Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-18
Wortprotokoll
Wie es schon gesagt worden ist, muss Artikel 40ter wohl vor allem aus referendumspolitischen Gründen als Schicksalsartikel dieser Vorlage bezeichnet werden.
Die CVP/EVP/glp-Fraktion unterstützt den Eventualantrag Weibel. Dieser Antrag setzt einen vertretbaren Betrag von 400 Millionen Franken für eine Abstufung von Kürzungssätzen für untere Einkommen ein. Mit der Einführung der Flexibilisierung des Rentenalters nach unten und nach oben gemäss den Artikeln 39 und 40 wird das Rentenalter besser den Bedürfnissen der Menschen angepasst. Grundsätzlich ist es richtig, dass ein Rentenvorbezug eine versicherungstechnische Kürzung nach sich zieht. Wir wollen nicht primär vorzeitige Pensionierungen fördern, sondern die Situation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Dennoch greift der Antrag der Kommissionsmehrheit, der nur eine versicherungstechnische Kürzung ohne Abfederungsmöglichkeit vorsieht, zu kurz; er wird ein Referendum nicht überstehen. Eine reine Abbauvorlage wird beim Volk so wenig Chancen haben wie vor vier Jahren. Wir sollten daher denselben Fehler nicht wiederholen. Nicht einmal die Basis der SVP hat gemäss der Auswertung der Abstimmung damals mitgemacht und wird es mit Sicherheit auch dieses Mal nicht tun.
Wir müssen daher eine abgefederte Flexibilisierung vorsehen, aber nicht mit der Giesskanne für Menschen, welche mit AHV, zweiter und dritter Säule über ein ausreichendes Einkommen verfügen, sondern für Personen, welche eben hauptsächlich von der ersten Säule leben müssen. Alle drei Minderheitsanträge schiessen in diesem Sinne über das Ziel hinaus und hätten Mehrkosten zwischen 750 Millionen und 1,4 Milliarden Franken zur Folge, würden damit also noch mehr Geld ausgeben, als mit der 11. AHV-Revision eingespart werden soll. Zudem begünstigen alle drei Minderheitsanträge die frühzeitige Pensionierung bis in Einkommenssituationen, für welche eine versicherungstechnische Kürzung durchaus zumutbar ist. Die vorgesehenen anrechenbaren Einkommen von rund 80 000 bzw. 93 000 Franken, welche reduzierte Kürzungssätze zulassen würden, können nicht mehr als tief bezeichnet werden; es handelt sich da nämlich um durchschnittliche Einkommen über die Erwerbsjahre.
Es gibt nun aber Menschen, die sich eine frühzeitige Pensionierung nicht leisten können, selbst wenn dies von ihrer gesundheitlichen Situation her angezeigt wäre. Diesen [PAGE 364] Menschen müssen wir mit einer Abfederung der versicherungstechnischen Kürzung entgegenkommen, wenn wir nun eine Flexibilisierung des Rentenalters einführen. Es trifft dies insbesondere auf Menschen in folgenden Situationen zu:
1. Menschen, die trotz Vollzeitarbeit über keine zweite Säule verfügen. Das sind vor allem alleinstehende Frauen, die ihr Erwerbseinkommen aus mehreren Teilzeitbeschäftigungen erzielen.
2. Menschen, die gegen Ende ihrer beruflichen Karriere die Arbeitsstelle aus irgendwelchen Gründen verloren haben und beispielsweise mit 60 Jahren keine neue Stelle mehr finden. Menschen in dieser Situation wurden bisher mehrheitlich in die IV abgeschoben. Das geht nicht mehr so leicht. Diesen Menschen, die nachweislich keine Arbeit mehr finden, sich aber eine frühzeitige Pensionierung mit versicherungstechnischer Kürzung nicht leisten können, sollten wir gezielt helfen.
3. Ich erinnere die SVP daran, dass bei der Agrarreform "AP 2011" aus SVP-Kreisen der Antrag kam, für Landwirte eine sogenannte Ausstiegsrente einzuführen. Das hiesse nichts anderes, als dass Landwirte mit 60 oder schon früher ohne Rentenkürzung in Pension gehen könnten. Also scheint es auch bei den Bauern Situationen zu geben, die eine frühzeitige, flexibel abgefederte Rente nötig machen.
Vonseiten der CVP/EVP/glp-Fraktion sind wir klar der Meinung, dass für diese Menschen etwas zu tun ist. Wir unterstützen daher den Eventualantrag Weibel. Mit den eingesetzten 400 Millionen Franken können gezielt untere Einkommen bei einer Frühpensionierung entlastet werden, ohne dass gleich das ganze Sparpotenzial der AHV-Revision wieder ausgegeben wird. Es drängt sich nicht auf, dass das, was eingespart wird, gleich wieder ausgegeben wird. Der Antrag Weibel muss vom Ständerat noch in dem Sinne etwas umgestaltet werden, dass die Mittel genau für diese Menschen wirksam eingesetzt werden.
Ich möchte der rechten Seite einfach zu bedenken geben, dass eine reine Abbauvorlage vor dem Volk keine Chance hat. Wenn wir die 11. AHV-Revision ein zweites Mal scheitern lassen, werden wir für Jahre in der Frage des Rentenalters sowie in weiteren notwendigen Revisionspunkten blockiert sein.
Der Eventualantrag Weibel bietet einen Kompromiss. Unsere Fraktionsgemeinschaft unterstützt ihn und bittet Sie, dies auch zu tun.