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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-03-19

Wortprotokoll

Die Verantwortlichkeitsfragen sind innerhalb des Obligationenrechtes, innerhalb des Aktienrechtes zu klären. Wenn die UBS auf Aussagen von Behörden Bezug nimmt und diese in ihre eigenen Lagebeurteilungen integrieren will, ist das ihre Sache. Wir werden von uns aus mit Sicherheit nicht in die Verfahren eingreifen, welche der Aktiengesellschaft im Rahmen ihrer Generalversammlung, im Rahmen ihrer Kompetenzordnungen und im Rahmen ihrer Instrumente zur Verfügung stehen.

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