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Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-19

Wortprotokoll

Herr Binder, eine kleine Elementarlehre zum Streikrecht: Wie Sie vielleicht wissen, hebt ein Streik die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers auf. Der Arbeitsvertrag läuft weiter, aber der Arbeitgeber muss in der Zeit, in der gestreikt wird, keinen Lohn zahlen. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen, statt solche Geschichten zu verbreiten.

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