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Hutter-Hutter Jasmin · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-09-15

Wortprotokoll

Während des Abstimmungskampfes zu unserer Einbürgerungs-Initiative wiederholten die Gegner immer wieder das Argument, dass Kriterien verschärft und geändert werden müssten. Unsere parlamentarische Initiative setzt nicht bei den Kriterien an, sondern bei den Massnahmen, welche wir bei kriminellen Eingebürgerten ergreifen können. Hier geht es also um die Sicherheit und auch um den Ruf unseres Landes.

Leider weigert sich der Bundesrat, die Kriminalstatistik mit Daten zu frisch eingebürgerten Kriminellen zu ergänzen. Dies können wir nicht nachvollziehen. Die Fälle allein der letzten Monate sprechen aber für sich. Auch wenn Sie nun argumentieren werden, dass dies nur Einzelfälle seien, ist es unsere Pflicht, solche Fälle zu sanktionieren. Denn viele Einzelfälle ergeben auch eine Masse. Diesem Umstand gilt es vorbeugend entgegenzuwirken.

Wir fordern mit unserer parlamentarischen Initiative eine sogenannte Einbürgerung auf Probe. Wir fordern, dass innerhalb einer bestimmten Frist Eingebürgerte ausgebürgert werden können, wenn sie erheblich und wiederholt gegen die öffentliche Sicherheit und unsere Schweizer Rechtsordnung verstossen. Wer die Schweizer Rechtsordnung einhält und sich bewährt, hat rein gar nichts zu befürchten; wer aber innerhalb von fünf Jahren schwerwiegend kriminell wird, muss mit dem Entzug des Schweizer Bürgerrechtes rechnen. Wir sind überzeugt, dass diese Massnahme auch präventiv wirken wird, sofern einem das Schweizer Bürgerrecht etwas wert ist. Das Schweizer Bürgerrecht muss etwas Spezielles bleiben. Wir wollen nicht, dass kriminelle Eingebürgerte über die Zukunft unseres Landes mitbestimmen können.

Darum bitte ich Sie im Namen der SVP-Fraktion, unsere parlamentarische Initiative zu unterstützen.

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