Maurer Ueli · Nationalrat · 2008-03-18
Maurer Ueli · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-18
Wortprotokoll
Mein Antrag bezieht sich auf Seite 57 der Fahne, auf Artikel 13a BVG. Ich beantrage Ihnen, hier in Artikel 13a Absatz 2 zu streichen.
Dieser Absatz 2 regelt gesetzlich, ob ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin, der oder die eine BVG-Rente bezieht, noch arbeiten darf. Eigentlich beinhaltet dieser Artikel ein Arbeitsverbot. Ein Arbeitsverbot ist ja grundsätzlich - meiner Meinung nach - etwas Unsoziales. Ich bin der Meinung, dass man diesen Absatz streichen könnte, weil es nicht notwendig ist, dass der Gesetzgeber hier eingreift. Sinnvoll wäre eine Lösung, wonach der entsprechende Stiftungsrat regelt, wie er mit Arbeitnehmern umgeht, die eine Rente oder eine Teilrente beziehen. Es ist ohne Weiteres möglich, dass ein solcher Arbeitnehmer noch einmal arbeiten kann, noch einmal arbeiten will; dann stünde ein gesetzliches Arbeitsverbot eigentlich einer privatrechtlichen Regelung im Wege. Wir können diese Regelung getrost dem Stiftungsrat überlassen. Er kann sich aussprechen, wie er das für seine Stiftung regeln will, wie er als Arbeitgeber das regeln will. Eine gesetzliche Regelung macht hier aber keinen Sinn, weil sie eben letztlich zu einem gesetzlichen Arbeitsverbot führt. Ich glaube, dass es nicht sinnvoll und nicht notwendig ist, dass wir das in diesem Gesetz so regeln.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, Absatz 2 von Artikel 13a BVG zu streichen.