Diener Verena · Ständerat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-06-12
Wortprotokoll
Es ist vielleicht als Ergänzung zu den Ausführungen unseres Kommissionspräsidenten doch noch wichtig, kurz eine Stimme aus der Kommission zu hören. Für uns in der Kommission ist der Handlungsbedarf eigentlich unbestritten. Das heisst, die Verfahrensfragen bezüglich der Enteignungen infolge übermässigen Lärms sollen nicht weiterhin nur in den Händen der Gerichte liegen. Wir wollen unsere politische Verantwortung wahrnehmen und sind auch bereit, auf eine Gesetzgebungsarbeit einzutreten.
Parallel zu den Verfahrensfragen haben wir aber auch sehr komplexe materielle Fragen zu regeln. In den Kommissionssitzungen wurden Fragen materieller Art gestellt, und es gab auch Antworten. Aber nach jeder Frage und Antwort stellten sich mindestens zwei neue Fragen. Die Komplexität der Fragestellung hat uns dazu bewogen, der interdepartementalen Arbeitsgruppe, die vom Bund eingesetzt ist, Zeit zu geben, sich wirklich à fond mit diesen komplexen Fragen auseinanderzusetzen. Vielleicht wäre es gut, wenn Sie, Herr Bundesrat, noch etwas mehr zu dieser Arbeitsgruppe, vielleicht auch zu ihren Themen und zu ihrem Zeitbedarf, sagen könnten. Die Resultate, das war die Meinung der Kommission, sollten abgewartet werden, weil Schnellschüsse in diesem Bereich ausserordentlich gefährlich sind.
Der Nationalrat hat - und das muss man hier vielleicht auch noch einmal festhalten - aus dieser parlamentarischen Initiative Hegetschweiler eine Gesetzgebungsarbeit gemacht, die weit, weit über den Wortlaut dieser Initiative hinausgeht. Diesmal kann man also nicht sagen, der Berg habe eine Maus geboren, sondern man müsste vielleicht eher sagen: Der Berg hat ein Nest von Mäusen geboren. Es hat sehr viele Mäuse in diesem Nest. Ich denke, die Überfülle von Themen - eines davon ist, dass sämtliche Anlagen und Infrastrukturen des Bundes in die Entschädigungsfragen miteinbezogen werden, also zum Beispiel auch die Nationalstrassen und die Schienennetze - ist eine Ausweitung weit über das hinaus, was die parlamentarische Initiative Hegetschweiler wollte. Oder eine ganz wichtige Frage ist auch, dass die Verjährung zehn Jahre ab Planauflage eintritt, das heisst, dass auch die Gefahr besteht, dass bisher verjährte Fälle wieder zum Leben erweckt werden und damit eine Rechtsunsicherheit entsteht, die, denke ich, nicht wünschenswert ist.
Daneben, denke ich, müssen wir uns auch über die finanziellen Folgen dieser Legiferierung unterhalten. Es stehen Summen im Raum, die nicht einfach bagatellisiert werden können. Es geht um Summen zwischen einer und anderthalb Milliarden Franken. Im Schreiben der Hauseigentümer, das wahrscheinlich die meisten von Ihnen auch erhalten haben, hat es einen Absatz, den ich jetzt doch noch schnell zitieren möchte; da heisst es: "Eine Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit der Flughäfen ist auch deshalb nicht zu befürchten, weil die öffentliche Hand auf sämtlichen Flughäfen die finanziellen Risiken von allfälligen höheren Entschädigungsforderungen für Fluglärm abfedert." Da muss ich einfach sagen: So leichtfertig können wir doch mit den Steuergeldern nicht umgehen. Diese Aussage stammt vor allem auch von einer Seite, von der uns nicht bekannt wäre, dass sie für Steuererhöhungen einstehen würde. Ich bin der Meinung, dass wir doch noch mehr wissen müssen, auch was die finanziellen Folgen anbelangt, bevor wir dann in die materielle Diskussion einsteigen.
Es ist mir einfach wichtig festzuhalten: Wir bestätigen, dass Handlungsbedarf besteht; wir sind der Meinung, dass wir die Resultate der Arbeitsgruppe brauchen; wir müssen nicht nur Verfahrensfragen, sondern auch materielle Fragen politisch miteinander ausdiskutieren. Dabei wäre das Vorgehen, wie es der Nationalrat gewählt hat, aus unserer Optik nicht der gangbare Weg. Darum sind wir der Meinung, dass wir auf diese Vorlage nicht eintreten wollen.
Die Motion der Kommission, die wir ja wirklich einstimmig verabschiedet haben, enthält eigentlich ganz wichtige Elemente: Das sind die Verfahrensfragen, das sind aber auch die ganzen Fragen, wie der rechtliche Ablauf bei einer Betriebsreglementsänderung ist. Das ist natürlich etwas, was die Bevölkerung um die Flughäfen herum sehr interessiert. Dann folgen die Koordination aller Verfahren und eben die Rechtssicherheit, sodass verjährte Fälle nicht doch plötzlich wieder auf dem Tisch landen und dadurch massive Schwierigkeiten entstehen können. Das sind eigentlich die wichtigen Eckpfeiler dieser Kommissionsmotion.
Ich möchte Sie bitten, dem Weg der Kommission zu folgen, auf die Vorlage des Nationalrates nicht einzutreten - dadurch wird sich der Nationalrat dann mit seinem eigenen [PAGE 522] Produkt nochmals auseinandersetzen können - und den Weg über diese Kommissionsmotion zu wählen.