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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-18

Wortprotokoll

Es ist natürlich schon so, dass dieser Antrag der Kommission nicht vorgelegen hat. Ich kann also nicht explizit auf das Anliegen hier eingehen. Aber wenn man dem Geist der AHV folgt, ist der Antrag Maurer immerhin nicht falsch, weil wir als Kommission diese Frage im Zusammenhang mit dem AHV-Vorbezug geprüft und diskutiert haben.

Wir haben gesagt, Herr Bundespräsident, dass wir in der ersten Säule die Einschränkung des Erwerbs trotz Vorbezug nicht wollen. Wenn man nun von dieser Sicht ausgeht, müsste man eigentlich fragen, weshalb man die zweite Säule nicht gleich behandeln will. Natürlich, ich weiss, Herr Fasel, das schafft den paritätischen Organen allenfalls Probleme, aber ich bin trotzdem der Meinung, dass die paritätischen Organe dieses Problem in ihrer Vorsorgeeinrichtung selber lösen können; der Gesetzgeber muss dazu keine Vorschrift machen.

Ich habe mich beim Schweizerischen Pensionskassenverband wegen dieses Antrages erkundigt, wie er sich dazu stellt. Und erstaunlicherweise haben sie gesagt, der Antrag Maurer sei richtig. Ich kann nur das sagen. Das hat natürlich nichts mit dem Entscheid der Kommissionsmehrheit zu tun. Ich möchte hier einfach festhalten, dass ich versucht habe, die Sache so abzuklären, dass bezüglich dieses Antrages zumindest eine etwas breitere Sicht entsteht. Sie müssen mir dann auch einmal erklären, wie Sie dann als zuständiges paritätisches Organ in einer Vorsorgeeinrichtung das Erwerbsverbot kontrollieren wollen. Das können Sie doch gar nicht kontrollieren, darum haben wir ja auch in der AHV auf diese Vorschrift verzichtet. Es ist schlicht und einfach nicht möglich, wenn Sie sagen, man könne in der zweiten Säule eine Vorbezugsmöglichkeit schaffen, und wenn Sie meinen, man könne dann irgendjemandem befehlen, er müsse dafür besorgt sein, dass auf den Erwerb verzichtet wird. Das funktioniert nicht, das kann ich Ihnen sagen. Darum scheint mir der Antrag Maurer nicht falsch zu sein.

Ich persönlich wünschte, man würde ihn unterstützen, damit der Ständerat sich mit dieser Frage nochmals intensiv auseinandersetzt. Persönlich habe ich immer Mühe, wenn man in ein Gesetz schreibt, man dürfe nicht mehr einem Erwerb nachgehen. Das ist eine grundsätzliche Problematik.

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