Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-19
Wortprotokoll
Da wir die Artikel 1 und 2 zusammen behandeln, gibt es gewisse Wiederholungen. Wir von der CVP/EVP/glp-Fraktion unterstützen in beiden Artikeln die Kommissionsmehrheit. Die Minderheit Rechsteiner Paul will dem Fonds aus Bundesmitteln zusätzliche 5 Milliarden Franken zuschiessen, sodass es insgesamt 10 Milliarden Franken sein würden. Wir lehnen diesen Antrag ab, weil wir damit gewissermassen eine Finanzierung auf Vorrat schaffen würden. Mit der Mehrheitsfassung ist die Liquidität des Fonds für eine gewisse Zeit sichergestellt. Gleichzeitig belassen wir aber auch einen gewissen Druck auf dem System, die 5. IV-Revision konsequent umzusetzen und die 6. IV-Revision zügig anzugehen.
Herr Rechsteiner hat darauf hingewiesen, dass der Bund, dass der Gesetzgeber die politische Verantwortung übernehmen muss. Ich denke, das müssen wir konsequenterweise tun, wenn es jetzt um die nachhaltige Sanierung der IV geht. Die politische Verantwortung liegt sicher beim Bund. Für das Debakel in der IV ist der Bund bzw. ist auch das BSV unter der damaligen Führung zuständig; dazu kommen all jene, welche die Probleme der IV immer schöngeredet haben.
Aus finanzpolitischer Sicht ist das indes zu relativieren: Der Bund hat seinen Anteil von 37,7 Prozent an den steigenden IV-Kosten stets übernommen. Das Problematische liegt vor allem darin, dass der Bund bei seinem Personal eine relativ hohe Invaliditätsrate hat und dass er als Arbeitgeber zu wenig einbezahlt hat. Es ist aber sachlich korrekt, das Startkapital des neuen IV-Ausgleichsfonds aus dem AHV-Fonds einzuschiessen. Denn würden wir die beiden Fonds nicht trennen, verblieben die ganze Schuld wie auch die anwachsenden Verluste im AHV-Fonds.
Noch eine Bemerkung zum Minderheitsantrag Bortoluzzi. Wir lehnen diesen Minderheitsantrag ab, weil er das Geld vollständig aus der Bundeskasse einschiessen will und das der Schuldenbremse unterliegen würde. Das heisst, dass der ganze Betrag von 5 Milliarden Franken kompensiert werden müsste. Im Sozialversicherungsbereich geht das nicht. Das sind gebundene Ausgaben, das wissen wir. Wir sollten aber nicht die übrigen Bereiche der staatlichen Kernaufgaben mit der IV-Zusatzfinanzierung belasten; zum Beispiel die Bildung, die Sicherheit, die Umwelt und den Verkehr.
Deshalb unterstützen wir bei beiden Artikeln die Kommissionsmehrheit und ersuchen Sie, dies auch zu tun.