Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2000-12-11
Wortprotokoll
Der Entwurf des Bundesrates sieht vor, dass das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde kostenlos sein und von den Kantonen ein einfaches und rasches Verfahren garantiert werden soll. Das ist bei dieser Vorlage unbestritten geblieben. Unter dieser Voraussetzung kann man sich nach Ansicht der evangelischen und unabhängigen Fraktion in guten Treuen überlegen, ob es richtig sei, das gerichtliche Verfahren kostenlos zu gestalten. Es besteht nämlich ein Unterschied zwischen der Situation im Arbeitsrecht und jener im Mietrecht, indem - ganz einfach gesagt - bei Mietstreitigkeiten zuerst die Schlichtungsbehörde angerufen werden muss. Damit steht ein unentgeltliches Verfahren vor einer Behörde zur Verfügung, die den Fall als Erstes einmal prüfen kann.
Im Arbeitsrecht - wo man nicht zu einer Sühneverhandlung gehen muss, sondern direkt zum Arbeitsgericht geht - und im Mietrecht sind die Spiesse in diesem Sinne etwa gleich lang. Im Arbeits- wie im Mietrecht gibt es also so oder so je ein unentgeltliches Verfahren - im Arbeitsrecht direkt vor dem Arbeitsgericht, im Mietrecht vor der Schlichtungsbehörde -, auch wenn wir gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit die Unentgeltlichkeit des Verfahrens vor dem Mietgericht streichen. Insofern lässt es sich also durchaus rechtfertigen, dass man beim Mietrecht die Unentgeltlichkeit auf der zweiten Stufe streicht.
Es stehen sich hier möglicherweise sozialpolitische Überlegungen und Überlegungen der Prozessökonomie, also der Verhinderung einer Prozessschwemme gegenüber. Von einem Mitglied des Mietgerichtes Zürich, das sehr viele Fälle zu beurteilen hat, habe ich mir jedenfalls sagen lassen, dass die Schwelle für ein weiteres Prozessieren nach der Schlichtungsbehörde natürlich wesentlich gesenkt würde, wenn die Unentgeltlichkeit bereits auf eidgenössischer Ebene festgehalten würde.
Damit komme ich zur letzten Überlegung. Auch wenn wir hier die Unentgeltlichkeit nicht einführen, steht es den Kantonen ja weiterhin frei, die unentgeltlichen Verfahren für ihr Kantonsgebiet einzuführen. Wo sie gewünscht werden, wo die sozialpolitischen Überlegungen sehr stark in diese Richtung gehen und eine Mehrheit finden, können wir die unentgeltlichen Verfahren den betreffenden Kantonen überlassen.
Aus all diesen Gründen und wegen der Tatsache, dass die Unentgeltlichkeit eben doch zu vermehrter Prozessfreudigkeit beiträgt, sind wir in der evangelischen und unabhängigen Fraktion zur Überzeugung gekommen, dass wir das unentgeltliche Verfahren nicht unterstützen können und der Mehrheit folgen.