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Hofmann Urs · Nationalrat · 2008-03-19

Hofmann Urs · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-19

Wortprotokoll

Seit vor etwas mehr als sechs Jahren die "fliegende Bank" der Schweiz groundete, wissen wir alle, dass in einer globalisierten Wirtschaft Missmanagement von Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen auch bei Topunternehmungen rasch ins Verderben führen kann. Und schon länger wissen wir, dass Seriosität und Stabilität vor allem in einem Wirtschaftszweig von zentraler Bedeutung sind: im Bankenwesen, wo Vertrauensverlust rasch tödlich sein kann. Deshalb kommt der Bankenaufsicht gerade in der Schweiz eine zentrale Bedeutung zu.

Sowohl die Anleger als auch die Wirtschaft müssen sich darauf verlassen können, dass die Bankenaufsicht nicht nur bei jeder Dorf- und Regionalbank pingelig genau die Einhaltung von Detailvorschriften der Rechnungslegung und der Good Governance prüft, sondern, wie es im Bankengesetz auch vorgegeben ist, vor allem auch sicherstellt, dass die Risikoverteilung und die Risikopositionen in einem Verhältnis stehen, welche die Eigenmittelbasis sowie die Liquidität und Solvenz der Banken nicht beeinträchtigen. Das gilt im Speziellen für die Grossbanken mit ihrer weitverzweigten Geschäftstätigkeit, die nebst ihrer internationalen Tätigkeit im Investmentbanking und in der Vermögensverwaltung auch für unsere Volkswirtschaft und die Kreditversorgung zahlloser Firmen und Privathaushalte in der Schweiz von zentraler Bedeutung sind.

Aufgrund der Ereignisse des letzten Jahres und der letzten Monate sind erhebliche Zweifel daran angebracht, ob die Eidgenössische Bankenkommission ihrer Überwachungstätigkeit gegenüber den Grossbanken mit der erforderlichen Konsequenz nachgegangen ist und rechtzeitig Überwachungsinstrumente installiert hat bzw. installieren liess, die geeignet waren, die übermässigen und für die Existenz vor allem einer Grossbank schon bedrohlichen Risikopositionen zu erkennen.

Schwerverständlich ist es jedenfalls, dass noch zu einem Zeitpunkt, als sich die Dramatik der Situation bereits abzeichnete, von der Spitze der Eidgenössischen Bankenkommission fast nur beschwichtigende Worte zu hören waren, die mit der Realität wenig gemein hatten. Und auch Herr Bundesrat Merz verniedlichte die Situation in seiner Antwort auf eine Frage von Nationalrat Hans-Jürg Fehr in der Fragestunde vom 1. Oktober 2007, wo er ebenfalls, gestützt auf Aussagen der Eidgenössischen Bankenkommission, in einer Art und Weise antwortete, die heute Kopfschütteln hervorrufen muss.

Wir haben in unserer dringlichen Interpellation 08.3018 die Frage aufgeworfen, ob es opportun und vertretbar sei, die Leitung der Finanzmarktaufsicht in der Schweiz mit Herrn Haltiner einer Person zu übertragen, die aufgrund ihrer langjährigen beruflichen Tätigkeit bei der UBS einer der beiden Grossbanken sehr eng verbunden ist. Die Antwort des Bundesrates auf diese Frage überzeugt uns nicht. Dieser Personalentscheid wie auch das von uns schon mehrmals kritisierte Auswahlverfahren bei der Besetzung des Verwaltungsrates der Finanzmarktaufsicht stärkt das Vertrauen in die Unabhängigkeit dieser Behörde nicht. Bei weiteren Personalentscheiden ist dem Rechnung zu tragen.

Im Weiteren erwarten wir vom Bundesrat, dass er die bisherige Aufgabenerfüllung der Eidgenössischen Bankenkommission einer kritischen Betrachtung unterzieht und auch die künftige Tätigkeit der Finanzmarktaufsicht kritisch begleitet. Wir fordern den Bundesrat deshalb dazu auf, die Praxis und die Instrumente der staatlichen Bankenkontrolleure bei der Beaufsichtigung der international tätigen Grossbanken umgehend einer unabhängigen Überprüfung zu unterziehen.

Wir erinnern uns: Das Bundesamt für Zivilluftfahrt wurde seinerzeit scharf kritisiert, es habe den wirtschaftlichen Sturzflug der Swissair nicht rechtzeitig erkannt, obwohl es hiefür nur am Rande zuständig war. Der Eidgenössischen Bankenkommission hingegen kommt eine wesentliche Mitverantwortung für die Stabilität und den Ruf des Finanzplatzes Schweiz zu, auch wenn es zu betonen gilt, dass die Hauptverantwortung nach wie vor vor allem bei den Organen der Banken liegt. Der Bundesrat hat gegenüber Parlament und Volk zu gewährleisten, dass die Eidgenössische Bankenkommission ihre Verantwortung bei der Finanzmarktaufsicht umfassend wahrnimmt. Herr Bundesrat Merz, wir orten hier beim Bundesrat Handlungsbedarf.