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preparatory:AB 8811

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-12-11

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie im Namen der SP-Fraktion, den Minderheitsantrag de Dardel zu unterstützen und den Antrag Keller abzulehnen.

Ganz kurz zur Begründung: In Artikel 3 befinden wir über eine wichtige Frage, nämlich von welcher Basis wir nach dem Systemwechsel in der Mietzinsgestaltung ausgehen sollen. Das Hauptthema in diesem Rat, vor allem in der letzten Woche, war nämlich die Frage, zu was diese unselige Koppelung von Hypothekarzinssatz und Mietzins geführt hat. Sie haben letzte Woche bestritten, dass ein grosser Teil der Vermieter, wie wir ausgeführt haben, die Senkungen nicht weitergegeben haben. Heute widersprechen Sie sich, indem Sie nämlich der Ansicht sind, es sei keine Korrektur fällig. Wenn unsere Angaben von letzter Woche nicht zutreffen würden, müssten Sie Ihren Antrag, Herr Keller, gar nicht stellen.

Jetzt zum Inhalt: Der Bundesrat hat zu Recht erkannt, dass die Basis bei der Einführung des neuen Systems bereinigt werden muss, und zwar nach altem Recht. Das heisst, dass diejenigen Vermieter, welche die Senkungen nicht weitergegeben haben, diese Senkungen noch weitergeben müssen. Leidtragende Ihres Antrages, Herr Keller, wären u. a. auch die fairen Vermieter, nämlich jene, die alle Senkungen weitergegeben haben. Diese können die Miete nämlich auch nicht auf das beim Inkrafttreten des neuen Rechtes verbindliche Niveau anheben.

Zum Bundesrat: Das Problem ist, dass sein Vorschlag nicht genügt. Er genügt nämlich in jenen Fällen nicht, in denen die Mieter und Mieterinnen bei einer ersten Erhöhung keine Anfechtung machen; dann ist das Thema Hypothekarzins endgültig vom Tisch. Deshalb muss dem Antrag der Minderheit de Dardel gefolgt werden, damit diese Ungerechtigkeit behoben wird.

Nun noch ein letztes Wort zum Antrag Keller: Sie haben gesagt, die Bestimmung des Bundesrates und auch der Minderheit sei unklar. Sie haben Absatz 3 offensichtlich nicht gelesen. Dort steht nämlich klar, dass die Mietzinsanpassungen nach altem Recht erfolgen, d. h., dem Vermieter bleiben sämtliche Einwendungen nach altem Recht, um diese Basis zu bereinigen.

Ich bitte Sie, auf jeden Fall den Antrag Keller abzuweisen. Er würde nämlich dazu führen, dass die fairen Vermieter bestraft werden und auch jene Mieterinnen und Mieter, welche bereits während der letzten zehn Jahre diese 18,8 Milliarden Franken zu viel Miete bezahlt haben.