngliche bundesrätliche Vorlage sah die materielle Revision und die Neufinanzierung der IV in einem Akt vor. Das Parlament hat daraus zwei Geschäfte gemacht. Seit 2004 haben die Bundesratsparteien immer wieder kommuniziert, es werde nächstens materiell revidiert, alsdann die Zusatzfinanzierung der IV an die Hand genommen. Die materielle Revision - ich habe es bereits ausgeführt - ist dank dem Ja des Volkes an der Urne zur 5. IV-Revision per 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten. Was wir nun zu erledigen haben, um gegenüber dem Volk unser Wort zu halten, ist die Regelung dieser Zusatzfinanzierung, damit das strukturelle Defizit der IV beseitigt werden kann. Mit der [PAGE 382] Zusatzfinanzierung wollen wir die anwachsenden Schulden der IV eindämmen und sie nicht einfach der nächsten Generation überbürden.

Die Kommissionsmehrheit steht dafür ein, in einem nächsten Schritt, mit einer 6. IV-Revision, eine ausgabenseitige IV-Sanierung an die Hand zu nehmen. Mit einem Antrag zur Schlussbestimmung in der Vorlage 2 bietet die Mehrheit dazu Hand. Sie will aber nicht, dass der Schritt der Zusatzfinanzierung einfach übersprungen wird. Denn damit würde die bisherige Schuldenwirtschaft zulasten unserer Nachkommen fortgeführt. Das ist keine Lösung.

Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit, den Eventualantrag der Minderheit Parmelin abzulehnen.

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