Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-06-12
Wortprotokoll
Da kein anderer Antrag vorliegt als jener auf Nichteintreten, könnte ich mich kurz halten - und das will ich eigentlich auch. Ich will aber unterstreichen, dass die Materie wirklich unglaublich kompliziert ist; das haben Ihre Kommissionsberatungen und auch schon die Beratungen vorher im Nationalrat deutlich gezeigt. Der Nationalrat wollte dabei der Kompliziertheit zum Teil nicht gerade ins Auge sehen, sondern man hat dann durch diese pauschale Ausweitung und diese pauschale Forderung einfach geglaubt, der Sache gerecht zu werden.
In Wirklichkeit ist aber das Gegenteil geschehen, das hat der Kommissionssprecher deutlich gesagt: Der entwurf der nationalrätlichen Kommission verspricht Rechtssicherheit, schafft in Wirklichkeit aber eine grosse Rechtsunsicherheit. Gemäss dem Entwurf müssten nämlich alle Entschädigungsberechtigten angeschrieben werden. Wir wissen aber schon jetzt, dass im Detail immer umstritten ist, wer nun effektiv entschädigungsberechtigt ist und wer nicht. Es ist eine Schlange, die sich in den Schwanz beisst, wenn man sagt: Alle Entschädigungsberechtigten müssen angeschrieben werden. Was ist, wenn eine Person aus einer anderen Rechtsbeurteilung heraus entschädigungsberechtigt ist, aber sie wurde eben nicht als das angesehen und deswegen nicht angeschrieben? Da bietet das bisherige Recht die klarere Variante, indem derjenige, der glaubt, entschädigungsberechtigt zu sein, sich eben selber wehren kann, und dann entscheidet das Gericht darüber.
Wenn aber der Vorentscheid der Verwaltung oder dem Staat übergeben wird, kann das zu unerträglichen Langfädigkeiten in der Abklärung der materiellen Berechtigung führen. Alle möglicherweise Entschädigungsberechtigten müssten also ermittelt und persönlich angeschrieben werden. Weil ein grosser Kreis von möglichen Berechtigten in die Plangenehmigungs- und Betriebsreglementsverfahren einzubeziehen wäre, würde das dann dazu führen, dass auch all die betroffenen Ämter - es sind so ungefähr alle Ämter unseres Departementes, es ist aber auch das Generalsekretariat des VBS, weil es ja auch um militärische Anlagen geht - diese Vorabklärungen durchführen müssten, was einen enormen Verwaltungsaufwand bedeuten würde. Dies nicht zuletzt deshalb, weil die vom Nationalrat verabschiedete Lösung, wie der Kommissionspräsident richtig gesagt hat, nicht nur die Flughäfen, sondern alle von den Bundesbehörden im Verfahren nach dem Koordinationsgesetz zu bewilligenden Anlagen umfasst.
Es geht auch nicht nur um den Fluglärm, sondern auch um alle anderen Immissionen: Erschütterungen oder nichtionisierende Strahlungen zum Beispiel wären auch betroffen.
Dies gesagt habend, will ich betonen: Es geht uns keineswegs darum, zu sagen, es bestünde hier nicht der geringste Handlungsbedarf. Deswegen ist ja die interdepartementale Arbeitsgruppe ins Leben gerufen worden. Sie hat ihren Bericht jetzt abgeschlossen, aber dieser Bericht ist noch nicht bei mir. Ich kann ihn Ihnen jetzt noch nicht zusammenfassen. Er hält im Moment Hof in meinem Stab und im Generalsekretariat, wird dort vordiskutiert und kommt nachher zu mir und danach natürlich auch zu Ihnen. Wir werden das später gemeinsam evaluieren können.
Ganz grob, das muss ich betonen, kann man sagen: Die jetzige Lage erlaubt den Gerichten, sich jeweils auf die Sachverhalte und auf den neuesten Stand einzustellen; und hier geht es, was den Lärm angeht, zum Teil auch um den neuesten Stand der Technik. Das heisst, hier gilt in einem grossen Umfange Richterrecht, was in unserem Rechtsstaat vielleicht nicht so ausgeprägt ist wie im angloamerikanischen Bereich. Das erlaubt eine erhöhte Flexibilität, und diese Flexibilität ist nicht zu unterschätzen. Der Versuch, diese Flexibilität in Recht zu giessen, ist sehr, sehr schwierig und auch mit Gefahren verbunden, nämlich mit der Gefahr, dass wir mit unserem Verfahren, das immer nach Konsens und Austarierung sucht und deswegen seine Zeit in Anspruch nimmt, der technischen Entwicklung, auch der Lärmentwicklung, hinterherhinken. Von daher muss ich davor warnen, diese Flexibilität des Richterrechtes einfach abzuschaffen und durch generell-abstrakte Richtlinien zu ersetzen.
Dennoch wird es notwendig sein, neue Mittel und neue Grundsätze zu kreieren. Solche hat diese Arbeitsgruppe jetzt geschaffen. Aber es ist ein Zufall, dass sie soeben erst fertig geworden sind, sodass ich Ihnen das noch nicht sagen kann. Aber wenn ich es jetzt auch sagen würde, wäre es ja zu wenig detailliert, und Sie wollen sich ja dann in der Arbeit damit befassen.
Dass Ihre Kommissionsmotion durch den Bundesrat akzeptiert wird, wurde gesagt; der Bundesrat hat das soeben beschlossen, wir sind damit einverstanden.