Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-19
Wortprotokoll
Wir beantragen Ihnen, anstelle des Darlehens aus der AHV den Bund mit der Summe von 5 Milliarden Franken in die Pflicht zu nehmen, um diesem neuen IV-Fonds eine Liquiditätsgrundlage zu geben. Wir haben in unserer Rückweisung zum Ausdruck gebracht, dass wir die Kantone einbeziehen möchten. Das haben Sie mit Ihrem Entscheid abgelehnt, was ich bedaure. Die Kantone haben es sich bei ihrer Aufgabe, Sozialfälle wieder eingliedern zu müssen, teilweise sehr einfach gemacht und sich der IV bedient; das ist offensichtlich. Wir möchten nun mit unserem Antrag mindestens verhindern, dass Geld aus der AHV in den neuen Fonds fliesst. Wenn Sie schon trennen, dann trennen Sie tatsächlich. Es genügt nämlich, dass die Schulden der IV bei der AHV mit dieser Vorlage im Moment noch bestehen bleiben - eine weitere Verbindung mit der AHV sollte unbedingt vermieden werden.
Der Mehrheitsentscheid lässt den Eindruck entstehen, man werde früher oder später, wenn etwas Gras über die Sache gewachsen und der Volksentscheid gefällt sei, einfach von der Möglichkeit, Geld vom AHV-Fonds zu nehmen, Gebrauch machen und sagen: Wir vergessen das Darlehen, wir behandeln es als A-fonds-perdu-Beitrag. Das würde ja auch wieder nicht den Überlegungen entsprechen, dass man diese Fonds und die Rechnung der AHV und IV wirklich trennt. Wenn man einen besonderen Fonds schafft, sollte man die Trennung tatsächlich in vollem Umfang vollziehen. Das ist auch eine Überlegung unseres Konzepts, das wir Ihnen gestern vorgestellt haben. Mit dem Mehrheitsantrag kommt natürlich zum Ausdruck - und wir wollen das mit der Minderheit mindestens etwas mässigen -, dass mit dieser Vorlage kein Problem gelöst wird: Sie regeln das mit Geld, was sie eigentlich betrieblich regeln müssten. Die Frage der Schulden, die bestehen bleiben, bleibt vorläufig ungelöst.
Ich bitte Sie, unserem Minderheitsantrag, die 5 Milliarden Franken als ordentliche Ausgabe aus dem ordentlichen Staatshaushalt des Bundes zu nehmen, zuzustimmen.