Moser Tiana Angelina · Nationalrat · 2008-09-15
Moser Tiana Angelina · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-15
Wortprotokoll
Die CVP/EVP/glp-Fraktion unterstützt die Verankerung der Grundsätze in diesem Artikel. Der Grat der optimalen Regelungsdichte zwischen Forschungsfreiheit und Schutz der Würde und der Persönlichkeit ist äusserst schmal, denn es geht um viel. Es geht um die Bedeutung und Respektierung des Menschseins einerseits und um die Weiterentwicklung des Wissens für unsere Gesellschaft und für die Menschheit als solche andererseits. Wenn wir diesen schmalen Grat sichern wollen, müssen wir in der Verfassung Eckwerte verankern. Die Forschung entwickelt sich rasant weiter. Es ist deshalb absolut zentral, dass diese Eckwerte auch auf Verfassungsstufe festgehalten werden und somit von gewisser Dauer sind.
In Absatz 1 stellt die limitierte Kompetenznorm einen solchen wichtigen Eckwert zugunsten der Forschungsfreiheit dar. Es müssen nun aber auch die Eckwerte zur Sicherstellung der menschlichen Würde und Persönlichkeit Eingang in den Verfassungsartikel finden. Diese Eckwerte sollen aber nicht Anlass zur Schwarzmalerei geben, das wäre übertrieben. Es besteht keine Bedrohung für die Forschung als solche, wenn wir Grundsätze auf Verfassungsstufe regeln. Die Anträge der Mehrheit unserer WBK lassen sowohl bei Absatz 1 wie auch bei den einzelnen Grundsätzen von Absatz 2 Ausnahmen zu. Dieser Verfassungsartikel hat also nicht zwangsläufig ein Gesetz zur Folge, das die Forschung [PAGE 1056] blockieren und verschiedene Studientypen total verunmöglichen würde.
Die CVP/EVP/glp-Fraktion lehnt deshalb den Streichungsantrag der Minderheit II (Füglistaller) sowie den Eventualantrag entschieden ab. Des Weiteren steht die Fraktion klar hinter den einzelnen Grundsätzen. Der Grundsatz der Zustimmung nach hinreichender Aufklärung, der sogenannte "informed consent", ist ein zentraler Grundsatz. Allerdings ist die Zulassung von Ausnahmen auch hier absolut wichtig. Gerade im Bereich der empirischen Sozialwissenschaften kann im Falle eines Zwangs zur Aufklärung wissenschaftliches Arbeiten in bestimmten Bereichen stark eingeschränkt oder sogar verhindert werden. So können beispielsweise beobachtende Forschungen von Gruppenprozessen kaum mehr durchgeführt werden, wenn zuvor eine Aufklärung mit Einwilligung erfolgen muss. Dies würde die Untersuchung bis zur Unbrauchbarkeit verzerren. Gleichzeitig muss aber auch erneut gesagt werden, dass nicht jede Studie die Würde des Menschen so beeinträchtigt, dass sie überhaupt unter diesen Rechtsgrundsatz fallen würde.
Klar steht die CVP/EVP/glp-Fraktion auch hinter dem Antrag der Mehrheit zum Grundsatz der Subsidiarität in Bezug auf Untersuchungen mit urteilsunfähigen Personen. Es liegt aber auf der Hand, dass diese Grundsätze insgesamt - und dieser Grundsatz im Besonderen - mit Bedacht angewendet werden müssen, sonst würde das Anliegen der Sicherstellung der Forschungsfreiheit schlicht und einfach zur Farce werden. Den Grünliberalen ist die Forschung und somit auch die Forschungsfreiheit ein zentrales Anliegen. Wir anerkennen deshalb die Eigenheiten der Forschung. Gerade die Grundlagenforschung ist ein suchender Prozess, dessen Ziel nicht immer von Anfang an klar ist. Forschung ist oft eine Entdeckungsreise, bei der man ein konkretes Ziel zwar anstrebt und vielleicht in ein Proposal integrieren kann, bei der aber unterwegs dann etwas ganz anderes gefunden wird. Es gibt hier ganz viele Beispiele. Ein Beispiel hierfür ist etwa die Entdeckung des Penizillins. Es ist absolut zentral, dass wir uns nicht die Chance verbauen, wichtige Erkenntnisse z. B. für Demenzkranke, für Kinder oder für Behinderte zu erlangen; dies tun wir aber, wenn wir die Natur der Forschung einfach nicht anerkennen. Unsere Fraktion unterstützt auch den Grundsatz der Verhältnismässigkeit sowie den Grundsatz der unabhängigen Überprüfung.
Wir bitten Sie deshalb, den Antrag der Mehrheit mit den Grundsätzen zu unterstützen und den Antrag der Minderheit I (Graf Maya) sowie die Einzelanträge abzulehnen.